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Sachverhalt: Die Vertragsbeziehungen zwischen Kreis und VJKA bestehen seit dem Jahr 1998 und bedürfen in regelmäßigen Abständen um Klärung der Frage, ob der Vertrag für einen weiteren Fünf-Jahres-Zeitraum fortgesetzt werden soll. § 14 Abs. 1, Satz 2 des aktuell gültigen Vertrags (siehe Anlage) lautet einschlägig:
„Besteht zwischen den Vertragsparteien zum Stichtag 30.06.2016 Einigkeit über das Fortbestehen des Vertrages über den 31.12.2016 hinaus, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um fünf Jahre, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende den Vertrag kündigt.“
Von Seiten des Kreises als auch von Seiten des Vereins wurden, auch trotz der aktuellen wirtschaftlichen Krise des Vereins, bisher keine Forderungen bekannt, das bestehende Vertragsverhältnis dem Grunde nach in Frage zu stellen. Der Verein, seine Mitarbeiterschaft, seine Mitglieder und der Vorstand, seine Kooperationspartner und Kunden sowie auch seine Gläubiger, zu denen der Kreis selbst gehört, benötigen Planungssicherheit für einen neuen Vertragszeitraum der Zusammenarbeit und der Sanierung der Vereinsfinanzen. Um dies zu bekräftigen, wird die Fassung des nachfolgenden Beschlussvorschlags von der Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorschlag: Der Kreis Segeberg erkennt die seit dem Jahr 1998 bestehende vertragliche und fachliche Zusammenarbeit mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. mit seinen Einrichtungen JugendAkademie, Jugendzeltplatz WiBo, KreisMusikschule, und KulturHaus REMISE als einen unverzichtbaren Teil der Jugend- und Kulturarbeit in der Region an.
Die hohe Qualität der Dienstleistungen des Vereins, deren Umfang und deren stringente Ausrichtung auf die Aufgaben des Kreises und der kreisangehörigen Kommunen sowie die vertragliche Verknüpfung der Vereinsarbeit mit abgeordnetem Kreispersonal und der Nutzung bedeutender Kreisliegenschaften führen zu einem starken Interesse des Kreises, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Verein fortzuführen.
Daher würdigt und unterstützt der Kreis die erkennbare Absicht des Vereins zur Konsolidierung der Vereinsfinanzen sowie die Bereitschaft des Vereins, mittels einer Satzungsänderung den Einfluss des Kreises auf die Haushalts- und Geschäftsführung des Vereins zu erweitern und zu konkretisieren. Unter diesen Voraussetzungen empfehlen der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie der Jugendhilfeausschuss / beschließt der Hauptausschuss:
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
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