Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung:
Die vom Bund mit ESF-Mitteln anteilig geförderten Stellen Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring sind im Stellenplan 2020 ff. für die neue Förderperiode 2019 bis 2021 mit einer Stellenerweiterung von bisher 1,0 VZS auf zukünftig 1,75 VZS zu hinterlegen.
Teilplan 243 - Sonstige schulische Aufgaben bzw. Teilplan 3639 - Verwaltung der Jugendhilfe und Verwaltungsaufgaben ohne Leistungsbezug
FD 51 - Jugendamtsleitung
Sachverhalt:
Der Kreistag hat am 06.12.2018 auf Grundlage der DrS/2018/216 die Verwaltung beauftragt, eine Fortsetzung der durch das Bundesprogramm "Bildung integriert" aus ESF-Mitteln geförderten Stellen Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring beim BMBF über den 31.07.2019 hinaus zu beantragen. Die Antragstellung sollte auch die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Erweiterung des geförderten Stellenumfangs berücksichtigen.
Der Antrag wurde von der Verwaltung auftragsgemäß am 29.01.2019 gestellt und mit Förderbescheid des BMBF/DLR vom 27.07.2019 (!) für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2021 (24 Monate) positiv beschieden. Die 50%ige Anteilsförderung des Bundes der entsprechenden Personalkosten umfasst ab dem 01.08.2019 insgesamt 1,75 Vollzeitstellen, davon 1,0 VZS für Bildungsmanagement sowie 0,75 VZS für Bildungsmonitoring. Gegenüber dem bisherigen Förderumfang handelt es sich dabei um eine Erweiterung von zusammen 0,75 Vollzeitstellen.
Die Notwendigkeit der Aufgabenwahrnehmung sowie die umfangreichen und erweiterten Tätigkeiten und Projekte beider Arbeitsbereiche und Stellen hat die Verwaltung ausführlich mit DrS/2018/216 dargestellt.
Zur erforderlichen Umsetzung der Aufgaben sowie zur Nachweisung und Erfüllung des Förderungszwecks wurde nach Vorlage des Förderungsbescheids der jeweilige Stundenumfang der Stelleninhaber*innen mit Wirkung zum 01.08.2019 der Förderung entsprechend angepasst. Dieser Vorgang ist nunmehr stellenplanrechtlich für die Jahre 2020 und 2021 im Stellenplan zu hinterlegen. Die Verwaltung strebt darüber hinaus eine Verstetigung der Stellen über den aktuellen Förderungszeitraum hinaus an.
Ergänzt wird das Arbeitsfeld von einer weiteren, nicht von Dritten geförderten, 0,5 VZS für Bildungsplanung, die der Kreis zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Schulentwicklungsplanung unbefristet unter Nr. 1.24300.0003.1 im Stellenplan führt. Diese Stelle ist zurzeit unbesetzt, soll aber nach positiver Beschlussfassung zum Stellenplan 2020 schnellstmöglich zur Besetzung ausgeschrieben werden, um das Team zu komplettieren und die Aufgabenerfüllung in ihrer Gesamtheit sicherzustellen. Auch die Aufgaben der Bildungsplanung sowie insbesondere deren Unterscheidung zu den Aufgaben des geförderten Bildungsmanagements und Bildungsmonitorings wurden mittels DrS/2018/216 dargestellt.
Alle genannten Stellen sind im Fachbereich III direkt beim Jugendamtsleiter (51) angesiedelt und sind dort Teil des Planungsteams.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellenerweiterung um 0,75 VZS unter Stellenplannummer 1.24300.0005 in den Stellenplan 2020 ff.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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