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Vorlage - DrS/2019/300  

 
 
Betreff: Stellenmehrbedarf FD 11.60 für Haushaltsjahr 2020 ff

Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Lexau, Michaela
Federführend:Liegenschaften und Bauprojekte Bearbeiter/-in: Lexau, Michaela
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
19.11.2019 
8. Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

  1. Zusätzlicher Bedarf an Ingenieurleistungen Versorgungstechnik und Ausgleich Stellenanteile Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragten
  2. Zusätzlicher Bedarf an Architektenleistung
  3. Zusätzlicher Bedarf an Bautechnikerleistung - Hochbau

FB V – 11.60

 

Teilplan 1116 – Gebäudemanagement

FD 11.60 – Technisches Gebäudemanagement

 

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befristung

0.11160.0071

Ingenieur für Versorgungs-technik

1,0

VZS

 

EG 11

 

74.900 €

 

nein

0.11160.0073

Ingenieur -

Hochbau,

Architekt

0,25

VZS

 

EG 11

18.900 €

 

nein

0.11160.0072

Bautechniker - Hochbau

1,0

VZS

 

EG 9b

 

64.500 €

 

nein

 

 

Hinweis:

DrS-Nr.

Fachausschuss

Datum

Ergebnis

 

     

 

 

 

 

Erläuterungen:

Zu a)

Auf Grundlage des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetzes) hat der Arbeitgeber

eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Brandschutzbeauftragten zu stellen.

Diese Fachkräfte können intern gestellt oder extern eingekauft werden.

In Abhängigkeit von der Betriebsgröße sind hierfür entsprechend den Vorgaben der DGUV (Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung) Zeitanteile zu ermitteln.

Diese Zeitanteile wurden unter Berücksichtigung des heutigen und künftigen Personalbestandes der Kreisverwaltung neu ermittelt und betragen jeweils 25% einer Vollzeitstelle für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Brandschutzbeauftragten.

Zur Zeit wird der Brandschutzbeauftragte vom FD 11.60 mit einem Stellenanteil von 15% gestellt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird extern bedient.

 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll nun ebenfalls intern gestellt und dem FD 11.60 zugeordnet werden (Fach- und Dienstaufsicht im FD 11.60, Personalkosten im FD 11.00).

Aufgrund sehr guter betrieblicher Kenntnisse (Ortskenntnisse, Kenntnis der Betriebsstruktur), stetiger Anwesenheit und Erreichbarkeit (Problemfälle - auch akute - können sofort bearbeitet werden) genießt eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Regel das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen, ein externer Dienstleister wird häufig nur als Prüfer empfunden. Somit kann eine wirkungsvollere Aufgabenerfüllung im Bereich im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und bei der Unfallverhütung erfolgen.

 

Der Stellenanteil des Brandschutzbeauftragten ist mit derzeit 15% zu niedrig angesetzt. Durch die Erhöhung der Anzahl der Liegenschaften und auch Mitarbeiter besteht ein erheblicher Mehrbedarf an Betreuungszeiten durch den Brandschutzbeauftragten.

 

Die Stellenanteile von in Summe 50% (25% FaSi + 25% BsB) einer Vollzeitstelle können nicht ohne Ersatz vom FD 11.60 erbracht werden.

Mit der Erhöhung der Stellenanteile für den BsB und die zusätzliche Stellung einer FaSi wird den erforderlichen qualitativen und quantitativen Veränderungen und Anforderungen in der Aufgabenwahrnehmung Rechnung getragen und stellt in der Folge den  Anlass für den Stellenmehrbedarf dar.

 

Die Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit fällt in das Jahr 2019, Ausbildungsdauer 1 Jahr, die Bestellung zur FaSi erfolgt dann zum 01. Januar 2020.

 

Zusätzlich zu den oben genannten Mehrleistungen im FD 11.60 sind auch weitere Aufgaben im Bereich der Versorgungstechnik hinzugekommen.

Die vorgenannten Mehrleistungen ergeben sich aus der Erhöhung der Anzahl der zu betreuenden Liegenschaften und das angestrebte Umsetzen der Empfehlungen aus dem Klimaschutzteilkonzept, welche nicht durch die geförderte Stelle eines Klimaschutzmanagers abgedeckt bzw. erfüllt werden können.

Hier vorrangig der Aufbau eines Energie-Monitoring und Umsetzung der im Konzept aufgeführten  technischen Maßnahmen (Austausch Zähler, Pumpen, Durchführung hydraulischer Abgleiche usw.). Der Stellenmehrbedarf wird im FD 11.60 bei vorsichtiger Betrachtungsweise bei einem Umfang von 50% einer Vollzeitstelle gesehen.

 

Die Besetzung der zusätzlichen Stelle mit in Summe 100% sollte sofort erfolgen, so dass für die Wahrnehmung der  Aufgaben aus dem Arbeitsschutz und auch Umsetzung der Klimaschutzziele die erforderlichen Personalkapazitäten zur Verfügung stehen.

 

Zu b)

Im FD 11.60 ist durch die hohe Anzahl geplanter und auch bereits von der Politik beschlossener Baumaßnahmen, die Erhöhung der Anzahl der Liegenschaften (Zukauf von drei Rettungswachen und zusätzliche Anmietungen) der Arbeitsumfang quantitativ gestiegen, sowie die Anteile für das angestrebte Umsetzen der Empfehlungen aus dem Klimaschutzteilkonzept, welche nicht durch die geförderte Stelle eines Klimaschutzmanagers abgedeckt bzw. erfüllt werden können.

 

Der Stellenmehrbedarf wird im FD 11.60 bei vorsichtiger Betrachtungsweise dauerhaft bei einem Umfang von 25% einer Vollzeitstelle gesehen.

 

Die Besetzung der Stellenanteile von 25% einer Vollzeitstelle sollte sofort erfolgen, so dass für die Wahrnehmung der  Aufgaben die erforderlichen Personalkapazitäten zur Verfügung stehen.

 

 

Zu c)

Durch die hohe Anzahl geplanter und auch bereits von der Politik beschlossener Baumaßnahmen im Zukauf, Anmietung sowie Neu- und Umbauten ist der Arbeitsumfang quantitativ und qualitativ gestiegen.

Die nun zusätzliche 1,0 Stelle eines Bautechnikers soll die erforderliche Mehrarbeit im Hochbau abdecken, das heißt: Zeitanteile der Architekten in der Bauunterhaltung und für die Umsetzung der anstehenden umfänglichen Großsanierungen, Neu- und Erweiterungsbauten freigeben.

 

Die Mehrarbeit resultiert insbesondere aus diesen Baumaßnahmen:

Neubau Bürogebäude, Segeberg,   Baukosten ca. 21,3 Mio €

Erweiterung Förderzentrum, Segeberg,  Baukosten ca. 6,25 Mio €

Erweiterung Förderzentrum, Norderstedt,    Baukosten ca. 5,49 Mio €

Erweiterung Förderzentrum, Kaltenkirchen,  Baukosten ca. 6,06 Mio €

Großsanierung Kreissporthalle, Segeberg,  Baukosten ca. 6,25 Mio €

Großsanierung, Erweiterung und Ausbau

Kreisverwaltung Haus A, Segeberg,  Baukosten ca. 9,18 Mio €

Neubau Multifunktionshalle, BBZ-SE  Baukosten ca. 7,15 Mio €

Großsanierung Kfz-Zul. Stelle, Segeberg,  Baukosten ca. 0,62 Mio €

 

Insgesamt sind hier in den nächsten Jahren Baumaßnahmen im Kostenrahmen von ca. 62,3 Mio € umzusetzen.

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen werden auch externe Leistungen eingekauft, die Projektsteuerung, Bauherrenfunktion, Termin- und Kostenkontrolle sowie hoheitliche Aufgaben verbleiben im Fachdienst.

 

Ferner sind die qualitativen Anforderungen an das Leistungsbild der Architekten gestiegen, so dass hier Fachfortbildungen erforderlich sind, für die die Mitarbeiter freigestellt werden müssen. Auch hier soll der Bautechniker die fehlenden Zeitanteile auffangen.

Als erhöhte Anforderung ist hier die EU-weite Vergabe der Bau- und Dienstleitungen zu benennen, resultierend aus dem Überschreiten der Schwellenwerte nach § 106 GWB sowie die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.

 

Weitere Zeitanteile ergeben sich aus dem Sanierungsstau innerhalb des Liegenschaftsbestandes. Hier sind diverse Baumängel aus Zeiten der geringen Finanzmittel aufzuarbeiten.

 

Mit Bereitstellung der finanziellen Mittel durch die Politik ist natürlich auch die Forderung verbunden, die Baumaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Nicht abfließende bereitgestellte Mittel verursachen zusätzliche Kosten.

 

Die Gegenüberstellung des Jahresbudgets von 2015 bis 2022 (als Prognose) mit den vorhandenen Stellenanteilen belegt die dringende erforderliche Personalaufstockung:

 

 

Die geplant zum 01.12.2019 neu zu besetzende Stelle des Klimaschutz-Liegenschaftsmanagers, befristet bis zum 30.06.2021, ist hier nicht berücksichtigt.

Diese Stellenbesetzung ist vom Aufgabenfeld an die Förderrichtlinien gebunden und trägt nicht zur Abarbeitung der Aufgaben im technischen Gebäudemanagement bei.

Im Gegenteil, die Maßnahmen, die der Klimaschutz-Liegenschaftsmanager aus dem Klimaschutzteilkonzept entwickelt, erhöhen noch zusätzlich die Anzahl der Baumaßnahmen. Eine Prognose hierfür ist in obiger Übersicht nicht enthalten.

 

Eine Reduzierung des Aufgabenumfangs in Quantität und Qualität ist auf lange Sicht derzeit nicht erkennbar, so dass der Stellenmehrbedarf dauerhaft zu sehen ist.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.11160.0071, 0.11160.0072 und 0.11160.0073 in den Stellenplan 2019.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: