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Vorlage - DrS/2018/031  

 
 
Betreff: 5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der kreiseigenen Förderzentren nach § 48 Schulgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Lorenzen
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
20.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
15.03.2018 
29. Öffentliche Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
SEP FÖZ 16-17  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Aufgaben des Kreises im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, gesetzliche Grundlage: § 48 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) - Umfang der Aufgaben:
 

„Die Schulträger haben die Aufgaben:
 

1. unter Berücksichtigung der Planungen umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen; dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen,
 

2. die Schulgebäude und -anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen,
 

3. das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen,
 

4. den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.“
 

(Quelle: Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG) vom 24.01.2007 (GVOBl. S.H. S. 39, ber. S. 223)).
 

Die Schulentwicklungsplanung der kreiseigenen Förderzentren Geistige Entwicklung zeigt den aktuellen Sachstand, Schülerinnen- und Schülerzahlen, bauliche Zustände, Personalausstattungen und weitere Daten auf. Der Schulentwicklungsplan ist eine Planungsgrundlage für politische Überlegungen und Entscheidungen und ist diesjährig komplett neu aufgelegt worden.

Dieser wird in den Folgejahren in einer vereinheitlichten Bildungsberichterstattung mit anderen Planungsinstrumenten (Kitabedarfsplanung, Kreis-Schulentwicklungsplanung nach § 51 SchulG) zusammengefasst und kontinuierlich erweitert.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

die 5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Förderzentren Geistige Entwicklung des Kreises Segeberg – Schuljahr 2016/2017 in der Fassung des Standes Januar 2018.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

5.1 Der Kreis Segeberg stärkt sein Image als „Familienfreundlicher Kreis“,
     insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen.

      Er wird deshalb u.a.

      - ein bedarfsgerechtes, qualifiziertes Angebot für Betreuung von Kindern und

        Jugendlichen weiterentwickeln und

      - den Ausbau der Ganztagsbetreuung unterstützen.

 

6.1 fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungsein-
      richtungen des Kreises, dazu gehört auch die Fortsetzung der Schulsozial-
      arbeit,

 

6.3 sorgt für eine zukunftsorientierte Ausstattung der kreiseigenen Schulen

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlage/n:

 

5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der kreiseigenen Förderzentren nach § 48 Schulgesetz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SEP FÖZ 16-17 (6984 KB)