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Vorlage - DrS/2018/204  

 
 
Betreff: Stellenmehrbedarf FD 53.55 für das Haushaltsjahr 2019 ff.
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Dr. Hakimpour-Zern
Federführend:3 Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Vorberatung
12.11.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

FB III – Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit

 

Teilplan 4141 – Gesundheitspflege

FD 53.55 – Sozialpsychiatrie

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-tung

Kosten
p. a.

Refinan-zierung

Befris-tung

0.41410.0052.1

Amtsärztin/Arzt mit psychiatrischer Weiterbildung

1,0 VZS

E 15

94.800

 

ja, bis

nein

0.41410.0053.1

MFA/Assistenz

0,4 VZS

E 5

19.100 €

 

ja, bis

nein

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Fachausschuss

Datum

Ergebnis

 

     

 

 

 

Erläuterungen:

Im Fachdienst Sozialpsychiatrie nehmen im Allgemeinen die Aufgaben stetig zu:

  • Die Fallzahlen steigen kontinuierlich an (2004 noch 730 Klient*innen/Jahr, seit 2016 über 1100/Jahr).
  • Es gibt neue gesetzliche Aufgaben gemäß PsychKG zu bewältigen, u. a. Aufgaben aufgrund der Beleihung von Krankenhäusern zwecks Unterbringungen, neue Ausführungen und Erlasse zur Fixierung und Zwangsmedikation, Intensivierung der Tätigkeiten der Begehungskommission.
  • Neue Herausforderungen stehen in der interkulturellen Psychiatrie und der forensischen Arbeit (Unverhältnismäßigkeitsentlassungen von forensischen Patienten) an.
  • Gremienarbeit ist zu einem essentiellen Bestandteil der sozialpsychiatrischen Arbeit geworden. Die FDL hat trotz Reduzierung diverse Vorsitze inne, u. a. vom AK Gemeindenahe Psychiatrie und der Psychiatrieplanung. Seit 2016 besteht das regionale Netzwerk zur Versorgung traumatisierter Flüchtlinge, dass sich zeit- und arbeitsaufwändig u. a. mit der Situation in der Landesunterkunft Boostedt befasst.
  • Präventionsaufgaben sind gemäß dem Bundespräventionsgesetz und den strategischen Zielen der Kreispolitik voranzubringen. Neben dem Schulprojekt „Verrückt? Na und!“ und den Jugendgesundheitstagen wird an einem Netzwerk und Hilfen zur Unterstützung der Kinder psychisch oder suchtkranker Eltern gearbeitet.
  • das Suchtberatungswesen liegt seit 2017 in der Verantwortung der FDL 53.55, es erfolgen enge Absprachen und Vernetzungen mit den Hilfeträgern.

Aufgrund der erdrückenden Arbeitsbelastung wurde vom FD 53.55 die Entscheidung der Politik über eine externe Orga-Untersuchung sehr begrüßt.

Im Rahmen der Untersuchung wurde explizit das Defizit in der ärztlichen Ausstattung von 1,0 VZStelle sowie der Mehrbedarf von 0,4 VZStellen Assistenz bestätigt.

 

Hierzu weitere Erläuterungen im Speziellen zum Mehrbedarf Amtsärztin/Arzt::

Auch vor dem Fachdienst Sozialpsychiatrie macht der demographische Wandel nicht halt. Innerhalb der nächsten 4 Jahre werden 3 der 4 Ärzt*innen des FD 53.55 in Rente gehen (2020 0,65 VZStelle, 2022 0,5 VZStelle, 2023 1,0 VZStelle). Die derzeitigen Stelleninhaber*innen sind zeitweilig aufgrund ihrer gesundheitlichen Kondition nicht immer im Außendienst einsetzbar. Gleichzeitig ist es unabdingbar notwendig, bei Krisen von psychisch kranken Menschen aufsuchend tätig zu sein.

Eine zusätzliche ärztliche Unterstützung durch den Fachdienst Gesundheit kann leider nicht erfolgen. Die in den letzten 5 Jahren im FD 53.10 neu angestellten Ärzt*innen weisen alle keine Psychiatriekenntnisse auf, so dass sie z. B. nicht am Krisendienst gem. PsychKG SH teilnehmen können.

Leider wird es immer schwieriger, Ärzt*innen mit psychiatrischen Kenntnissen oder gar mit der Facharztqualifikation Psychiatrie für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu gewinnen. Der letzte im Kreis Segeberg angestellte Facharzt für Psychiatrie ging 2009 in Rente. Dennoch ist es das Ziel, eine ärztliche Kraft mit Facharztqualifikation oder zumindest weitreichender Weiterbildungszeit einzustellen.

Da die Fachdienstleiterin keine interne Vertretung hat, sollte die neue ärztliche Kraft auch an die Wahrnehmung dieser Position herangeführt werden. Die jederzeitige Sicherstellung der Aufgaben nach dem PsychKG durch die Kreisverwaltung ist unabdingbar.

.

 

Erläuterungen zum Mehrbedarf 0,4 VZStelle MFA/Assistenz:

Das Sekretariat des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist mit einer Mitarbeiterin besetzt, die auf einer 0,8 VZStelle tätig ist. Neben klassischen Verwaltungsaufgaben wie Aktenverwaltung, Protokollführung, Terminplanung, Empfang und Betreuung der ins Amt kommenden Klientel ist es die besondere Aufgabe der Assistenzkraft, in den Behördenöffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14.00-16.00) das zentrale Telefon des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu bedienen. Dies ist essentiell, um den Kontakt zu dem kranken Klientel zu halten, insbesondere, wenn die zuständige sozialpädagogische oder ärztliche Kraft, z. B. durch aufsuchende Kontakte in der Kommune, Krisentätigkeit oder andere terminliche Bindung, verhindert ist. Zurzeit können nicht alle Öffnungszeiten der Verwaltung durch diese eine Kraft abgedeckt werden, es ist keine Vertretung bei Urlaub, Krankheit o. a. vorhanden. Zum Abpuffern der telefonintensiven Spitzenzeiten in den Morgenstunden empfiehlt daher die externe Orga den Einsatz einer 0,4 VZStelle Assistenz. Damit wären weiterhin die Nachmittagszeiten am Dienstag und Donnerstag noch nicht abgedeckt, würde aber schon zu einer erheblichen Entlastung beitragen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt,

die Stellen 0.41410.0052.1 und 0.41410.53.1 in den Stellenplan 2019 ff. aufzunehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

siehe Vorlage

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: