Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung: Der WZV berichtet von dem Abschluss seiner Aufgabe aus der Sonderbedarfszuweisung 2018 und empfiehlt zusammen mit den Gemeinden die Fortsetzung der Förderung.
Sachverhalt: Abschlussbericht für die Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen I. Klasse im Kreis Segeberg „Sonderbedarfszuweisung 2018“ mit Rasengitter- und Muldensteinen.
Nach der geltenden Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gemeindeverbindungswegen 1. Klasse – Sonderbedarfszuweisung 2018 – hat der WZV erfolgreich die Baumaßnahme mit 6.810 m Ausbaulänge abgeschlossen.
Alle Bauvorhaben (siehe Anlage) wurden ohne Mängel durch die Gemeinde (Bgm.) bzw. durch den Kreis abgenommen. Die Gewährleistung der Baumaßnahmen beträgt nach Abnahme (sh. Abnahmeniederschrift) 2 Jahre und wird durch den WZV überwacht. Sämtliche Leistungen zu der Sonderbedarfszuweisung 2018 wurden dokumentiert, aufgelistet und nachweislich mit der einzelnen Baumaßnahme abgerechnet.
Einschätzung und Feedback vom Wege-Zweckverband und den Gemeinden des Kreises Segeberg:
Nach Abschluss und Rückblick auf das Budgetjahr 2018 halten der Wege-Zweckverband und die Gemeinden des Kreises Segeberg die Förderung zur langfristigen Befestigung der Bankette an den Gemeindeverbindungswegen 1. Klasse (GIK-Wege) für sinnvoll und dringend notwendig.
Einschätzung des WZV und der Gemeinden:
Empfehlung vom WZV und den Gemeinden:
Anlage/n: - Sonderbedarfszuweisung 2018 - Detailaufstellung
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