Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der anliegende Antrag der Volkshochschulen (Eingang 20.06.2016) wird dem Sozialausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Antrag der hauptamtlichen Volkshochschulen im Kreisgebiet wird grundsätzlich unterstützt. Die Zielgruppen der zusätzlichen Kurse entsprechen den Bedarfen im Kreisgebiet. Die Antragsteller sollten in der Sitzung des Sozialausschusses darlegen, in welchem Umfang die Mittel für Kurse und in welchem Umfang für Verwaltungsaufgaben eingesetzt werden sollen.
Hinsichtlich der Finanzierung der Aufwendungen für Verwaltungstätigkeiten unterliegen diese grundsätzlich der Strukturförderung und fallen damit in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport. Der Vorsitzende des Ausschusses hat den Antrag zur Abstimmung erhalten und wird eine mögliche Befassung im BKS von der Beratung/Beschlussfassung im Sozialausschuss abhängig machen.
Die Volkshochschulen werden vom Kreis jährlich mit 85.000,00 € unterstützt (DrS/2013/181). Diese Förderung muss ab 2017 neu verhandelt werden. Da könnten die angeführten Anforderungen ggf. Berücksichtigung finden, so dass es sich für 2016 um eine „Sonderförderung“ handelt, die mit der besonderen Bedarfssituation im Bereich der Flüchtlinge begründet wird.
Der Sozialausschuss hat für 2016 80.000,00 € für zusätzliche Sprachförderungsmaßnahmen in den Haushalt 2016 eingestellt. Auf diese Mittel bezieht sich der Antrag der Volkshochschulen.
Weiterhin ist die Verwaltung gehalten zu prüfen, ob die Zuschüsse ohne Ausschreibung vergeben werden können.
Beschlussvorschlag:
- Kein Beschlussvorschlag -
Finanzielle Auswirkungen:
abhängig von der Beschlussfassung: Mittel stehen im Haushalt im Umfang von 70.000,00 € bereit
Bezug zum strategischen Management:
Anlage/n: - Antrag der VHS
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