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Zusammenfassung: Die Kreisverwaltung (Jugendamt und Gesundheitsamt) erwägt, im Jahr 2020 die Zusammenarbeit mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psycho-therapie in Elmshorn im Interesse des Aufbaus eines regionalen Netzwerkes sowie eines kinder- und jugendpsychiatrischen Erstversorgungsangebots für Kinder und Jugendliche mit Trauma-Erfahrungen zu erhalten und auszubauen. Die konzeptionellen und finanziellen Grundlagen dafür bedürfen noch der internen fachlichen Vorbereitung sowie der Abstimmung öffentlicher Förderungen mit den jeweils zuständigen Abteilungen des Sozialministeriums. Die Verwaltung empfiehlt, für das Vorhaben finanzielle Vorsorge in Höhe von zumindest 25.000 Euro im Haushalt 2020 mit Sperrvermerk zu treffen.
Sachverhalt:
Das Sozialministerium fördert seit 2016 die Kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken im Lande für die Durchführung regionaler Erstversorgungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung in Höhe von jeweils 75.000 Euro p.a. zzgl. Aufstockungen für regional größere Einzugsbereiche. Die Regio Kliniken GmbH in Elmshorn mit einem regionalen Versorgungsauftrag für die Kreise Steinburg, Pinneberg und das westliche Gebiet des Kreises Segeberg inkl. der Stadt Norderstedt hat eine jährliche Landesförderung von bis zu 125.000 Euro erhalten. Eine Kreisförderung fand bisher nicht statt.
Ausgangspunkt der Landesförderung war der zunächst zahlenmäßig sehr große und psychiatrisch intensive Behandlungsbedarf von traumatisierten unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA). Mit dem Rückgang dieser Zielgruppe hat sich das geförderte Angebot in den Jahren 2018 und 2019 zu einer Arbeit mit geflüchteten Familien und den von ihnen begleiteten Kindern und Jugendlichen entwickelt.
Im Rahmen dieses Projektes werden im Kreis Segeberg zurzeit folgende Angebote durch die Klinik Elmshorn durchgeführt:
Das Land zieht sich gemäß Hinweis der Klinikleitung sowie nach tel. Bestätigung des Sozialministeriums wegen Rückgangs der Zielgruppe voraussichtlich mit Ende des Jahres 2019 aus der bisherigen Projektförderung zurück bzw. widmet diese um in die beiden Bereiche "Gesundheitsförderung" und "Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe", um damit künftig die Versorgung der Zielgruppen in einer geänderten Förderkulisse sowie mit einem gekürztem Mittelumfang sicherzustellen. Es ist zurzeit zumindest noch unklar, welche und wie hohe Landesförderungen die Klinik Elmshorn für ihre im Kreis Segeberg bestehenden Angebote beantragen kann.
Aus Sicht des Jugendamtes ist es jedoch erforderlich,
sowie dieses mobile Sprechstundenangebot auch um
Die Verwaltung beabsichtigt daher, im Interesse einer bedarfsgerechten Fortsetzung und Erweiterung der bestehenden kinder- und jugendpsychiatrischen Angebote und Zusammenarbeiten, mit der Klinik Elmshorn sowie mit dem Sozialministerium Verhandlungen über die künftige örtliche Angebotsstruktur in diesem Bereich sowie deren öffentliche Finanzierung zu führen.
Dabei erwartet die Kreisverwaltung vom Land zumindest eine Weiterfinanzierung der unter Ziffern 1. und 2. benötigten o.a. Angebote, während eine Finanzierung des Angebots unter Ziffer 3 voraussichtlich nicht ohne komplementäre oder vollständige Finanzierung aus Kreismitteln erfolgen kann.
In die weiteren Verhandlungen mit Klinik und Land sollten auch die Kreise Pinneberg und Steinburg einbezogen werden, die eine vergleichbare Ausgangslage haben.
Die Verwaltung empfiehlt, in den Haushalt 2020 vorsorglich für die konzeptionell und finanziell noch vorzubereitende Zusammenarbeit mit der Regio-Kliniken GmbH einen Betrag von mindestens 25.000 Euro in die Änderungsliste zum HH-Entwurf aufzunehmen, dessen Einsatz mit Sperrvermerk nur zur Aufhebung durch den Jugendhilfeausschuss erfolgen kann.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und Kreistag, in die Änderungs-liste zum HH-Entwurf 2020 im Teilplan 3634 einen Betrag von 25.000 Euro für die zweckgebundene Zusammenarbeit des Jugendamtes mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und-psychotherapie der Regio Kliniken GmbH in Elmshorn aufzunehmen. Der Einsatz der Mittel wird unter Sperrvermerk gestellt, der vom Jugendhilfeausschuss nur nach Vorlage eines fachlichen und wirtschaftlichen Konzepts aufgehoben werden kann. Die Verwaltung wird damit sowie zur Abstimmung mit dem Sozialministerium beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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