Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Durch die geplante Umstellung auf digitale Aktenführung in der Kreisverwaltung ist auch die Poststelle zu digitalisieren. Das heißt, die Papier-Eingangspost wird gescannt und muss bis zur Vernichtung fristgerecht zwischengelagert werden. Für die Zwischenlagerung sollen 2 Garagen im Hof des Kreishauses umgenutzt werden. Es ergeben sich folgende geschätzte Baukosten:
Gemäß § 12 Abs. 3 GemHVO-Doppik handelt es sich um ein Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung. Vor Beginn der Maßnahme werden eine Kostenberechnung und ein Bauzeitenplan erstellt.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der investiven Mittel in Höhe von 12.000 € für das Haushaltsjahr 2020, sowie 8.000 € als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021. Der Fachbereich V wird beauftragt die Baumaßnahme wie beschrieben umzusetzen
Finanzielle Auswirkungen:
Es müssen investive Mittel in Höhe von insgesamt 20.000 € zur Verfügung gestellt werden, davon sind 12.000 € (60%) im Haushaltsentwurf 2020, sowie die Kürzung in Höhe von 8.000 € (40%) als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant.
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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