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Sachverhalt:
Gem. Ziffer 5.2 der Beteiligungsrichtlinie des Kreises Segeberg vom 15.03.2018 bedarf die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung der WKS GmbH der vorherigen Zustimmung durch den Hauptausschuss.
Der Jahresabschluss 2017 der WKS GmbH wurde zum zweiten Mal von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAZARS geprüft. Die Abschlussbesprechung zum Jahresabschluss 2017 fand in der Aufsichtsratssitzung am 15.05.2018 statt.
Aufgrund der Änderung der Beteiligungsrichtlinie in Ziffer 5.2.2 ist der beiliegende Prüfbericht bereits seit der letzten Sitzung des Aufsichtsrates in Allris einsehbar. Auf einen Versand in Papierform wird daher verzichtet, bei Bedarf stellt das KT-Büro ein Druckexemplar zur Verfügung.
Zu 1. Die Prüfung durch MAZARS hat zu keinen Einwendungen geführt, die Jahresabschlussprüfer haben ein uneingeschränktes Testat ausgestellt.
Zu 2. Der Jahresfehlbetrag 2017 entspricht bis auf rd. 20 T€ dem Wirtschaftsplan 2017 der WKS, der einen Jahresfehlbetrag von 602,5 T€ aufwies. Dem gegenüber hat der Kreis Segeberg gem. Ziffer 4.2 des Betrauungsaktes auf Grundlage des Wirtschaftsplanes 2016 Verlustausgleichszahlungen (511 T€) und eine Nutzungseinlage „Geschäftsführung“ (91,5 T€) in die Kapitalrücklage der WKS GmbH geleistet, in Summe 602,5 T€. Der nicht gedeckte Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von rd. 20 T€ kann, ebenso wie der gesamte Jahresfehlbetrag, mittels der vorhandenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden.
Somit verfügt die Gesellschaft zum 31.12.2017 über
Zu 3. Gem. Ziffer 4.8 des Betrauungsaktes hat die Gesellschaft nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres den Nachweis über die Verwendung der Mittel auf Grundlage des Jahresabschlusses der WKS im Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses zu führen. Mit Schreiben vom 06.06.2018 hat die WKS mitgeteilt, dass die Gesellschaft in 2017 Wirtschaftsförderungsleistungen gem. Betrauungsakt erbracht hat. Als Nachweis wurde der Jahresabschluss 2017 inkl. Lagebericht zur Verfügung gestellt. Zur Budgetüberschreitung von 20 T€ wird begründet, dass diese aus ungeplanten Einmaleffekten u.a. aus der nicht liquiditätswirksamen, außerplanmäßigen Abschreibung von Anlagevermögen (Konferenztechnik) sowie aus angefallenen Beratungsaufwendungen für die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2015 und 2016 entstanden sind.
Daher hat die WKS keinen weiteren Verlustausgleich beantragt, sondern vorgeschlagen, den nicht gedeckten Jahresfehlbetrag über die Kapitalrücklage auszugleichen (vgl. 2.). Eine Überkompensation durch den Kreis Segeberg gem. Ziffer 7.1 des Betrauungsaktes liegt nicht vor.
Zu 4. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 15.05.18 für eine Entlastung ausgesprochen.
Zu 5. Gründe, die einer Entlastung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung entgegenstehen, sind nicht bekannt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss stimmt den folgenden Gesellschafterbeschlüssen der WKS GmbH zu:
Herr Landrat Schröder wird beauftragt, den entsprechenden Gesellschafterbeschlüssen in der Gesellschafterversammlung der WKS GmbH zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 der WKS GmbH
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