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Vorlage - DrS/2015/256  

 
 
Betreff: Stellenmehrbedarf für die mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbundenen Aufgaben im Fachdienst Gesundheit
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Hakimpour-Zern, Dr. Sylivia
Federführend:3 Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Vorberatung
09.11.2015 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Fachdienst Gesundheit fällt aufgrund der Aufnahme von Flüchtlingen und den damit verbundenen Aufgaben ein Stellenmehrbedarf an.

 

a)      Amts-/Jugendarzt/-ärztin für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, den Sozialpsychiatrischen Dienst und für den Infektionsschutz:
 

Ca. 10 – 20 % aller Flüchtlinge sind minderjährig. Davon ist wiederum ca. die Hälfte im Grundschulalter. Laut Schulgesetz steht ihnen eine schulärztliche Untersuchung zu. Dabei geht es nicht nur um sechsjährige Ersteinschüler/innen, sondern auch um die sogenannten „Quereinsteiger/innen“ der 2. – 4. Klasse. Es ist bei schätzungsweise ca. 4000 Flüchtlingen im Jahr von demnach 400 zusätzlichen schulärztlichen Untersuchungen auszugehen. Während aktuell eine Untersuchung durch Arzthelferin und Schulärztin ca. 30 Minuten bedarf, ist bei einem Flüchtlingskind aufgrund der Sprachbarrieren mit ca. 60 Minuten zu rechnen. Zusätzlich fällt eine sozialmedizinische Beratungsnotwendigkeit an. Eine Migrationssprechstunde für junge Familien wäre hierbei eine Option.

Zur Bewältigung dieser Aufgaben ist für den kinder- und jugendärztlichen Bereich mit einem Mehrbedarf einer 0,5 VZStelle Kinderarzt/ärztin zu rechnen.

 

Der Kinder- und Jugendärztliche sowie der Amtsärztliche Dienst begutachten Flüchtlinge und Asylbewerber/innen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz. Es wird geklärt, ob bestimmte Behandlungen dringend und unabdingbar notwendig sind oder ob das Abwarten bis zum Ende des Asylbewerberverfahrens ausreichend ist.

Hinzu kommen noch die Fragen nach Reisefähigkeit für ausreisepflichtige Asylbewerber, die medizinische Gründe als Abschiebehindernis angeben.

Im letzten Jahr hatte der Fachdienst Gesundheit  insgesamt 212 solcher Gutachten bearbeitet, was bereits eine deutliche Steigerung zu den Vorjahren war. Dieses Jahr hat das Amt bis einschließlich September bereits 251 Gutachten in Bearbeitung gehabt. Werden die Zahlen weiter ansteigen? In Diskussion steht eine Gesundheitskarte für 2016, mit der einige dieser Gutachten dann nicht mehr notwendig werden würden. Die Flüchtlingszahlen selbst sind aber steigend, und insbesondere im Bereich der psychiatrischen Begutachtungen werden trotz möglicher Weise eingeführter Gesundheitskarte weiter Stellungnahmen des Amtsärztlichen Dienstes notwendig werden. Wir beziffern in diesem Bereich daher unter Beachtung aller zu berücksichtigenden Aspekte den Mehrbedarf zunächst nur auf 0,1 VZStelle für amtsärztliche Gutachten.

 

Des Weiteren dient die Stellenaufstockung der Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Dienstes in Belangen des PsychKG. Eskalationen in Erstaufnahmeeinrichtungen mit Eigen- oder Fremdgefährdung aufgrund psychischer Krisen bedürfen des Einschreitens. Institutionen, Betroffene, Angehörige oder auch Ehrenamtler werden beraten. Der Bedarf an sozialpsychiatrischer zusätzlicher Tätigkeit wird mit 0,2 VZStellen beziffert.

 

Darüber hinaus sind für den Infektionsschutz (Fachdienst 53.30, FB II) Tätigkeiten zur Hygieneüberwachung in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie ggf. notwendige (Riegelungs-)Impfungen oder Aufgaben gemäß Trinkwasserverordnung zu leisten. Ab 2016 soll eine Impfsprechstunde angeboten werden. Diese Mehrarbeit im Bereich Infektionsschutz beziffert sich auf eine 0,2 VZStelle Ärztin/Arzt.

 

Die Stelle insgesamt könnte sowohl als Vollzeitstelle als auch als 2 Teilzeitstellen angeboten werden. Dadurch erhöht sich die Zahl möglicher Interessent/innen.

 

 

b)     Verwaltung Gesundheitsamt:

Die Verwaltung hat für die Maßnahmen nach PsychKG eine Schlüsselfunktion bezüglich Antragstellung und Kommunikation mit Richtern und der den Zwang ausübenden Einrichtung inne. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und ihrer psychisch teilweise verheerenden Ausgangslage ist mit vermehrten Prüfungen bei Fremd- oder Eigengefährdung zu rechnen. Dies sind hoheitliche und damit höherwertige Aufgaben des gehobenen Dienstes.

 

Des Weiteren übernimmt die Verwaltung Arbeitsbereiche aus dem Infektionsschutz zur Entlastung der Gesundheitsaufseher im FD Infektionsschutz und Umweltbezogener Umweltschutz. Gesundheitsaufseher sind bei leergefegtem Arbeitsmarkt derzeit schwer einzuwerben. Sie sind neben der ärztlichen Kraft für die Hygieneüberwachung in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) zuständig. Seit Eröffnung der EAE in Boostedt sind von dort ca. 70 Meldungen innerhalb des letzten Quartals gemäß Infektionsschutzgesetz bzgl. meldepflichtiger Erkrankungen wie z. B. Durchfallerkrankungen eingegangen.

Des Weiteren ist die Zahl der gemeldeten Tuberkulosen erheblich gestiegen.

Der Verwaltungsanteil, der von den Hygienekontrolleur/innen und dem medizinischen Fachpersonal abgegeben werden soll, betrifft die ordnungsrechtlichen Belange bei Hygieneüberwachung bzw. dem Schriftverkehr gemäß Trinkwasserverordnung. Gerade in den Erstaufnahmeeinrichtungen werden derzeit intensivst die Hygiene- und Trinkwasserstandards überwacht. 

Bei der Tätigkeit handelt es sich primär um die Fertigung von Anhörungen und Ordnungsverfügungen, die zum größten Teil dem gehobenen Dienst zugeordnet werden muss. Die Stelle ist im Stellenplan mit der Entgeltgruppe E 5 aufgenommen worden. Durch die vorzunehmende Stellenbewertung kann sich allerdings ergeben, dass die Stelle auf E 9 anzuheben ist.

 

 

c)      Medizinische/r Fachangestellte/r:

Der/Die Medizinische/r Fachangestellte/r ist als Assistenz bei den Schuleingangsuntersuchungen und Quereinsteigeruntersuchungen unabdingbar.

Die Kraft macht bei zu begutachtenden Kindern als auch Erwachsenen die Terminkoordination und Dokumentation, schreibt Diktate (Gutachten). Sie führt die Seh- und Hörteste u. a. medizinische Untersuchungen durch.

Der Kinder- und Jugendärztliche sowie der Amtsärztliche Dienst stellen gemeinsam mit dem Fachdienst Infektionsschutz und Umweltbezogener Umweltschutz (FD 53.30, FB II) Ärzte/innen und Arzthelferinnen für das Impfwesen. Die Tätigkeit umfasst Riegelungsimpfungen z.B. bei Masernausbruch, eine quartalsweise Impfsprechstunde ab 2016 im Gesundheitsamt  sowie ggf. ein aufsuchendes Impfangebot in Schulen gemäß neuem Impferlass.

