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Sachverhalt: Mit Beschluss vom 28.06.2016 hat der Kreistag als Vertreter des Kreises Segeberg im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Elmshorn nach §§ 374 ff. SGB III Herrn Henning Wulf und Herrn Gerd-Rainer Busch benannt (DrS/2016/128). Die Berufungsperiode läuft noch bis zum 30.06.2022.
Herr Busch hat seinen Rücktritt aus dem Gremium erklärt, so dass eine Neubesetzung bis zum Ende der laufenden Berufungsperiode erforderlich ist.
In der Sitzung des Kreistages am 08.12.2016 wurde die Fachbereichsleitung III als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsausschusses benannt (DrS/2016/201). Da diese nun ordentliches Mitglied werden soll, ist auch die Stellvertretung neu zu regeln.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag benennt als Vertreter des Kreises Segeberg im Verwaltungs-ausschuss der Agentur für Arbeit Elmshorn die Fachbereichsleitung III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit.
Die Stellvertretung (Abwesenheitsvertretung im Verhinderungsfall) übernimmt die Fachdienstleitung 50.60 – Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Asyl.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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