Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Es wird vollinhaltlich auf den Sachverhalt in der DrS 2015/105 verwiesen.
In der Anlage befindet sich die aktualisierte Vertragsversion zur abschließenden Beratung.
In nachfolgender Tabelle werden die wesentlichen Unterschiede zur heutigen „IST“-Situation mit der SVG GmbH und der künftigen Verwaltungsgemeinschaft dargestellt:
Beschlussvorschlag:
Der UNK-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt: Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages über eine ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Pinneberg, Dithmarschen und Segeberg gem. § 19 a GkZ (Anlage) ab dem 01.09.2015 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit Abschluss der örV werden Kosten in Höhe von ca. 140 T€ p.a. für den Bezug der in der Anlage 1 genannten Dienstleistungen fällig.
Die bisher an die SVG GmbH - ergänzend vergüteten „BUS-Engel“-Leistungen werden künftig über Verkehrsverträge mit - entrichtete Umsatzsteuer entfällt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n:
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