 

Die Bewerber/innenlage bei Medizinischen Fachangestellt/innen ist als äußerst günstig anzusehen.

 

 

d)     Sozialpädagogische Kraft im Sozialpsychiatrischen Dienst:

Gemäß PsychKG Schleswig-Holstein schreitet der Sozialpsychiatrische Dienst bei Eigen- und Fremdgefährdung vom Menschen ein, die psychisch erkrankt sind oder sich in einer psychischen Krise befinden. Des Weiteren erfolgt eine Beratung von Betroffenen, deren Angehörigen und Institutionen. Die Flüchtlinge kommen mit vielfältigen psychischen und psychiatrischen Erkrankungen zu uns. Hier heißt es, bedarfsgerecht den sozialpädagogischen Betreuerinnen der Erstaufnahmeeinrichtung und später den die Gemeinden zugewiesenen Asylbewerber/innen Hilfestellung zu geben. Diese Beratungs- und Krisentätigkeit sowie Teilnahme an entsprechenden Arbeitskreisen, wie z.B. dem Landesarbeitskreis Migration und Psychiatrie, ist zeitintensiv. Eine 0,5-VZStelle für eine sozialpädagogische Kraft ist daher dringend notwendig.

 

 

e)      Zahnärztlicher Dienst:

Die Asylbewerbergutachten gemäß Asylbewerberleistungsgesetz im Zahnärztlichen Dienst haben rapide in den letzten Jahren zugenommen. Während im gesamten Jahr 2014 57 Begutachtungen durchgeführt wurden, waren für das Jahr 2015 innerhalb der ersten 9 Monate bereits 54 Gutachten zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um sehr diffizile Gutachten, für die auch aufgrund der Sprachbarrieren und Beratungsnotwendigkeiten zur Zahnhygiene mehr Zeit eingeplant werden muss.

Des Weiteren sorgen die Zahnärztinnen für eine flächendeckende zahnärztliche Untersuchung in Kitas und Schulen. Die Zahl der zu untersuchenden Kinder wächst durch den Flüchtlingszustrom an. Die Gebisse der Flüchtlingsklein- und -schulkinder werden von den Zahnärztinnen des Kreises als teilweise desolat geschildert. Hier reicht es nicht, den Eltern einen Zettel mitzugeben, auf dem das Aufsuchen eines Zahnarztes angeraten wird. Es sind Vernetzungen mit übersetzenden Angehörigen oder Dolmetschern, den Schulen, Kitas und den behandelnden Zahnärzten vor Ort dringend notwendig und äußerst zeitaufwendig. Daraus ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von mindestens 0,2 Zahnarztstellen, der durch die Aufstockung der vorhandenen Stellen realisiert werden kann. Günstig ist auch, dass die eine Kollegin fließend Farsi spricht und mit diesen Sprachkenntnissen u. a. Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Iran erreichen kann.

Eine Einarbeitung ist nicht notwendig, ein Arbeitsplatz ist bereits vorhanden.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der OVG- und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt,

      die folgenden Stellen für die Dauer von 3 Jahren in den Stellenplan 2016 ff.
      aufzunehmen:
 

Teilplan 4141 – Gesundheitspflege

FD 53.10 – Gesundheit

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

a)

0.4141.039

Amts-/Jugend-
arzt/-ärztin

1,00

15

93.400 €

--- €

b)

0.4141.040

Verw.-Angest.

0,50

5

21.100 €

--- €

c)

0.4141.041

MFA

0,80

3

32.900 €

--- €

d)

0.4141.042

Soz.-Päd.

0,50

S 14

28.600 €

--- €

e)

0.4141.043

Schulzahn-
arzt/-ärztin

0,20

14

15.900 €

--- €

 

(befristet für 3 Jahre)

 

 

 

 

  1. Die Stellen sind ab dem 01.01.2016 zwecks sofortiger Besetzung zur Verfügung zu stellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

siehe Haushaltsentwurf

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme