Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Das Konzept und die Umsetzung eines Gesundheitsportals (DrS/2018/246) wurden im Anschluss an die OVG-Sitzung vom 12.11.2018 stark überarbeitet.
Unverändert wird die hohe Bedeutung der Einrichtung eines Gesundheitsportals für den Kreis Segeberg aus folgenden Gründen erachtet:
Es werden drei inhaltliche Schwerpunkte gebildet:
Im Vergleich zur DrS/2018/246 wird von der (vollständigen) Darstellung der versorgenden Medizin wie z. B. niedergelassene Ärzt*innen und Therapeut*innen abgesehen.
Für die Erstellung des Gesundheitsportals werden die Kosten der Portalseite, Workshops mit advantic sowie für die Umsetzung eine Honorarkraft benötigt. Die inhaltliche Erstellung der Texte erfolgt durch die jeweiligen Mitarbeiter*innen der Fachdienste, die Koordination wird von der Gesundheitsplanung übernommen, hierfür werden keine extra-Kosten veranschlagt. Die genaue Kostenkalkulation wird dann dem OVG-Ausschuss in der November-Sitzung als Beschlussvorlage vorgelegt.
Die Umsetzung der Inhalte (Informationen der Angebote des ÖGD, Darstellung psychosozialer Angebote im Kreis Segeberg, Informationsportal) ist dann ab dem 01.01.2020 vorgesehen.
Ausblick: Ein modularer Ausbau des Gesundheitswegweisers ist möglich, für die Integration weiterer Angebote entstehen weitere Kosten.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der Umsetzung des vorliegenden Konzeptes des Gesundheitsportals zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Konzept Gesundheitsportal Kreis Segeberg
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