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Sachverhalt:
Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vom 02.02.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Kreissportverband (KSV) bezüglich der Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses ab 2017 in Verhandlung zu treten und für die nächste Ausschusssitzung am 31.05.2016 einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten. In Gesprächen mit dem Kreissportverband konnte durch die Verwaltung nachvollzogen werden, dass eine deutliche Steigerung der Verwaltungskosten des Kreissportverbandes stattgefunden hat und auch notwendig ist, um aktuell sowie in der Zukunft die Geschicke der Sportförderung auskömmlich gestalten zu können. Seit 2008 haben sich die Gehälter für das hauptamtliche Personal der Geschäftsstelle des KSV (in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Diensts) um 19,9% erhöht. Die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen sind (im Gegensatz zu den Aufgaben) in den letzten Jahren zurückgegangen, sodass sich eine wichtige Einnahmequelle des KSV deutlich verringert hat. Die Mitgliedsbeiträge sind im Landesdurchschnitt (0,60 EUR pro Jugendlichen/2,10 EUR pro Erwachsenen) recht hoch, daher sind keine höheren Einnahmen generierbar. Das Sponsoring der Sparkasse Südholstein hat sich ebenfalls verringert. Der Kreissportverband hat mit der Verwaltung des Kreises Segeberg folgende Varianten für eine Erhöhung des Verwaltungskostenzuschusses erarbeitet: Bei allen drei Varianten soll der Vertrag über die Übertragung und Durchführung der Sportförderung des Kreises Segeberg mit dem Kreissportverband mit einer Laufzeit von fünf Jahren (2017-2021) geschlossen und die Verwaltungskostenpauschale in diesem Zeitraum gedeckelt werden
Variante A (Anpassung an Kostensteigerung ): Die Verwaltungskosten werden um 25 % erhöht (um 9.500 EUR auf insgesamt 47.500 EUR p.a.) In dieser Variante sind lediglich die Tariferhöhungen zu Teilen bzw. pauschalisiert berücksichtigt (19,9 % der Vorjahre sowie 5 % für die nächsten fünf Jahre). Der KSV würde damit faktisch eine an die Kostensteigerung angepasste Fortsetzung der bisherigen Kreisförderung erhalten, ohne Berücksichtigung von Mindereinnahmen des Verbandes oder zusätzliche Aufgaben.
Variante B (Anpassung an Kostensteigerung plus Refinanzierung von Einnahmeverlusten des KSV): Die Verwaltungskosten werden um 39,47 % erhöht (um 15.000 EUR auf insgesamt 53.000 EUR p.a.) Mit dieser Erhöhung werden die allgemeinen Tariferhöhungen, der Rückgang der Mitgliederzahlen, sowie der sinkende Zuschuss der Sparkasse Südholstein abgedeckt.
Variante C (A und B plus Übertragung bzw. Anerkennung weiterer Aufgaben): Die Verwaltungskosten werden um 50 % erhöht (um 19.000 EUR auf insgesamt 57.000 EUR). Mit dieser Erhöhung werden die allgemeinen Tariferhöhungen, der Rückgang der Mitgliederzahlen, sowie der sinkende Zuschuss der Sparkasse Südholstein abgedeckt. Der Kreissportverband würde darüber hinaus in die Lage versetzt, sich inhaltlich verbessert aufzustellen und ggf. auch weitere Anforderungen (z.B. Integration durch Sport, Thematik Flüchtlinge) inhaltsstärker besetzen zu können. Dabei könnte auch die Arbeit des Anwerbens von Sponsoren intensiviert werden. Die Verwaltung des Kreises Segeberg empfiehlt die Variante B. Begründung: Die Erhöhung ist sachlich und rechnerisch korrekt. Die allgemeinen Tariferhöhungen entsprechen den genannten 19,9 % (entspricht einer Erhöhung von 7.562 EUR p.a.). Dazu kommen die fehlenden Mitgliederbeiträge sowie die Verringerung des Sponsorings durch die Sparkasse Südholstein. In dieser Anhebung sind die Tariferhöhungen der nächsten fünf Jahre enthalten (in den letzten acht Jahren gab es durchschnittlich 2,4875 % mehr Gehalt, TVöD Kommune). Die Gehälter würden in dem Vertragszeitraum um ca. 12,44 % (Annahme: o.g. Durchschnittswert) ansteigen, sodass die Variante B einen angemessenen Kompromiss zwischen der Planungssicherheit für den Kreissportverband und den finanziellen Möglichkeiten des Kreises Segeberg darstellt. Der Kreissportverband ist der entscheidende Faktor der Sportförderung im Kreis Segeberg und bedarf einer auskömmlichen Verwaltungskosten-Finanzierung. Die Laufzeit von fünf Jahren gibt dabei dem Kreissportverband eine hohe Planungssicherheit. Durch die Deckelung des Zuschusses entstehen dem Kreis Segeberg mittelfristig keine weiteren Kostensteigerungen für die Verwaltung der Sportförderung. Einer Vertragsänderung bzgl. der gegenseitigen Deckungsfähigkeit hat der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 02.02.2016, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, nicht zugestimmt.
Beschlussvorschlag: Die Ausschüsse empfehlen, der Kreistag beschließt: Die Erstattung von Verwaltungskosten des Kreissportverbandes wird um 39,47 % erhöht auf nunmehr 53.000 EUR p.a. Der Vertrag über die Übertragung und Durchführung der Sportförderung des Kreises Segeberg mit dem Kreissportverband wird ab 01.01.2017 mit einer Laufzeit von fünf Jahren (2017-2021) geschlossen. Die Verwaltungskostenpauschale wird in diesem Zeitraum gedeckelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n:
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