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Vorlage - DrS/2019/276  

 
 
Betreff: Stellenmehrbedarf für die Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften im Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit (FB III)
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Löhmann
Federführend:FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Entscheidung
04.11.2019 
8. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Sozialausschuss Entscheidung
14.11.2019 
13. Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.11.2019 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zusammenfassung

Teilplan 4141 - Gesundheitspflege

FD 53.55Sozialpsychiatrie

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-tung

Kosten
p. a.

Refinan-

zierung

Befris-tung

0.41410.0054.

Diplom-Sozial-pädagoge/in

 

0,1 VZS

 

S 14

 

7.800

 

nein

 

Teilplan 3119 – Verwaltung der Sozialhilfe

FD III.00Steuerungsteam des Fachbereiches III

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-tung

Kosten
p. a.

Refinan-

zierung

Befris-tung

0.31190.0016

Diplom-Sozial-pädagoge/in

 

0,3 VZS

 

S 14

 

23.300

 

nein

 

Teilplan 3639 – Verwaltung der Jugendhilfe

FD 51FD Jugendamtsleitung

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-tung

Kosten
p. a.

Refinan-

zierung

Befris-tung

0.36390.0004

Diplom-Sozial-pädagoge/in

 

0,6 VZS

 

S 14

 

46.600

 

nein

 

Die Aufnahme von Stellenanteilen für die Ausbildung von Praktikanten/innen im Anerkennungsjahr und von Studierenden des Dualen Studiums ist notwendig, um zukünftige sozialpädagogische Fachkräfte für den Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit (FB III) zu finden. Die Ausbildung geschieht auf Kosten ihrer eigentlichen Arbeit bzw. Arbeitszeit. Dies kann nicht länger hingenommen werden.

 

Begründung:

Die Erfahrungen der vergangenen 5 Jahre zeigen, dass es äußerst schwer ist, gut ausgebildete und erfahrene Sozialpädagogen/innen für die pädagogischen Tätigkeiten in den Fachdiensten des FB III zu finden. Die Fluktuation in allen Fachdiensten, insbesondere in den Sozialen Diensten des Jugendamtes ist sehr hoch. Dieser Umstand führt dazu, dass die (vorhandenen) sozialpädagogischen Fachkräfte ständig einarbeiten und ausbilden müssen. Andererseits besteht die Erfahrung, dass der FB III neue sozialpädagogische Fachkräfte am ehesten aus den Reihen der ehemaligen Praktikanten/innen und Studierenden rekrutiert.

Die Ausbildung der Berufspraktikanten/innen und der Studierenden dauert bis zu einem Jahr.

Momentan leisten die Mitarbeitenden die Ausbildung auf Kosten ihrer eigentlichen Tätigkeiten. In bestimmten Fachdiensten, in denen bis zu 40 % der Stellen frei wurden, sind die Kollegen/innen hoch belastet. Deshalb soll ihnen dauerhaft eine Ausbildungszeit zugebilligt werden. In anderen Fachdiensten der Kreisverwaltung werden für die Ausbildung von zukünftigen Verwaltungsinspektoren/innen und Verwaltungsangestellten 0,1 bis 0,2 VZS pro Fachdienst eingeräumt. In den Sozialen Diensten des Jugendamtes Ost, West, Nord sollen jeweils 0,2 VZS für die Ausbildung zugebilligt werden, da diese Fachdienste jeweils aus zwei Gemeindeteams und einem Spezialdienst bestehen. Momentan werden in diesen 3 Fachdiensten ca. 6 neue Praktikant/innen im Anerkennungsjahr ausgebildet.

 

In den anderen o. g. Fachdiensten des FB III wird derzeit ein Studierender ausgebildet. Insbesondere besteht in den Fachdiensten der Eingliederungshilfe (FD 50.30 und 51.30) erheblicher Personalausbildungsbedarf aufgrund der Einführung des Bundesteilhabegesetzes, weswegen die Zahl erhöht werden muss.

 

Bei der Ausbildung handelt es sich um die Ausbildung am konkreten Arbeitsplatz (Training on the job). Unabhängig hiervon bzw. in Ergänzung hierzu ist die Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Fortbildungsoffensive des Fachbereiches III für sozialpädagogische Fachkräfte zu sehen (vgl. DrS/2018/208). Hier handelt es sich um Fortbildungsmodule für alle Sozialpädagogen/innen: erfahrene Mitarbeitende, neue Kollegen/innen und Praktikanten/innen. Der FB III möchte das Fachwissen der sozialpädagogischen Fachkräfte fördern, die Qualität der Aufgabenerledigung halten und gleichzeitig mit dem Alleinstellungsmerkmal der Fortbildungsoffensive als aktiver Arbeitgeber gelten.

 

Momentan ist die Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften wesentlich für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in den Fachdiensten. Es wird um Zustimmung gebeten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Es wird eine 1,0 VZS für einen/eine Diplom-Sozialpädagogen/in zur Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften im FB III in den Stellenplan 2020 ff. aufgenommen. Die Stellenanteile verteilen sich wie folgt:

  1. 0,1 VZS im Fachdienst Sozialpsychiatrie (FD 53.55)
  2. 0,3 VZS für die Fachdienste Betreuungsbehörde (FD 50.11), Eingliederungshilfe für Erwachsene (FD 50.30), Rechtliche und wirtschaftliche Jugendhilfe/Team Eingliederungshilfe für Minderjährige (FD 51.30) sowie Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration (FD 50.60)
  3. 0,6 VZS für die Sozialen Dienste des Jugendamtes (FD 51.33 Ost, West, Nord).

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

77.700 € p. a. (noch nicht im Stellenplanentwurf aufgenommen)

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 4141, 3119, 3639

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

           Ziel 2 („Wir schätzen unsere Mitarbeitenden und nehmen mit ihnen die

                     Veränderung der Arbeitswelt an“.)

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: