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Vorlage - DrS/2019/288  

 
 
Betreff: Hallennutzungsgebühren für die Sportstätten der kreiseigenen Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:1. Schleicher,Susanne
2. schleicher,Susanne
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Schleicher, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Kenntnisnahme
12.11.2019 
8. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Antrag KSV vom 01.10.2019  
Anlage 2:Auszug aus den Entgeltbestimmungen für die außerdienstliche Nutzung von Liegenschaften des Kreises Segeberg vom 20.04.2010/ Anhang 1  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

 

Der Kreis Segeberg erhebt Nutzungsentgelte bei der Fremdnutzung seiner Immobilien durch Dritte (Vereine und Verbände sind davon nicht ausgeschlossen). Die Entgelterhebung betrifft auch die Nutzung der kreiseigenen Sporthallen und Sporträume außerhalb der Unterrichtszeiten. Der Kreissportverband Segeberg beantragt beim Kreis eine kostenneutrale Nutzung der kreiseigenen Sporthallen und Sporträume für seine Mitgliedsvereine. Bestehende Angebote sind ggf. durch die neue Regelung gefährdet. Laut Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ist die Nutzung der Kreissporthalle durch das Berufsbildungszentrum gesondert zu regeln.

 

Zum Sachverhalt:

 

Der Kreissportverband beantragt mit Schreiben vom 01.10.2019 (s. Anlage 1) die kostenneutrale Nutzung der Sporthallen und Sporträume der kreiseigenen Schulen durch seine Mitgliedsvereine. Auch weitere Kooperationspartner der Schulen sind von dieser Mehrbelastung betroffen.

 

Der Kreis Segeberg hat gemäß der Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Segeberg die außerdienstliche Nutzung kreiseigener Liegenschaften zu regeln (Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) aus 2016 - 2017, S. 301, 13.4), Entgeltsätze zu kalkulieren und satzungsrechtlich festzulegen. Auf eine pauschale Gebühren-/Entgeltbefreiung für bestimmte Vereine, Verbände, Einrichtungen oder sonstige Unternehmen und Institutionen ist danach künftig zu verzichten.

 

 

 

Die derzeitigen Nutzungsentgelte, u. a. für die Sportstätten der kreiseigenen Förderzentren (Trave-Schule, Schule am Hasenstieg und der Janusz-Korczak-Schule) werden auf Grundlage der Entgeltbestimmungen für die außerdienstliche Nutzung von Liegenschaften des Kreises Segeberg vom 20.04.2010 festgesetzt. Die Bestimmungen zu den Nutzungsentgelten wurden aufgrund des RPA-Berichtes angepasst (s. Anlage 2).

 

Der FD 11.80 beschäftigt sich derzeit federführend mit der Frage der Nutzung von Kreisimmobilien durch Dritte, um die Nutzungsentgelte über eine neue Satzung zu regeln. Dies geschieht in Absprache mit dem RPA.

 

Grundsätzlich wird seitens der Verwaltung erkannt, dass die Übernahme von Nutzungsentgelten für Vereine ein Problem ist. Daher bringt sich der FD 51.10 gemeinsam mit allen Akteuren in die inhaltliche Ausarbeitung mit ein, um möglichst eine Lösung für die Nutzung der Sporthallen und Sporträume zu finden, die die Vereine finanziell nicht belastet.

 

Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport weiter darüber berichten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1: Antrag vom KSV vom 01.10.2019

Anlage 2: Auszug aus den Entgeltbestimmungen für die außerdienstliche Nutzung von Liegenschaften des Kreises Segeberg vom 20.04.2010 / Anhang 1

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Antrag KSV vom 01.10.2019 (682 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2:Auszug aus den Entgeltbestimmungen für die außerdienstliche Nutzung von Liegenschaften des Kreises Segeberg vom 20.04.2010/ Anhang 1 (200 KB)