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Vorlage - DrS/2019/270  

 
 
Betreff: Bericht zur Multifunktionshalle am BBZ Segeberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Herr Lorenzen
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Kenntnisnahme
12.11.2019 
8. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 15.03.2018 wurde die Vorentwurfsplanung für eine Multifunktionshalle mit Pausenhalle, Aula, Klassen- und Büroräumen am BBZ Segeberg auf den Weg gebracht. Die Vorentwürfe liegen den beteiligten Ausschüssen (DrS/2019/102-1), der Verwaltung und dem BBZ Segeberg nun zur weiteren Befassung vor.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Multifunktionshalle am BBZ Segeberg

 

Am 20.02.2018 fasste der BKS-Ausschuss den Entschluss die weitere Planung der Realisierung einer Multifunktionshalle am BBZ Segeberg auf den Weg zu bringen. Mit dem Beschluss des Kreistages am 15.03.2018 erhielt die Verwaltung den Auftrag eine Multifunktionshalle zu planen. Diese sollte neben einer Pausenhalle mit Kiosk und einer Aula mit Bühne auch Klassenräume, Büros, Räume für die Beratungsangebote und Sanitäre Anlagen beinhalten.

 

Diese Raumbedürfnisse, vom Geschäftsführer des BBZ im Verwaltungsrat des BBZ 2017 angemeldet, wurden vom BKS-Ausschuss am 20.02.2018 final bestätigt und werden nun von der Verwaltung als Raumbedarfe der Schule weiterentwickelt.

 

Mit der Vorlage DrS/2019/102-1 liegen die vollständigen Vorentwürfe der beauftragten Architekten nun vor. Die beschriebenen Raumbedarfe sind in einen konkreten Entwurf eingeflossen, mit dem auch eine erste belastbare vorläufige Kostenschätzung seitens der Verwaltung möglich ist. Dabei zeigte sich aber zugleich, dass die vom BBZ Geschäftsführer in 2017 und 2018 vorgestellten, selbst erhobenen voraussichtlichen Baukosten, niedergeschrieben in dem Beschluss DrS/2018/025 des BKS vom 20.02.2018, nicht realistisch sind. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf ca. 7,15 Mio. €.

 

Auf Nachfrage bestätigte Herr Sandbrink auch die Einschätzung der Verwaltung, dass außer durch besondere Situationen, wie z. B. eine neue Flüchtlingskrise, bis auf weiteres mit der Umsetzung der Multifunktionshalle keine weiteren Raumbedarfe (bauliche Veränderungen an den Standorten) am BBZ Segeberg gesehen werden.

 

Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem BBZ-Geschäftsführer den im Bauausschuss des Kreises bereits vorgestellten Vorentwurf einer kritischen Begutachtung unterzogen. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich V. sind im Bereich der Multifunktionshalle nur noch geringere Einsparungspotenziale beim Baukörper zu erwarten, wenn dadurch nicht die angestrebte Funktionalität oder die angemeldeten Bedarfe in Frage gestellt werden sollen.

 

Dabei kommen die Verwaltung und der BBZ Geschäftsführer übereinstimmend zu dem Schluss, dass die vom BBZ angemeldeten Bedürfnisse und die durch die politischen Beschlüsse bestätigten Bedarfe, im Vorentwurf der vom Kreis beauftragen Architekten vollständig umgesetzt wurden. Die Verwaltung sieht diese Bedarfe nun als Planungsgrundlage für alle weiteren Schritte an.

