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Vorlage - DrS/2015/116  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schernau, Klaus
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Schernau, Klaus
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
28.05.2015 
13. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kreis_Segeberg_Sozialstaffelrichtlinie_KiTa_ab_August_2015  

Sachverhalt:

 

 Die Prüfung des Fachdienstes 51.10 durch das Rechnungsprüfungsamt im letzten Jahr hat im Bereich der Sozialstaffelregelungen für Kindertageseinrichtungen kleinere Anmerkungen ergeben, die eine Änderung der entsprechenden Richtlinie erforderlich machen. Die Änderungen sind in dem beigefügten Entwurf der Richtlinie  rot, kursiv und unterstrichen hervorgehoben.

 

In § 5 der Richtlinie wird der Regelkostenbeitrag präziser definiert. Die Vergleichswertberechnung hat in der Vergangenheit zu einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand sowohl auf Seiten der Träger als auch auf Seiten des Kreises geführt und wird ersatzlos gestrichen.

 

Weiterhin wird ein Prüfungsrecht erstmalig in die Richtlinie aufgenommen. Dieses Recht wird in dem neu eingefügten § 8 geregelt. Daneben wird hier ebenfalls die Aufbewahrungsfrist für alle relevanten Unterlagen festgelegt.

 

Zusätzlich wird diese Änderung der Richtlinie genutzt, um das Erstattungsverfahren (§ 7) detaillierter zu regeln. Die Träger der Kindertageseinrichtungen können die entsprechenden Abrechnungen zukünftig nicht nur monatlich, sondern auch quartalsweise einreichen. Vor allem für größere Träger stellt diese Regelung eine Verwaltungsvereinfachung dar, während kleinere Träger häufig auf die zeitnahe Erstattung der Ermäßigungsbeträge finanziell angewiesen sind.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen in der beigefügten Fassung (Stand: 07.05.2015) zum 01.08.2015.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

 

Anlage/n:

Kreis_Segeberg_Sozialstaffelrichtlinie_KiTa_ab_August_2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kreis_Segeberg_Sozialstaffelrichtlinie_KiTa_ab_August_2015 (48 KB)