Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Zusammenfassung Teilplan 4141 - Gesundheitspflege FD 53.55 – Sozialpsychiatrie
Teilplan 3119 – Verwaltung der Sozialhilfe FD III.00 – Steuerungsteam des Fachbereiches III
Teilplan 3639 – Verwaltung der Jugendhilfe FD 51 – FD Jugendamtsleitung
Die Aufnahme von Stellenanteilen für die Ausbildung von Praktikanten/innen im Anerkennungsjahr und von Studierenden des Dualen Studiums ist notwendig, um zukünftige sozialpädagogische Fachkräfte für den Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit (FB III) zu finden. Die Ausbildung geschieht auf Kosten ihrer eigentlichen Arbeit bzw. Arbeitszeit. Dies kann nicht länger hingenommen werden.
Begründung: Die Erfahrungen der vergangenen 5 Jahre zeigen, dass es äußerst schwer ist, gut ausgebildete und erfahrene Sozialpädagogen/innen für die pädagogischen Tätigkeiten in den Fachdiensten des FB III zu finden. Die Fluktuation in allen Fachdiensten, insbesondere in den Sozialen Diensten des Jugendamtes ist sehr hoch. Dieser Umstand führt dazu, dass die (vorhandenen) sozialpädagogischen Fachkräfte ständig einarbeiten und ausbilden müssen. Andererseits besteht die Erfahrung, dass der FB III neue sozialpädagogische Fachkräfte am ehesten aus den Reihen der ehemaligen Praktikanten/innen und Studierenden rekrutiert. Die Ausbildung der Berufspraktikanten/innen und der Studierenden dauert bis zu einem Jahr. Momentan leisten die Mitarbeitenden die Ausbildung auf Kosten ihrer eigentlichen Tätigkeiten. In bestimmten Fachdiensten, in denen bis zu 40 % der Stellen frei wurden, sind die Kollegen/innen hoch belastet. Deshalb soll ihnen dauerhaft eine Ausbildungszeit zugebilligt werden. In anderen Fachdiensten der Kreisverwaltung werden für die Ausbildung von zukünftigen Verwaltungsinspektoren/innen und Verwaltungsangestellten 0,1 bis 0,2 VZS pro Fachdienst eingeräumt. In den Sozialen Diensten des Jugendamtes Ost, West, Nord sollen jeweils 0,2 VZS für die Ausbildung zugebilligt werden, da diese Fachdienste jeweils aus zwei Gemeindeteams und einem Spezialdienst bestehen. Momentan werden in diesen 3 Fachdiensten ca. 6 neue Praktikant/innen im Anerkennungsjahr ausgebildet.
In den anderen o. g. Fachdiensten des FB III wird derzeit ein Studierender ausgebildet. Insbesondere besteht in den Fachdiensten der Eingliederungshilfe (FD 50.30 und 51.30) erheblicher Personalausbildungsbedarf aufgrund der Einführung des Bundesteilhabegesetzes, weswegen die Zahl erhöht werden muss.
Bei der Ausbildung handelt es sich um die Ausbildung am konkreten Arbeitsplatz (Training on the job). Unabhängig hiervon bzw. in Ergänzung hierzu ist die Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Fortbildungsoffensive des Fachbereiches III für sozialpädagogische Fachkräfte zu sehen (vgl. DrS/2018/208). Hier handelt es sich um Fortbildungsmodule für alle Sozialpädagogen/innen: erfahrene Mitarbeitende, neue Kollegen/innen und Praktikanten/innen. Der FB III möchte das Fachwissen der sozialpädagogischen Fachkräfte fördern, die Qualität der Aufgabenerledigung halten und gleichzeitig mit dem Alleinstellungsmerkmal der Fortbildungsoffensive als aktiver Arbeitgeber gelten.
Momentan ist die Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften wesentlich für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in den Fachdiensten. Es wird um Zustimmung gebeten.
Beschlussvorschlag: Es wird eine 1,0 VZS für einen/eine Diplom-Sozialpädagogen/in zur Ausbildung von sozialpädagogischen Fachkräften im FB III in den Stellenplan 2020 ff. aufgenommen. Die Stellenanteile verteilen sich wie folgt:
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||