 

Hierzu gibt die Verwaltung Folgendes zu bedenken:

 

        die vom BBZ angemeldeten Raumbedarfe (Multifunktionshalle) werden nicht durch Umwandlungen anderer Schulräume, Schulgebäudebereiche oder einer anderen Nutzung zugeführter vorhandener Flächen erreicht werden können,

 

        der Bedarf einer Pausenhalle und eines Multifunktionsraumes/Aula, mit einer Sitzplatzkapazität von bis zu 280 Personen können an keiner anderen Stelle des BBZ Segeberg kostengünstiger umgesetzt werden,

 

        die Entwicklung der Schüler*innenzahlen lässt zwar ein Absinken der zukünftigen Schüler*innenzahlen im Vergleich zum SJ 18/19 annehmen, diese werden aber, so die Annahme, zugleich durch die steigende Zahl der Bedarfe an Funktionsräumen für das BBZ eigene Personal und für die pädagogische Nutzung bei modernen Unterrichtskonzepten ausgeglichen,

 

        auch der Wegfall einzelner Bildungsgänge wird voraussichtlich nicht zu einem deutlichen Gewinn an Raumkapazitäten führen, da zugleich auch davon ausgegangen werden muss, dass neue Bildungsgänge etabliert werden müssen. Das Aufwachsen der Erzieher*innen Ausbildung am BBZ Segeberg und BBZ Norderstedt hat zuletzt diese Entwicklung aufgezeigt,

 

        auch wenn bisher noch kein Nutzungskonzept seitens des BBZ für die außerschulische Nutzung vorliegt, ist der Bedarf an weiteren Raumkapazitäten für Veranstaltungen im Kreis klar zu formulieren. So ist es derzeit kaum möglich im Kreisgebiet Landesveranstaltungen wie Fachkonferenzen, Fachtage, Informationsveranstaltungen oder eigene Bildungskonferenzen durchzuführen. (Landes)Veranstaltungen zur Digitalisierung, wie sie das Bildungsmanagement plant, mussten aus diesem Grund bereits mehrfach umdisponiert werden.
 

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der begrenzten Raumgrößen im Kreis, fehlender Seminarräume in der Nähe eines adäquaten Hauptraumes und auch der zu beachtenden Vorschriften zu sehen. Hinzu kommt das die Räumlichkeiten z.B. des VJKA fast durchgängig durch den VJKA selbst belegt sind und andere, kommerzielle Räume, nur mit entsprechenden Kosten für den Kreis oder den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden können. Dies macht Veranstaltungsorte wie Kiel, Lübeck oder Bad Oldesloe im Vergleich zum Kreis und der Kreisstadt Bad Segeberg deutlich attraktiver,

 

        die Möglichkeiten außerschulische Veranstaltungen in einer kreiseigenen Liegenschaft mit den Kapazitäten der zukünftigen Multifunktionshalle durchführen zu können, würde die Entwicklung neuer Veranstaltungs-formate und Angebote positiv beflügeln,

 

        die Bildungslandschaft des Kreises könnte von einer Multifunktionshalle, wie sie am BBZ Segeberg im Vorentwurf entwickelt worden ist, wie zuvor skizziert, nachhaltig profitieren.

 

Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung die aktuelle Kostenwicklung zwar sehr kritisch, aber aufgrund fehlender Alternativen und demgegenüber den möglichen Verbesserungspotenzialen für das BBZ, seine Schüler*innen, die Lehrkräfte, den Schulträger Kreis Segeberg und die Bildungslandschaft Kreis Segeberg als derzeit alternativlos.

 

Für kommende Planungsprozesse im Bereich Schulbau empfiehlt die Verwaltung, zunächst die Bedarfe genau zu erfassen, dann eine Vorentwurfsplanung auf den Weg zu bringen und erst im Anschluss die finanziellen Eckdaten zu verabschieden.

 

 

Stellungnahme des Geschäftsführers des BBZ Segeberg zur Multifunktionshalle

 

Die sachorientierte Stellungnahme der Verwaltung wird ausdrücklich vom BBZ Bad Segeberg geteilt. Ergänzend sollen noch folgende Aspekte erwähnt werden.


