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Vorlage - DrS/2019/032  

 
 
Betreff: Entwurf der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010, hier: Stellungnahme des Kreises Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Hartmann, Frank
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Hartmann, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur Vorberatung
25.02.2019 
4. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
28.02.2019 
8. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
14.03.2019 
5. Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Übersicht LEP-SE  
Entwurf Hauptkarte  
Entwurf Teil A+B  
Entwurf Umweltbericht  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 Der Landesentwicklungsplan wurde zuletzt 2010 einer Neuaufstellung unterzogen und strategisch/konzeptionell neu ausgerichtet. Im Hinblick auf die raumwirksamen Aussagen zur Siedlungsentwicklung waren seinerzeit die wesentlichen neu eingeführten Elemente

  • Die Festlegung eines wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für die nicht zentralörtlich eingestuften Gemeinden (15% im Ordnungsraum, 10 % im ländlichen Raum),
  • Die Festlegung von Landesentwicklungsachsen entlang der Autobahnen in Verbindung mit der Möglichkeit, hier bei Bedarf und regional abgestimmt überregional bedeutsame, verkehrsaffine Gewerbestandorte entwickeln zu können,
  • Die Übertragung wesentlicher planerischer Entscheidungen zur regionalen wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklung  auf die Regionalplanung.

Diese Elemente werden auch in dem aktuell vorgelegten Entwurf zur Fortschreibung des LEP unverändert beibehalten. In den Grundzügen bleibt der LEP somit unverändert. Die Modifikationen in den raumwirksamen Aussagen zur Siedlungsentwicklung beschränken sich auf Anpassungen im Detail, die im Wesentlichen der anhaltenden Wachstumsdynamik im Hamburger Umland Rechnung tragen sollen. Hierzu enthält die Fortschreibung die folgenden Kernaussagen:

 

Kernaussagen:

Bedeutung für den Kreis SE:

 

 

  • Verflechtungsraum um die Metropole Hamburg

 

Der Verflechtungsraum um die Metropole Hamburg umfasst die unmittelbar an Hamburg angrenzenden Städte/Gemeinden Norderstedt und Henstedt-Ulzburg.

Beiden Gemeinden kommt eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu für die gewerbliche und wohnbauliche Entwicklung.

-          dynamische Wirtschafts- und Wachstumszone mit attraktiven Standortvoraussetzungen für Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen und einer großen Bedeutung für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung von Schleswig-Holstein.

-          qualitative Wachstumsstrategie

-          Gewerblicher und wohnbaulicher Entwicklung soll mehr Raum gegeben werden.

  • Siedlungsachsen (Teil B, Kapitel 3.3)

 

Gemeinden auf der Siedlungsachse (ohne Wachstumsbegrenzung) sind

-          Norderstedt

-          Henstedt-Ulzburg

-          Ellerau

-          Kaltenkirchen

-          Kisdorf (OT Kisdorf)

-          Oersdorf

Von ihnen wird ein substanzieller Wachstumsbeitrag erwartet.

-          Abgrenzung im Regionalplan, dort Anpassung der räumlichen Abgrenzung für ausreichend Raum für neue Wohn- und Gewerbegebiete.

-          Achsengemeinden sind als Schwerpunkte für Wohnen und Gewerbe weiter zu entwickeln.

-          Von den Kommunen auf den Siedlungsachsen wird ein substanzieller Beitrag zur qualitativen Wachstumsstrategie im Hamburg-Umland erwartet.


  • Entwicklung der Städte und Gemeinden zwischen den Siedlungsachsen (Teil B, Kapitel 3.2, 3.6.1, 3.7)

 

 

 

Zentrale Orte (ohne Wachstumsbegrenzung) zwischen den Siedlungsachsen sind

-          Nahe/Itzstedt (gem. ländl. ZO)

 

Eine planerische Wohnfunktion ist bislang zugewiesen:

-          Lentföhrden

-          Kisdorf (Achsenraum)

-          In den zentralen Orten neue Wohnungen und Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe.

 

 

-          Gemeinden, die für Wohnungsbau oder Gewerbe besonders geeignet sind, kann im Regionalplan eine besondere Funktion Wohnen/ Gewerbe und Dienstleistungen zugewiesen werden. Dadurch können dort Flächen über den rein örtlichen Bedarf hinaus ausgewiesen werden.

  • Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen für die nicht-zentralörtlich eingestuften Gemeinden (Teil B, Kapitel 3.6.1)

-          Der bisherige  Umfang von bis zu 15 Prozent in den Ordnungsräumen und von bis zu 10 Prozent in den ländlichen Räumen wird beibehalten.

-          Der Bezugszeitpunkt wird auf den 31.12.2017 aktualisiert, der Entwicklungsrahmen gilt für 2018 bis 2030 (13 Jahre).

 

 

 

 

 

 

 

-          Ergänzende überörtliche Versorgungsfunktion für Gemeinden im ländlichen Raum

 

 

 

-          Es werden drei Ausnahmemöglichkeiten für eine Überschreitung des Entwicklungsrahmens neu eingeführt:

  • Maßnahmen der Innenentwicklung auf Flächen von zentraler städtebaulicher und ortsplanerischer Bedeutung,
  • Zurückliegende Maßnahmen der Innenentwicklung haben in hohem Maße zur Ausschöpfung des Entwicklungsrahmens geführt,
  • interkommunale Vereinbarungen für Teilräume enthalten eine andere Verteilung der Entwicklungspotentiale

 

 

 

11 Gemeinden sind als zentrale Orte festgelegt, weitere 3 Gemeinden liegen im Achsenraum.

Im Ordnungsraum liegen 19 nicht zentralörtlich eingestufte Gemeinden, für die der 15%ige Entwicklungsrahmen gilt.

Im ländlichen Raum liegen 64 nicht zentralörtlich eingestufte Gemeinden, für die der 10%ige Entwicklungsrahmen gilt, davon liegen 5 Gemeinden im baulichen Siedlungszusammenhang eines Zentralortes und können in Abstimmung mit diesem an dessen Entwicklung teilhaben.

 

Eine ergänzende überörtliche Versorgungsfunktion im ländl. Raum ist bislang zugewiesen:

-          Seedorf (OT Schlamersdorf)

-          Geschendorf

 

Eine Übersicht in der Anlage zeigt die Zuordnung der Gemeinden zu den Kategorien der landesplanerischen Siedlungsstruktur.

 


  • Entwicklungs- und Entlastungsorte (Teil B, Kapitel 3.4)

 

 

Entwicklungs- und Entlastungsorte sind

-          Bad Bramstedt (mit Hitzhusen)

-          Bad Segeberg/Wahlstedt (mit Fahrenkrug, Schackendorf, Kl. Gladebrügge, Kl. Rönnau)

 

Die einbezogenen nicht-zentralörtlich eingestuften Gemeinden nehmen in abgestimmter Form an der Entwicklung des Entwicklungs- und Entlastungsortes teil (abgestimmtes Entwicklungskonzept erforderlich).

-          Festlegung im Regionalplan.

-          Entlastung für den engeren Verflechtungsraum um Hamburg

-          Entwicklungsimpulse in die angrenzenden ländlichen Räume lenken.

-          geeignete Zentrale Orte unter Einbeziehung weiterer geeigneter Gemeinden in ihrem Umland.

-          besondere Entwicklungsoptionen, die den Zielsetzungen der Siedlungsachsen entsprechen.

 

  • Überregional bedeutsame Gewerbestandorte an Landesentwicklungsachsen (Teil B, Kapitel 2.5, 3.7)

-          Festlegung im Regionalplan auf Grundlage von Bedarfsanalysen und

-          Gewerbeflächenentwicklungskonzepten für mögliche Standorte für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung.

