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Vorlage - DrS/2015/145  

 
 
Betreff: Sachstand: Markterkundungsanalyse Breitband
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Maßow, Julia
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Maßow, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Kenntnisnahme
15.06.2015 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachstand Markterkundungsanalyse Breitband

Wie in den politischen Gremien beschlossen, wurde eine Angebotsanfrage für eine Markterkundungsanalyse zum Breitbandausbau im Kreis Segeberg durchgeführt. Nach Rücksprache  mit dem Breitbandkompetenzzentrum SH wurde das wirtschaftlichste Angebot der Kanzlei Wirtschaftsrat Recht aus Hamburg ausgewählt. Mit den Angaben aus diesem Angebot wurde am 2. April ein Förderantrag über das Breitbandkompetenzzentrum ans LLUR auf den Weg gebracht und mit Zuwendungsbescheid vom 30. April die Förderung von 75 % der Nettokosten gefördert.

 

Am 13. Mai fand ein erstes Gespräch zur Abgrenzung des Untersuchungsraumes im Kreis Segeberg statt. Ein Vertreter des Breitbandkompetenzzentrums nahm ebenfalls an dem Gespräch teil. Derzeit finden weitere Abstimmungen bezüglich der auszuwählenden Gemeinden im Kreis statt. Nach endgültiger Abstimmung soll die Markterkundung eingeleitet werden. Dies wird voraussichtlich in der 24. Kalenderwoche erfolgen. In der Sitzung des WRI stellt die Kanzlei Wirtschaftsrat Recht das weitere Vorgehen vor und gibt einen Ausblick auf den Zeitplan des Vorhabens.

 

  • Breitbandausbau im Kreis Segeberg

Wie in den letzten Wochen in den Medien zu lesen war, hat die Gemeinde Todesfelde – Ortsteil Voßhöhlen – das Problem des letzten Kilometers selbst gelöst. Ein ehrenamtlicher Bautrupp hat über mehrere Tage hinweg Erdarbeiten zur Verlegung eines Leerrohres durchgeführt. Die Baumaßnahme fand entlang einer Landesstrasse statt, laut Zeitungsbericht lagen die nötigen Genehmigungen vor.

 

 

Die Eigenleistung der Gemeinde Todesfelde diente der Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen dem vom privaten Anbieter geplanten Invest (reine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit) und den realen Kosten. Diese Kosten wären grundsätzlich mit bis zu 75% der Nettosumme durch das LLUR förderfähig. Antragssteller müsste die Gemeinde sein.

 

Die Eigeninitiative der Gemeinde ist zwar nachvollziehbar, aber aus Sicht eines Straßenbaulastträgers nicht zur Nachahmung zu empfehlen.

Aus Sicht des Sachgebietes Tiefbau werden folgende Problemstellungen gesehen, sollte ein solches Vorgehen an einer Kreisstraße stattfinden:

  • Privatpersonen werden grundsätzlich keine Erlaubnisse für Erdarbeiten im Straßengrundstück erteilt, da Haftungs- und Gewährleistungsfragen nicht befriedigend gelöst werden können.
  • Neben der Genehmigung des Straßenbaulastträgers sind Genehmigungen für die Baustellenabsicherung verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich.
  • Bei notwendigen Gewässerkreuzungen werden Genehmigungen im Sinne des § 56 LWG (Landeswassergesetz) erforderlich.
  • Das verlegte Leerrohr ist zu kartieren.
  • Das Eigentum an dem verlegten Leerrohr und die damit verbundene Baulastträgerschaft sind bislang nicht befriedigend geklärt. Mit der Eigentümerschaft ist auch die weitere wirtschaftliche Verwendung (Vermietung) des Leerrohres verbunden. Aus Sicht des Straßenbaulastträgers ist der damit verbundene Verwaltungsaufwand grundsätzlich abzulehnen.

 

Bezüglich der Verlegung von Leerrohren durch den Kreis mit dem vom Kreistag zur Verfügung gestellten Budget gab es Abstimmungsgespräche mit dem Tiefbau, um die Machbarkeit an den für 2015 geplanten Baustellen zu klären. Die Abstimmung ergab, dass nur eine Baustelle an der K4 für eine Mitverlegung von Leerrohren in Frage käme. Um ein Leerrohr an dieser Stelle diskriminierungsfrei verlegen zu können, müssen jedoch die Ergebnisse der Markterkundung abgewartet werden. Es muss erst Marktversagen an dieser Stelle festgestellt werden.

 

Für die Baumaßnahmen des Tiefbaus in 2016 finden derzeit wieder Abstimmungsgespräche statt, jedoch müssen auch hier die Ergebnisse der Markterkundung abgewartet werden, um verlässliche Aussagen treffen zu können.