Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Prüfung des Fachdienstes 51.10 durch das Rechnungsprüfungsamt im letzten Jahr hat im Bereich der Sozialstaffelregelungen für Kindertageseinrichtungen kleinere Anmerkungen ergeben, die eine Änderung der entsprechenden Richtlinie erforderlich machen. Die Änderungen sind in dem beigefügten Entwurf der Richtlinie rot, kursiv und unterstrichen hervorgehoben.
In § 5 der Richtlinie wird der Regelkostenbeitrag präziser definiert. Die Vergleichswertberechnung hat in der Vergangenheit zu einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand sowohl auf Seiten der Träger als auch auf Seiten des Kreises geführt und wird ersatzlos gestrichen.
Weiterhin wird ein Prüfungsrecht erstmalig in die Richtlinie aufgenommen. Dieses Recht wird in dem neu eingefügten § 8 geregelt. Daneben wird hier ebenfalls die Aufbewahrungsfrist für alle relevanten Unterlagen festgelegt.
Zusätzlich wird diese Änderung der Richtlinie genutzt, um das Erstattungsverfahren (§ 7) detaillierter zu regeln. Die Träger der Kindertageseinrichtungen können die entsprechenden Abrechnungen zukünftig nicht nur monatlich, sondern auch quartalsweise einreichen. Vor allem für größere Träger stellt diese Regelung eine Verwaltungsvereinfachung dar, während kleinere Träger häufig auf die zeitnahe Erstattung der Ermäßigungsbeträge finanziell angewiesen sind.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen in der beigefügten Fassung (Stand: 07.05.2015) zum 01.08.2015.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n: Kreis_Segeberg_Sozialstaffelrichtlinie_KiTa_ab_August_2015
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||