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Sachverhalt:
Am 08.09.2015 wurde dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport der grundsätzliche Sachverhalt einer Schulentwicklungsplanung für die beiden Berufsbildungszentren erläutert (siehe Drs/2015/186). Der Ausschuss einigte sich darauf, dass den Mitgliedern zunächst entsprechende Anschauungsunterlagen der Firma BIREGIO zur Verfügung gestellt werden, bevor ein Beschluss über eine extern unterstützte Schulentwicklungsplanung in den BBZ gefasst werden kann. Dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wurde sodann ein Planungsbeispiel aus der Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Lübeck durch die Firma BIREGIO als Anlage zur Niederschrift der 10. Sitzung des Ausschusses (24.09.2015) zu Anschauungszwecken zur Verfügung gestellt. In der folgenden Ausschuss- Sitzung (19.10.2015) wurde deutlich, dass die Herangehensweise der o.g. Firma nicht den Erwartungen des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport entspricht. Die Verwaltungsräte beider BBZ (Segeberg am 13.10.2015 und Norderstedt am 14.10.2015) haben über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: „Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung des BBZ Segeberg/ BBZ Norderstedt sprechen sich aus fachlicher Sicht dafür aus, dass der Schulträger ab 2016 eine Schulentwicklungsplanung gem. Variante 1 (Anmerkung der Verwaltung: Fremdvergabe durch ein Planungsbüro; Arbeitstitel: Schulentwicklung- und Fachkräfteplanung) der beiliegenden Anlage (Drs/2015/186) erarbeitet, regelmäßig fortschreibt und dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung zur Verfügung stellt.“ Dieser Beschlussvorschlag wurde im Verwaltungsrat des BBZ Segeberg abgelehnt; mit 4 Zustimmungen, 5 Ablehnungen und 2 Enthaltungen, sowie im Verwaltungsrat des BBZ Norderstedt mit keiner Zustimmung, 10 Ablehnungen und 1 Enthaltung. (Quelle: Protokollauszüge beider Verwaltungsräte 13./14.10.2015)
Der Bildungsmanager der Verwaltung bot daraufhin an, eine Grundlage zu erarbeiten, die alle Notwendigkeiten einer solchen Planung berücksichtigt. Die entsprechenden Arbeitsergebnisse werden von der Verwaltung mittels der angehängten Powerpoint-Präsentation in der Sitzung vorgestellt. Die Geschäftsführungen der BBZ sind mit den Inhalten der Präsentation einverstanden. Aus ihrer Sicht sind alle derzeit relevanten Betrachtungen in der Grundlagenexpertise enthalten. Nun ist durch den Ausschuss zu entscheiden, ob anschließend eine Ausschreibung mit der Erarbeitung einer solchen neu zu erarbeitenden Planung gewünscht wird, oder ob die Idee der Entwicklung einer Schulentwicklungsplanung für beide BBZ verworfen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulentwicklungsplanung für beide Berufsbildungszentren gemeinschaftlich für das Schuljahr 2016/2017 auszuschreiben. Die Ausschreibung muss dabei Aussagen bzw. belastbare Prognosen zu Raumbedarfen, Trends von Ausbildungsgängen sowie Ausstattungen beinhalten. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine finanzielle und inhaltliche Beteiligung der Wirtschaftsförderung zu beantragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n:
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