Lehr- und Lernumgebung stehen in einer wechselseitigen Beziehung zum Werteklima der Schule sowie zum sozialen Klima und der Lernmotivation von Schüler*Innen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und wurde bereits von Owens & Valesky, 2007; Woolner, Hall, Higgins, McCaughey & Wall, 2007, formuliert. Sie zeigen auch, dass für neuere Formen des Unterrichts bzw. des Lernens eine Vielzahl an unterschiedlichen Raumformen notwendig ist. So benötigt etwa Selbstreguliertes Lernen entsprechende räumliche Gegebenheiten, um sowohl Einzelarbeit als auch kooperatives Arbeiten zu unterstützen. Diese Unterrichtskulturen und ein veränderter Schulalltag benötigen keine Gebäude, deren Räume nur einen einzigen Zweck erfüllen, sondern flexibel nutzbare Schulbauten, die mit multifunktionalen Räumen eine Vielzahl verschiedener Aktivitäten ermöglichen. Daher ist die geplante Multifunktionshalle am BBZ Bad Segeberg so angelegt, dass eine flexible Raumnutzung möglich ist.

 

Das Gebäude der Multifunktionshalle besteht aus: Pausenhalle mit Foyer, Cafeteria, Aula, Bühne, Garderobe, Klassenräumen, Besprechungsmöglichkeiten, Büroräumen, Teeküche und Sozialraum, Fahrstuhl, Technik- und Lagerräumen sowie Toiletten, einschließlich Behinderten-WC. Dies macht deutlich, dass es sich um einen komplexen Bau handelt, der ganz unterschiedliche Nutzungsansprüche zu erfüllen hat.

 

Zentrum der Schule ist das Foyer/die Pausenhalle mit einer angrenzenden Mehrzweckhalle (Aula), die mit der Öffnung einer kompletten Wand zur Pausenhalle als Konzert-/Vortrags-/Besuchersaal mit Bühne verwendet werden kann. Der Pausenbereich muss für Aufführungen und Proben akustisch insbesondere vom Klassenzimmerbereich abgetrennt werden. Die akustischen Anforderungen an einen Publikumsraum bei Aufführungen sind zu beachten.
Im geschlossenen Zustand soll die Aula zu verwenden sein für die Lerninhalte, die sich aus den gesetzlich vorgegebenen Lehrplänen ergeben. Diese sind im Wesentlichen: „Darstellendes Spiel“, „Musisch-kreative Bildung“ und „Musik“, vorwiegend in der Berufsfachschule III Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten, Fachschule Sozialpädagogik (Ausbildung Erzieher*innen) und dem Beruflichen Gymnasium. Allein durch die lehrplangebundene Nutzung der Aula wird eine Auslastung von etwa 60% erreicht. Hierin ist die Nutzung für die jährlichen Abschlussveranstaltungen nicht eingerechnet. Die optionale Nutzung schafft Platz für eine Aula mit bis zu 280 Personen. Die Notwendigkeit einer Pausenhalle und einer Aula besteht unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen. Die Aula mit Bühne bietet die Möglichkeit, in den Probenphasen bis zur Aufführung (dann mit geöffneter Wand), parallel zum vorhandenen Bühnenbild mittels eines Vorhangs, der das Bühnenbild abdeckt, Vorträge und andere Veranstaltungen im geöffneten Zustand des Raumes stattfinden zu lassen. Die Aula soll technisch ausgestattet werden mit Beamer, Leinwand, Beleuchtung, Rednerpult mit Mikrofon- und Verstärkeranlage. Insgesamt sind folgende Nutzungen vorgesehen:

 

- Elternabende mit Präsentationen

- Probenraum für Darstellendes Spiel, Theater, Musik, Bewegung

- Vorträge

- Gruppensitzungen, Konferenzen und Dienstversammlungen

- schulische Fortbildungsveranstaltungen

- Berufsorientierungstage

- Gastkonzerte (Schülerkonzerte am Vormittag und am Abend)

- Lesungen (für Schüler*innen sowie für Externe, auch am Abend),

- Präsentationen, z. B. von Seminararbeiten, Technikdemonstrationen etc.

- außerschulische Veranstaltungen.

 

Während der Phasen der Planungen haben sich inzwischen einige Änderungen ergeben: In der Planungsphase Null(ist nicht einbezogen in die Leistungsphasen gemäß HOAI) wurde seitens des BBZ zur Vorlage im Verwaltungsrat am 11.07.2017 und der Sitzung des BKS am 20.02.2018 eine erste Planungsgrundlage geliefert.

