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Sachverhalt: Der WI-SE-Antrag auf komplette Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Kreis Segeberg wurde am 29.11.2018 in den Hauptausschuss eingebracht und zur weiteren Bearbeitung in den Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (UNK) verwiesen. Die Beratung im UNK am 13.02.2019 ergab einen Auftrag an die Verwaltung, zur nächsten UNK-Sitzung eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, in der die Vor- und Nachteile, der Finanzierungsbedarf und damit die Machbarkeit der Übernahme der kompletten Kosten für die Schülerbeförderung im Kreis Segeberg analysiert werden.
Stellungnahme Bei näherer Betrachtung hat sich der Sachverhalt als ausgesprochen komplex erwiesen. Dazu kommt, dass Maßnahmen im Sinne des Antrags die Schülerbeförderungssatzung betreffen, die anzupassen und/oder durch eine Richtlinie zu ergänzen wäre. Deshalb hat die SVG sich hierzu intensiv mit dem FD 51.10 (Kita, Jugend, Schule, Kultur) ausgetauscht. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die zu klärenden Fragestellungen schwerpunktmäßig in den fachlichen Bereich des FD 51.10 fallen und dieser Logik folgend federführend im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu behandeln sind. Vor diesem Hintergrund hat sich der FD 51.10 (im Austausch mit der SVG) eingehend mit der Materie beschäftigt und die beigefügten Anlagen erarbeitet. Diese veranschaulichen, wie komplex sich eine „komplette Übernahme der Schülerbeförderungskosten“ verhält, da dabei zahlreiche Detailfragen aufgeworfen werden (Anlage 1). Diese Detailfragen beeinflussen auch die Abschätzung des Finanzierungsbedarfs (Anlage 2). Bei diesen Fragen geht es insbesondere darum, wie weitreichend man den Antrag interpretiert. Interpretiert man den Antrag uneingeschränkt, so wäre zur Umsetzung die Aufhebung der folgenden bisherigen Anspruchsgrenzen der Schülerbeförderungssatzung nötig:
Zur Regelung dieser Maßnahme wurde eine Musterrichtlinie entworfen (Anlage 3). Der FD 51.10 schlägt vor, anhand der aus dem anliegenden Bericht hervorgehenden Zahlen, Daten und Einschätzungen zunächst darüber zu beraten, ob und inwieweit eine freiwillige Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung in Betracht kommt und somit Vorschläge für einen Beschluss bzw. Beschlussvarianten zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Personen aus Politik und Verwaltung als sinnvoll bewertet und empfohlen.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (UNK) empfiehlt, die weitere Behandlung dieses Themas zuständigkeitshalber in der Federführung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Zum jetzigen Zeitpunkt
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1: Bericht zu Möglichkeiten einer erweiterten Übernahme von Schülerbeförderungskosten Anlage 2: Analyse der finanziellen Auswirkungen einer erweiterten Übernahme von Schülerbeförderungskosten Anlage 3: Entwurf einer Musterrichtlinie zur Regelung einer erweiterten Übernahme von Schülerbeförderungskosten
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