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Vorlage - DrS/2019/206  

 
 
Betreff: Förderung von Familienzentren im Kreis Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Frau Kristoffersen
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
12.09.2019 
7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kreiskarte mit Familienzentren  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Der Erlass des Landes zur Förderung der Familienzentren läuft zum Ende des Jahres aus. Hier ein kurzer Überblick zu ersten Tendenzen für die Weiterfinanzierung der Familienzentren.

 

Sachverhalt:

 

Seit 2014 fördert das Land Schleswig-Holstein die Einrichtung und den Betrieb von Familienzentren (vgl. Landesregierung-Familienzentren).

2017 wurde diese Förderung um zusätzliche Mittel für Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt Integration erweitert.

Ebenfalls seit 2017 fördert der Kreis Segeberg die Familienzentren zusätzlich in Höhe von 35.000 € mit eigenen Mitteln.

 

Der jetzt geltende Erlass der Landesregierung läuft Ende 2019 aus. Eine neue Richtlinie liegt der Verwaltung frühestens Mitte Oktober 2019 vor. Im Rahmen des offiziellen Diskussionsprozesses zur Neuordnung der Kita-Finanzierung wurde von allen Beteiligten (Land, LAG der Wohlfahrtsverbände, KLV und Elternvertretungen) beschlossen, das Thema „Familienzentren“ nicht in den Prozess zu mit einzubeziehen, sondern vielmehr in einem gesonderten Verfahren zu diesem Thema zu diskutieren.

 

Folgendes ist hierbei zu beachten:


 

a)    Die sog. Integrationsmittel sind bis einschließlich 2019 befristet. Das MSGFJS wird sich dafür einsetzen, dass sie weiterhin zur Verfügung stehen.

b)    Die Mittel für die Familienzentren sind nicht länger „Konnexitätsrestmittel“. Sie unterliegen als Förderprogramm des Landes den Vorschriften der LHO. Sie werden zukünftig nicht mehr in einem Erlass, sondern in einer mit Finanzministerium und Landesrechnungshof abzustimmenden Richtlinie getroffen.  Dieses Verfahren wird nach dem o.g. Diskussionsprozess eingeleitet und soll Ende des Jahres abgeschlossen sein. Die Anforderungen an die Förderung werden sich somit auch verändern, u.a. wird es ein formelles Antragsverfahren geben müssen. Diskutiert wird auch, wie im Förderbereich der Frühen Hilfen die Einführung einer Koordination für Familienzentren in den Kommunen.

 

c)     Der Diskussionsprozess wird auch die Frage nach dem Maß des Zusammenspiels der einzelnen familienbezogenen Förderbereiche behandeln (Frühe Hilfen, Schutzengel, Familienzentren, Familienbildungsstätten).

 

d)    Der gültige Erlass (sowie auch die Vorgängererlasse) sehen eine Kompensation in Höhe von 1 % der Zuwendung als Verwaltungspauschale für die Kommunen vor. Diese Gelder werden bei einer Richtlinie dem Kreis Segeberg nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Gelder werden insbesondere für den Fachaustausch und die strukturelle und fachliche Steuerung der Familienzentren investiert.

 

Aktueller Stand der Familienzentren:

 

Landesförderung für Familienzentren (aktueller Erlass)

Der Kreis Segeberg erhält vom Land 373.766,- Euro.

Die Mittel werden wie folgt verteilt: Jedes Familienzentrum erhält eine maximale Förderung  i. H. v. 33.000,- Euro für das 2019.

 

Aktuell sind im Kreis Segeberg folgende Familienzentren in der Förderung:

Standort

Träger

Henstedt-Ulzburg

DRK Kreisverband

Kaltenkirchen

Tausendfüßler Stiftung

Bad Bramstedt

Lebenshilfe Bad Bramstedt e.V.

Trappenkamp

AWO Schleswig-Holstein gGmbH

Bad Segeberg

Stadt Bad Segeberg

Wahlstedt

Lebenshilfe Bad Segeberg u. Umgebung gGmbH

Nahe

Gemeinde Nahe

Norderstedt-Mitte/Harksheide

Kita-Werk Niendorf-Norderstedt

Norderstedt Friedrichsgabe

Wiege GmbH

Norderstedt Garstedt

Diakonisches Werk Hamburg West/Südholstein

 

Die Fördermittel für die Familienzentren in Norderstedt werden vom Kreis an die Stadt Norderstedt weitergegeben. Dort erfolgt die weitere Mittelverteilung und inhaltliche Steuerung der Norderstedter Familienzentren.

 

Landesförderung für Familienzentren mit dem Schwerpunkt Integration („Integrationszentren“)

(hier gilt ebenfalls der o. g. Erlass sowie DrS/2017/013

 

Auf den Kreis Segeberg entfallen Fördermittel i. H. v. 208.464,- Euro. 

2019 haben folgende Familienzentren einen Antrag zur Förderung als „Integrationszentrum“ gestellt:
 

Standort

Träger

Henstedt-Ulzburg

DRK Kreisverband

Kaltenkirchen

Tausendfüßler Stiftung

Bad Bramstedt

Lebenshilfe Bad Bramstedt e.V.

Trappenkamp

AWO Schleswig-Holstein gGmbH

Bad Segeberg

Kirchengemeinde Bad Segeberg, Stadt Bad Segeberg

Wahlstedt

Lebenshilfe Bad Segeberg u. Umgebung gGmbH

 

Die Fördermittel für die „Integrationszentren“ in Norderstedt werden vom Kreis an die Stadt Norderstedt weitergegeben. Dort erfolgt die weitere Mittelverteilung und inhaltliche Steuerung der Norderstedter Familienzentren.

 

Die Mittel werden wie folgt verteilt: Jedes Familienzentrum erhält auf Antrag für Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt Integration eine maximale Förderung für 2019 i. H. v. 20.980,- Euro.

 

Familienzentren

Grund-

förderung

Integration

Kreisförderung

Famz. Wahlstedt Lebenshilfe

34.000€

20.980€

Noch nicht beantragt

FamZ Spurensucher/Stadt Bad Segeberg

34.000€

15.000€

2706€

FamZ Südstadt/

Kirchengemeinde Segeberg

________

20.690€

3750€

Famz DRK Henstedt Ulzburg

DRK Kreisverband Segeberg e.V./

DRK Kindertagesstätten gGmbH

34.000€

20.980€

4930€

Famz Tausendfüßler Stiftung

34.000€

20.950€

5000€

FamZ Nahe Amt Itzstedt

34.000€

Nicht beantragt

Noch nicht beantragt

FamZ Pusteblume AWO

34.000€

20.980€

3500€

FamZ Mullewapp Lebenshilfe

34.000€

20.980€

3.355 €

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kreiskarte mit Familienzentren (189 KB)