Ziel der Phase Nullist die Entwicklung eines tragfähigen inhaltlich und räumlichen Konzeptes das die Bedarfsgerechtigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Bauvorhabens sicherstellt. Hierzu zählt nicht, bereits Kostenschätzungen vorzunehmen. Das dies seitens des Verfassers des Planungskonzeptes, erfolgte, war ein Irrtum, mit der Konsequenz, dass sich die in 2017 geschätzten Kosten von rund 3,5 Mio. auf jetzt 7,15 Mio. erhöht haben.


In dem Planungskonzept des BBZ Bad Segeberg aus dem Jahr 2017 wurde ein Bedarf als Nettofläche von 1.267 m² angemeldet. Inzwischen hat sich der Nettonutzflächenbedarf auf 1.448 m² erhöht. Um eine grundsätzliche Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Flächenangaben zu ermöglichen, ist zwischen der Netto- und Bruttofläche zu unterscheiden. Die Bruttofläche beträgt nach Berechnungen des beauftragten Architekturbüros GPK aus Lübeck 1.748 m². Bezogen auf die Nettonutzfläche hat sich ein zusätzlicher Bedarf gegenüber dem Jahr 2017 von 182 m² ergeben. Dieser Bedarf erklärt sich damit, dass durch Entscheidungen des Bildungsministeriums dem BBZ Bad Segeberg zusätzlich zwei Abteilungsleiterstellen zugewiesen wurden. Weiterhin beginnt noch in diesem Jahr eine Psychologin für die Beratung an berufsbildenden Schulen. Ab dem kommenden Jahr wird zusätzlich ein Bildungsbegleiter/eine Bildungsbegleiterin eingestellt. Für diese vom Land bereitgestellten Personen sind zusätzliche Büros seitens des Schulträgers zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere Änderungen ergeben sich dadurch, dass die bisherigen Raumgrößen aus den 50er Jahren auf die neuen Klassenräume (Abriss zweier alter Klassenräume, Kompensation eines Klassenraums, der zu Büros umgewidmet wird) übertragen wurden. Aufgrund der heutigen Anforderungen gemäß Arbeitsstättenverordnung gelten für Klassenräume größere Raummaße. Ebenfalls wurden bei den Toiletten die alten Maße der bisherigen und dann abzureißenden Toiletten verwendet. Die gesetzlichen Vorgaben für die heute einzuhaltenden Maße auch bedingt durch die Nutzung als Aula- wurden somit nicht berücksichtigt. Ebenfalls wurden die erforderlichen Flächen für einen Putzmittelraum, einen Kopierraum, den Fahrstuhl, sowie den neuen Fernwärmeanschluss nicht berücksichtigt. In die neue Nettoflächenberechnung wurden weiterhin die alten Räume, die mit dem neuen Baukörper verbunden werden, (z. B. durch Abriss von Wänden), mit einbezogen. Dies macht allein rund 110 m² aus. Zusätzlicher Raumgewinn entsteht dadurch nicht, allerdings erhöht sich dadurch die Gesamtnettofläche.


Lernen schließt immer den Rückgriff auf bereits bekanntes Wissens ein - aber dies ist kein Prozess bloßer Nachahmung, sondern ein aktiver Aneignungsvorgang, der das Anzueignende modifiziert und verändert. Lernen ist also ein aktiver und interaktiver Prozess, der Fehler zulässt.  Wer Fehlerlosigkeit fordert, wähnt sich im Besitz der absoluten Wahrheit. Der Verfasser des Konzeptes für den Bau der Multifunktionshalle am BBZ Bad Segeberg hofft, dass die Irritationen, die im Zuge der Planung der Multifunktionshalle entstanden sind, die Zukunftsfähigkeit des BBZ Bad Segeberg nicht infrage gestellt wird und hofft, ganz im Sinne der Schülerinnen und Schüler und des Kollegiums des BBZ Bad Segeberg, auf die Unterstützung durch die politischen Entscheidungsträger des Kreises Segeberg, sich für den Bau der Multifunktionshalle am BBZ Bad Segeberg einzusetzen.

 

 

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