Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Durch die erforderliche Umstellung der Telefonanlage auf VoIP und als Vorbereitung für die Erweiterung des Förderzentrums (DrS/2019/197) ist ein Datennetzwerk aufzubauen. In interner Abstimmung mit dem Fachdienst Informations- und Kommunikationsmanagement ergeben sich folgende geschätzte Baukosten:
Gemäß § 12 Abs. 3 GemHVO-Doppik handelt es sich um ein Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung. Vor Beginn der Maßnahme werden eine Kostenberechnung und ein Bauzeitenplan erstellt.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der investiven Mittel in Höhe von 44.400 € für das Haushaltsjahr 2020, sowie 29.600 € als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021. Der Fachbereich V wird beauftragt die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es müssen investive Mittel in Höhe von insgesamt 74.000 € zur Verfügung gestellt werden, davon sind 44.400 € (60%) im Haushaltsentwurf 2020, sowie die Kürzung in Höhe von 29.600 € (40%) als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant.
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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