Landesentwicklungsachsen sind ausgewiesen entlang der

-          A7

-          A20

-          A21

Im Rahmen des GEFEK A7-Süd wurde 2015 noch festgestellt, dass es entlang der A7 absehbar keinen Bedarf für zusätzliche Gewerbe-Standorte von überregionaler Bedeutung gibt. Im Rahmen des laufenden Monitoring-Prozesses konnte jedoch 2018 für die zurückliegenden Jahre eine aktuell verstärkte Flächennachfrage festgestellt werden. Daher wird die Bedarfseinschätzung des GEFEK A7-Süd im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans noch einmal kritisch zu überprüfen sein.

Im Rahmen der Untersuchung der Situation entlang der A1/A21 wurde das MZ Bad Segeberg/Wahlstedt als geeigneter Gewerbe-Standort von überregionaler Bedeutung identifiziert.

Fortschreibungen beider Konzepte unter Berücksichtigung der Auswirkungen der A20 sind erst sinnvoll, wenn sich die Inbetriebnahme der A20 konkret abzeichnet. 

  • Regionale Grünzüge und Grünzäsuren (Teil B, Kapitel 6.3)

-          Festlegung im Regionalplan.

-          Lebensqualität ist auch ein wirtschaftlicher Standortfaktor. Zur Lebensqualität gehören neben dem Ausbau und der Sicherung der sozialen Infrastrukturen insbesondere der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Sicherung von Freiräumen ohne Bebauung und wirtschaftliche Nutzung.

-          Anpassung der ausgewiesen Regionalen Grünzüge und der Grünzäsuren auf den Siedlungsachsen.

 

Regionale Grünzüge werden innerhalb des Ordnungsraumes zur Freiraumsicherung festgelegt. Sie sind von planmäßiger Siedlungstätigkeit freizuhalten. Grünzäsuren gliedern den Achsenraum.

 

Der Ordnungsraum umfasst den südlichen Teil des Kreises ausgehend von HH bis zu eine West-Ost-Linie, die von den Gemeinden Heidmoor, Schmalfeld, Stuvenborn, Gr. Niendorf gebildet wird.

 

Bei der Neuabgrenzung der regionalen Grünzüge sind insbesondere für die Ortslagen der hier liegenden Gemeinden ausreichend Entwicklungsspielräume zu berücksichtigen.

 

Der vorstehenden Aufstellung ist zu entnehmen, dass wesentliche inhaltliche und regionalspezifische Konkretisierungen und Festlegungen im Regionalplan erfolgen. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, der die Kreise der Metropolregion Hamburg und Lübeck umfasst, hat in der zweiten Jahreshälfte 2018 begonnen. Es ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet, bestehend aus der Landesplanungsbehörde und den Kreisplanungen, die mit der Erarbeitung der Inhalte des neuen Regionalplans III beauftragt ist. Die Gemeinden werden fortlaufend über die Kreise sowie über mehrere Veranstaltungen des Landes in die Entwurfserarbeitung einbezogen werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die fachlichen Belange des Kreises in die Entwurfserarbeitung des neuen Regionalplans einfließen.

 

Innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen des aktuellen Landesentwicklungsplans konnten sich die Gemeinden des Kreises Segeberg und der Kreis in den zurückliegenden Jahren insgesamt angemessen räumlich und wirtschaftlich entwickeln. Die fortgeschriebenen Rahmenbedingungen, wie sie der vorliegende Entwurf des LEP für die kommenden Jahre bis 2030 enthält, enthalten diesbezüglich keine Einschränkungen, sondern eher zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten.  Auch seitens der übrigen Fachdienste im Hause wurden zum Entwurf des LEP keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus fachlicher Sicht der Verwaltung keine Anregungen oder Bedenken zum vorliegenden Entwurf des LEP.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 wird zur Kenntnis genommen. 

 

Es werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

1)    Übersicht der raumordnerischen Zuordnung der Gemeinden im Kreis Segeberg

2)    Entwurf Hauptkarte

3)    Entwurf Teil A+B

4)    Entwurf Umweltbericht

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Übersicht LEP-SE (45 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Hauptkarte (13845 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Entwurf Teil A+B (11700 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Entwurf Umweltbericht (5095 KB)