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Bürgerinformationssystem

Vorlage - DrS/2018/018  

 
 
Betreff: Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2017/18
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Kerder
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
08.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kita-Bedarfsplan-SE_2017-18  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Kindertagesstättengesetz (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht einen Bedarfsplan zu erstellen. Hierzu sind jährlich der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu erheben sowie der Bedarf an Plätzen zu ermitteln.

 

Die Erhebung wird immer zum 01.03. eines Jahres durchgeführt, die Datenlieferung der Kindertagesstätten und Kommunen erfolgt in der Regel bis Juni.

Um einen aktuellen Stand, insbesondere bei der Berechnung der Quoten (und der sich daraus ableitenden tatsächlichen Platzbedarfe) herzustellen, wird auf die Bevölkerungszahlen des Statistikamts Nord zurückgegriffen. Diese liegen (mit Stand 31.12. des Vorjahres) in der Regel im August/September vor. Der fertige „Kita-Bedarfsplan“ kann dann zum Jahresende, spätestens zur ersten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Folgejahr vorgelegt werden.

 

Das Statistikamt Nord ist aufgrund einer Gesetzesänderung und einer damit notwendigen Softwareumstellung frühestens im zweiten Quartal 2018 in der Lage, die Bevölkerungsdaten des 31.12.2016 herauszugeben.

 

Bekannt ist, dass sich durch hohe Zuzüge in den Kreis Segeberg (Wanderungen aus Hamburg, Zuzug von nach Deutschland geflohenen Menschen) seit 2015 starke Veränderungen ergeben haben. Da diese noch nicht abgebildet werden können, wird der Kita-Bedarfsplan 2017/18 (vorläufig) mit den Bevölkerungsdaten vom 31.12.2015 fortgeschrieben. Sobald aktuellere Bevölkerungsdaten vorliegen wird im Jugendhilfeausschuss über die sich ergebenen Veränderungen berichtet.

 

Im Spätsommer 2107 fand eine schriftliche Befragung aller Kommunen zur Situation der Kindertagesbetreuung statt, im Herbst 2017 erfolgten zum gleichen Thema intensive Gespräche mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und den Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg. Dabei wurde deutlich, dass die Platzkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr ausreichend sind. Die Kommunen sind stärker als bisher aufgefordert, bei der Planung von Neubaugebieten oder entsprechenden Veränderungen in den Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen Kapazitätserweiterungen der Kindertagesbetreuung mit zu berücksichtigen.

 

Die bisherigen Eckzahlen aus der Erhebung 2017 zeigen sich wie folgt:

 

  • Erneut ist die Zahl der Kinder unter 3 Jahren in Tagesbetreuung gestiegen. Im Vergleich zu 2006 sind es über 5x mehr! Es besteht weiterhin starker Ausbaubedarf.
  • Auch die Zahl der betreuten Kinder zwischen 3 Jahren und dem Schuleintritt stieg weiter. Zwar ist weiterhin von einer Vollversorgung zu sprechen, allerdings sind aufgrund des Bevölkerungszuwachses erste Engpässe zu verzeichnen und die Platzkapazitäten müssen erweitert werden.
  • Die Hortbetreuung bleibt seit Jahren auf etwa gleichem Niveau. Allerdings ist in den letzten Jahren die Zahl der Offenen Ganztagsbetreuung an Schulen stark ausgebaut worden. Hier sind noch quantitative und qualitative Verbesserungen erforderlich-.
  • Die Zahl der Tagespflegeplätze nimmt weiterhin leicht ab.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2017/18. Gleichzeitig wird der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:

 

 

Bedarf

Stadt Norderstedt

50 %

Stadt Bad Bramstedt

50 %

Stadt Bad Segeberg

60 %

Stadt Kaltenkirchen

55 %

Stadt Wahlstedt

45 %

Gemeinde Ellerau

50 %

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

55 %

Amt Bad Bramstedt-Land

50 %

Amt Boostedt-Rickling

40 %

Amt Bornhöved

40 %

Amt Itzstedt

50 %

Amt Kaltenkirchen-Land

50 %

Amt Kisdorf

55 %

Amt Leezen

40 %

Amt Trave-Land

40 %

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

        5.1 Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“,

             insbesondere

             für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen.

             Er wird deshalb u.a.

−ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für Betreuung von Kindern und

               Jugendlichen weiterentwickeln und

−den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg 2017/18

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kita-Bedarfsplan-SE_2017-18 (4999 KB)