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Vorlage - DrS/2018/093  

 
 
Betreff: Preisentwicklung bei der Vergabe von Baumaßnahmen an Kreisstraßen;
Ersatzneubau der Straßenbrücke K8 über die Twisselbek zwischen Altengörs und Bühnsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:1. Matthias Blumhagen
2. Doris Baum
Federführend:Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau Bearbeiter/-in: Baum, Doris
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Information ohne Beratung
02.07.2018 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Kreisstraße K 8 wird bei Straßenkilometer 0+970 mittels eines Brückenbauwerks über die Twisselbek überführt. Dieses Bauwerk wurde ca. 1950 errichtet. Das Bauwerk befindet sich in einem ungenügenden Zustand.

 

Bereits im Jahre 2015 wurde aufgrund des schlechten Zustandes der Brücke eine gesonderte Untersuchung veranlasst. Hierzu wurden u.a. Bohrkerne aus der Brücke entnommen und in der Folge Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes vorgeschlagen. Neben der Reduzierung der Geschwindigkeit (von 100 auf 50 km/h), wurde empfohlen, die Brücke nur noch mittig und nicht im Gegenverkehr zu befahren. Die zwei vorhandenen Fahrstreifen wurden durch die Anordnung seitlicher Gleitwände auf einen reduziert.

 

Im Rahmen der gesonderten Untersuchung wurden weitere Maßnahmen zur weiteren Nutzung der Brücke geprüft. Eine Instandsetzung der Brücke wurde als unwirtschaftlich verworfen, da die Unterbauten (Widerlager und Fundamente) verminderte Betondruckfestigkeiten aufweisen und die allgemeinen Schädigungen am Bauwerk (Risse, Abplatzungen, Geländer, etc.) zu umfangreich sind. Somit verbleibt nur die Möglichkeit eines Ersatzneubaus.

 

Gemäß dem letzten Zustandsbericht aus der Besichtigung der Brücke im Oktober 2017 beeinträchtigen die Schäden die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit mittelfristig. Eine Folgeschädigung oder Schadenserweiterung ist zu erwarten. Die Schadensbeseitigung muss daher kurzfristig erfolgen.    

 

Ab Januar 2018 erfolgte der Entwurf der neuen Brücke durch ein sehr fachkundiges Ingenieurbüro für Brückenbau. Die Entwurfsunterlagen wurden durch den kreiseigenen Tiefbau intensiv geprüft und im April diesen Jahres ausgeschrieben. Die Kosten wurden zunächst mit ca. 475.000 € brutto berechnet. Bezogen auf die Brückenfläche (Länge x Breite der Brücke) ergibt sich ein Kostenansatz von ca. 5.500 €/m². Bei normalen Voraussetzungen war in der Vergangenheit bei derartigen Brückenneubauten ein Kostenansatz von 4.000 €/m² ausreichend.

 

Zur Submission wurden 4 Angebote eingereicht. Die Angebotssummen lagen zwischen knapp 700.000 € und etwas über 1.000.000 € brutto.

Diese unerwartet und ausschließlich sehr hohen Angebotssummen sind mit der derzeitigen Hochkonjunktur und mit dem Fachkräftemangel im Baugewerbe zu erklären. Bezogen auf die Brückenfläche ergibt sich aktuell ein Mindestkostenansatz von ca. 8.000 €/m².

 

Auch andere Auftraggeber (LBV) und diverse Ingenieurbüros bestätigen gerade den enormen Anstieg der Angebotspreise (insbesondere durch den Anstieg der Kosten für Erdbau, Beton, Bewehrungsstahl und Gründungselemente wie Bohrpfähle / Spundwände etc.). 

 

Aufgrund der Submissionsergebnisse war abzuwägen, ob die Ausschreibung aufgehoben werden oder das Vergabeverfahren fortgesetzt werden kann.

 

Unter Beachtung der oben dargestellten Rahmenbedingungen besteht keine andere Möglichkeit als ein Ersatzneubau. Darüber hinaus ist nicht absehbar, wie lange die Brücke den derzeitigen Belastungen noch standhält. Kurzfristig könnten weitere Maßnahmen, wie eine weitere Reduzierung der Achslasten (<= 3,5 t) oder eine Vollsperrung der Brücke erforderlich werden.

 

Bei einer Verschiebung der Maßnahme, z.B. ins nächste Jahr, müssten personalbedingt weitere Maßnahmen (z.B. die Erneuerung der Brücke K108 bei Sülfeld) ebenfalls auf die Folgejahre verschoben werden.

 

Kurzfristig wird sich nach Einschätzung der Fachleute an der Hochkonjunktur im Baugewerbe jedoch in absehbarer Zeit nichts ändern, so dass auch im nächsten Jahr keine günstigeren Ausschreibungsergebnisse zu erwarten sind.

 

Eine Reduzierung des Ausschreibungsinhaltes zur Senkung der Kosten ist technisch, sowie wasser- und naturschutzrechtlich bedingt, nicht möglich.

 

Aufgrund der Dringlichkeit und der Bedeutung des geplanten Ersatzneubaus, wurde die Maßnahme nachträglich mit ins Förderprogramm 2018 des Landes SH aufgenommen und mit einer Förderquote von 70 % bewertet. Ob eine Förderung auch bei einem späteren Baubeginn (nach 2018) möglich ist, würde unter Beachtung der sonstigen Neuanmeldung vom Land neu entschieden (gem. Schreiben des Ministeriums vom 02.05.2018).

 

Aus den vorgenannten Gründen wurde daher das Vergabeverfahren unter Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes fortgesetzt und die Sanierung der Brücke beauftragt.

 

Der zusätzliche Finanzbedarf wurde aus den für die Sanierung des Kreisverkehrs Kisdorf bereit gestellten Mitteln gedeckt, da hier eine Umsetzung der Baumaßnahme durch das Land Schleswig-Holstein in 2018 nicht vorgesehen ist. Die entsprechenden Mittel werden mit der Budgetberatung für 2019 erneut in den Haushaltsentwurf eingestellt.

 

Darüber hinaus wird die aktuelle Preisentwicklung für Tiefbaumaßnahmen bei der  Budgetaufstellung ab 2019 insgesamt entsprechend berücksichtigt und die Maßnahmen bei der Haushaltsaufstellung entsprechend kalkuliert.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: