Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: FB III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
Teilplan 4141 – Gesundheitspflege FD 53.55 – Sozialpsychiatrie
Hinweis:
Erläuterungen: Im Fachdienst Sozialpsychiatrie nehmen im Allgemeinen die Aufgaben stetig zu:
Aufgrund der erdrückenden Arbeitsbelastung wurde vom FD 53.55 die Entscheidung der Politik über eine externe Orga-Untersuchung sehr begrüßt. Im Rahmen der Untersuchung wurde explizit das Defizit in der ärztlichen Ausstattung von 1,0 VZStelle sowie der Mehrbedarf von 0,4 VZStellen Assistenz bestätigt.
Hierzu weitere Erläuterungen im Speziellen zum Mehrbedarf Amtsärztin/Arzt:: Auch vor dem Fachdienst Sozialpsychiatrie macht der demographische Wandel nicht halt. Innerhalb der nächsten 4 Jahre werden 3 der 4 Ärzt*innen des FD 53.55 in Rente gehen (2020 0,65 VZStelle, 2022 0,5 VZStelle, 2023 1,0 VZStelle). Die derzeitigen Stelleninhaber*innen sind zeitweilig aufgrund ihrer gesundheitlichen Kondition nicht immer im Außendienst einsetzbar. Gleichzeitig ist es unabdingbar notwendig, bei Krisen von psychisch kranken Menschen aufsuchend tätig zu sein. Eine zusätzliche ärztliche Unterstützung durch den Fachdienst Gesundheit kann leider nicht erfolgen. Die in den letzten 5 Jahren im FD 53.10 neu angestellten Ärzt*innen weisen alle keine Psychiatriekenntnisse auf, so dass sie z. B. nicht am Krisendienst gem. PsychKG SH teilnehmen können. Leider wird es immer schwieriger, Ärzt*innen mit psychiatrischen Kenntnissen oder gar mit der Facharztqualifikation Psychiatrie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu gewinnen. Der letzte im Kreis Segeberg angestellte Facharzt für Psychiatrie ging 2009 in Rente. Dennoch ist es das Ziel, eine ärztliche Kraft mit Facharztqualifikation oder zumindest weitreichender Weiterbildungszeit einzustellen. Da die Fachdienstleiterin keine interne Vertretung hat, sollte die neue ärztliche Kraft auch an die Wahrnehmung dieser Position herangeführt werden. Die jederzeitige Sicherstellung der Aufgaben nach dem PsychKG durch die Kreisverwaltung ist unabdingbar. .
Erläuterungen zum Mehrbedarf 0,4 VZStelle MFA/Assistenz: Das Sekretariat des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist mit einer Mitarbeiterin besetzt, die auf einer 0,8 VZStelle tätig ist. Neben klassischen Verwaltungsaufgaben wie Aktenverwaltung, Protokollführung, Terminplanung, Empfang und Betreuung der ins Amt kommenden Klientel ist es die besondere Aufgabe der Assistenzkraft, in den Behördenöffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00-16.00) das zentrale Telefon des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu bedienen. Dies ist essentiell, um den Kontakt zu dem kranken Klientel zu halten, insbesondere, wenn die zuständige sozialpädagogische oder ärztliche Kraft, z. B. durch aufsuchende Kontakte in der Kommune, Krisentätigkeit oder andere terminliche Bindung, verhindert ist. Zurzeit können nicht alle Öffnungszeiten der Verwaltung durch diese eine Kraft abgedeckt werden, es ist keine Vertretung bei Urlaub, Krankheit o. a. vorhanden. Zum Abpuffern der telefonintensiven Spitzenzeiten in den Morgenstunden empfiehlt daher die externe Orga den Einsatz einer 0,4 VZStelle Assistenz. Damit wären weiterhin die Nachmittagszeiten am Dienstag und Donnerstag noch nicht abgedeckt, würde aber schon zu einer erheblichen Entlastung beitragen.
Beschlussvorschlag: Der OVG-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die Stellen 0.41410.0052.1 und 0.41410.53.1 in den Stellenplan 2019 ff. aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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