Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Kreisjugendring Segeberg e.V. nimmt seit 1997 Aufgaben der Jugendarbeit für den
Kreis Segeberg wahr. Im Rahmen
dieser Aufgabenübertragung sind unter anderem auch die Durchführung der
internationalen Jugendbegegnung mit Estland, die Förderung von internationalen
Jugendbegegnungen sowie die Entschädigung von Jugendgruppenleiter/innen nach
Kreisrichtlinien an den Kreisjugendring Segeberg e.V. übertragen worden. In den
Bereichen internationale Jugendbegegnung mit Estland, der Förderung von
internationalen Jugendbegegnungen sowie der Entschädigung von
Jugendgruppenleiter/innen nach Kreisrichtlinien wurden die Mittel in den Jahren
2003 und 2004 nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Im Jahre 2003 sind insgesamt
Mittel in Höhe von 20.649,54 € und
im Jahre 2004 in Höhe von 20.243,40 € nicht in Anspruch genommen worden. Diese
Mittel wurden in jedem Jahr vom Kreisjugendring Segeberg e.V. an den Kreis
zurück erstattet und dort für die Förderung von Maßnahmen nach den Richtlinien
des Kreises Segeberg zur Förderung der Jugendarbeit eingesetzt. Die
internationale Jugendbegegnung mit Estland konnte nicht mehr stattfinden, da
sowohl bei den deutschen Jugendlichen als bei den estnischen Jugendlichen in
den letzten Jahren wenig Interesse an einer Teilnahme bestand. Außerdem stand
die estnische Kontaktperson für die Organisation und Durchführung der
Jugendbegegnung aus beruflichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Die Anzahl
der Anträge zur Förderung von internationalen Jugendbegegnungen ist ebenfalls
deutlich zurück gegangen. Die Organisation und Durchführung von internationalen
Jugendbegegnungen -wie es verlangt wird (Hin- und Rückbegegnung)- scheint für
die Vereine und Verbände zu aufwendig geworden zu sein. Der
Kreisjugendring Segeberg e.V. teilte in den letzten Jahren mehrfach mit, dass
viele Nachfragen für die Bezuschussung von Jugenderholungsmaßnahmen vorliegen. Der
Haushaltsansatz für die Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen, Jugendlagern-
und fahrten im In- und Ausland ist durch Kreistagsbeschluss vom 13.12.2001 auf
Null gesetzt worden. Um
den Förderungsschwerpunkt von der internationalen Jugendbegegnung/Jugendarbeit
zu verlagern, und die Förderung der Jugendarbeit den Bedürfnissen der
Antragsteller anzupassen, schlägt der Kreisjugendring Segeberg e.V. vor die
Mittel, die sonst der allgemeinen Jugendarbeit zugeführt werden, für
Jugenderholungsmaßnahmen, Jugendferienfreizeiten und Jugendfahrten einzusetzen,
die besondere Anforderungen erfüllen. Als
solche gelten Integrative Maßnahmen mit besonderen pädagogischen
Herausforderungen und Aufwendungen und Freizeiten mit präventiven Schwerpunkten
(s. Anlage). Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss beschließt die Förderrichtlinien für Jugenderholungsmaßnahmen,
Jugendfreizeiten und Jugendfahrten im In- und Ausland mit besonderen
Anforderungen. Die
Richtlinien treten rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: Förderrichtlinien für Jugenderholungsmaßnahmen,
Jugendfreizeiten und Jugendfahrten im In- und Ausland mit besonderen
Anforderungen
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