Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
1.) Ausgangssituation Das BBZ Norderstedt hat sein Bildungsangebot deutlich erweitert.
Hierzu zählen der neue Bildungsgang „Sozialpädagogische Assistenten“ mit seinen bildungsgangspezifisch erhöhten Raumansprüchen, sowie aufgrund der gestiegenen Nachfrage zwei zusätzliche Klassen im Beruflichen Gymnasium.
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsthematik erwartet das BBZ Norderstedt besonders im Bereich der internationalen Klassen sehr stark ansteigende Schülerzahlen. Aktuell ist dieser Bereich bereits stark gewachsen.
Das BBZ Norderstedt geht davon aus, dass es sich bei daraus ergebenden ergänzenden Raumbedarfen um mindestens dauerhafte und perspektivisch möglicherweise sogar noch weiter ansteigende Bedarfe handelt.
2.) Bisherige Maßnahmen
Die ISE als Vermieterin der vom BBZ genutzten Räume hat auf diese Raumbedarfe bereits mit der Errichtung von 2 zusätzlichen Klassenräumen („Raum 1 und 2“) reagiert. Die ursprünglich geplanten und im Bau befindlichen 2 Klassenräume basierten angabegemäß auf den alten Schülerzahlen. Die neue Situation (Sachstand Mitte März 2015) führt dazu, dass mindestens 2 weitere Klassenräume benötigt werden.
Die kurzfristige Errichtung von 2 weiteren Klassenräumen („Raum 3 und 4“) ist aufgrund dessen nunmehr konkret geplant und Gegenstand dieser Vorlage.
3.) Verwaltungsrat BBZ Norderstedt
Im Verwaltungsrat des BBZ Norderstedt wurde hierzu am 19.3.2015 durch die Geschäftsführung ausführlich berichtet. Der Verwaltungsrat hat sich den Ausführungen der Geschäftsführung zustimmend angeschlossen.
4.) Lösungsweg Eine zeitnahe Lösung des Mehrbedarfs an Räumlichkeiten kann durch eine „Duplizierung“ des derzeit laufenden Bauvorhabens erreicht werden. Für die im Bau befindliche Aufstockung sind im Wirtschaftsplan 2014/2015 der ISE entsprechende Mittel vorhanden (TEUR 560). Der Umfang der zur Verfügung gestellten Mittel ist nach derzeitigen Erkenntnissen auskömmlich. Eine weitere Aufstockung eines baugleichen Typs wird einen entsprechenden Finanzierungsbedarf nach sich ziehen. Potenzielle Standorte für eine Aufstockung wurden bereits identifiziert. Da entsprechende Planungs- und Projektunterlagen vorhanden sind, könnte eine Umsetzung der Maßnahme in Abhängigkeit zu einer zu erteilenden Baugenehmigung zeitnah erfolgen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von TEUR 560 sollen nunmehr über einen 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 der ISE, der Gegenstand einer gesonderten Vorlage ist (DrS 2015/093) ist, eingeworben werden. 5.) Folgekosten für das BBZ Norderstedt AöR
a.) Laufende Zuschüsse Die Räume 1 – 4 werden dem BBZ Norderstedt in 2015 zu den Bedingungen des Mietvertrages aber ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung gestellt. Ergänzende Mietkosten ab 1.1.2016 werden im Rahmen der Neukalkulation der BBZ-Mieten, die die ISE derzeit prüft, berücksichtigt. b.) Investive Zuschüsse Aufgrund von a.) und b.) besteht kein Bedarf,
Beschlussvorschlag: Der BKS-Ausschuss, der Werkausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
Finanzielle Auswirkungen:
Zum Wirtschaftsplan 2015 zusätzlicher Finanzierungsbedarf von TEUR 560, der über einen 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2015 der ISE eingeworben werden soll.
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n:
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