Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Mit Ablauf des 31. März 2019 endet die Amtsperiode der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreterinnen und Vertreter des jeweils bei dem Oberverwaltungs- und Verwaltungsgerichts zu bildenden Ausschusses für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und - richter. Gemäß § 68 Landesjustizgesetz sind die Vertrauensleute und ihre Vertreterinnen und Vertreter zum 01. April 2019 für erstmals 5 Jahre neu zu wählen. Die vorgeschlagenen Personen müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richterinnen und Richter nach §26 Abs. 2 Satz 3 VwGO erfüllen (vgl. § 20 VwGO) erfüllen und dürfen nicht zu dem in § 22 VwGO genannten Personenkreis gehören. Die Vorschläge haben jeweils eine Kandidatin und einen Kandidaten zu enthalten, deren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks liegen muss. Für die vergangene Wahlperiode hat der Kreistag für die Neuwahl der Vertrauensleute
1. Sven-Hilmer Brauer 2. Lore Würfel
und als Vertreterinnen und Vertreter
1. Gerd-Rainer Busch 2. Annette Glage
vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag: Für die Neuwahl der Vertrauensleute in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und deren Vertreterinnen und Vertreter werden
und als Vertreterinnen und Vertreter
vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung
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