Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Kreis Segeberg fördert die Arbeit von anerkannten Jugendgruppenleitern/
Im Jahr 2017 (DrS/2017/193) wurde im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (21.11.2017), im Hauptausschuss (05.12.2017) und Kreistag (07.12.2017) über eine Verbesserung der Sportförderung beraten und eine Anhebung der Sportübungsleiterpauschale beschlossen. Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport wurde eine Erhöhung der Juleica-Entschädigung angeregt. Zur Sitzung des Hauptausschusses wurde dann ein Antrag der CDU-Fraktion eingereicht, entsprechend der Erhöhung der Sportförderung (20%) auch die Jugendgruppenleiterentschädigung von jährlich 150 EUR auf 180 EUR pro Jahr zu erhöhen. Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss am 05.12.2017 einstimmig angenommen.
Es erfolgte jedoch keine Beratung über diese Erhöhung und die zur Umsetzung erforderliche Änderung der o.g. Richtlinie im zuständigen Fachausschuss. Da die Abrechnung nur einmal jährlich zum Jahresende erfolgt, d.h. die Anträge bis 15.11.2018 beim Kreisjugendring eingereicht werden müssen, war dieses bisher nicht problematisch.
Die Richtlinie wurde jetzt in einigen Bereichen redaktionell überarbeitet und die Höhe des Zuschusses unter Ziff. 4 geändert. Anlage zur Richtlinie ist das Antragsformular, das ebenfalls überarbeitet wurde. Sowohl in die Richtlinie wie auch in das Antragsformular wurden Erklärungen zur Datenverarbeitung aufgenommen. Es wird zzt. eine Arbeitsgruppe unter Koordination des Datenschutzbeauftragten zur Überarbeitung aller Antragsformulare des Kreises eingerichtet. Sofern aufgrund der neue DSGVO noch Änderungen- oder Ergänzungen erforderlich werden, müssen die Richtlinie und das Antragsformular nochmals angepasst werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber die Anpassung der Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter/innen (Jugendgruppenleiter/innen) im Kreis Segeberg inkl. Antragsformular unter Berücksichtigung der bereits 2017 vom Hauptausschuss beschlossene Erhöhung der jährlichen Jugendgruppenleiterentschädigung erforderlich, damit die Anträge für 2018 ordnungsgemäß vom Kreisjugendring Segeberg e.V. bearbeitet werden können.
Der Ansatz für die Juleica-Förderung betrug bisher 16.000 EUR pro Jahr. Durch die Änderung ergibt sich ein Mehrbedarf von 3.200 EUR pro Jahr. Haushaltsmittel stehen unter Teilplan 3621100, Kto 53 17 16 00 00, „Außerschulische Jugendbildung/Jugendarbeit“, bereit.
Beschlussvorschlag: a)für den Jugendhilfeausschuss b)für den Hauptausschuss
c)für den Kreistag
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlagen: Anlage 1:Entwurf Neufassung Richtlinien für die Gewährung einer Entschädigung für Jugendleiter/innen (Juleica-Inhaber/-innen) im Kreis Segeberg rückwirkend ab 01.01.2018 Anlage 2:Gegenüberstellung Richtlinie vom 01.01.1997 und Entwurf Neufassung
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