Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der aktuelle Sachstand ist in anliegender Landtagsdrucksache dargestellt. Die endgültige Entscheidung über die Projektrealisierung wird getroffen, sobald die Höhe der Bundesförderung feststeht. Dafür wiederum bedarf es eines Planfeststellungsbeschlusses (an der Erstellung der planerischen Grundlagen wird bereits intensiv gearbeitet), der für Ende 2017 erwartet wird. Die Baumaßnahmen würden dann 2018 und 2019 erfolgen, so dass weiterhin von einer Inbetriebnahme zum Fahrplanwechsel 12/2019 ausgegangen wird.
Anlage: Drucksache 18/2941 der Landesregierung zum Sachstand der AKN-Elektrifizierung als Voraussetzung für die S21-Nordverlängerung
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