Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Kreis
Segeberg und der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg
e.V. (VJKA) arbeiten seit 10
Jahren auf Basis vertraglich geregelter Aufgabenübertragungen im Bereich der
Jugend- und Kulturarbeit eng zusammen. Da die zweite fünfjährige
Vertragsperiode mit dem VJKA zum 31.12.2008 ausläuft, bedarf es der Beratung
und Beschlussfassung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem VJKA ab
dem Jahre 2009. Als Anlagen
werden übersandt: 1.
Leistungsaufstellung
und Finanzierungsantrag des VJKA in der Fassung vom 23.01.2008; 2.
Aufstellung
von Mehreinnahmen und Minderausgaben des VJKA für die Jahre 2004 bis 2008; 3.
Erster
Vertragsentwurf der Verwaltung für den Zeitraum ab 2009. Der Kreis
ist als öffentlicher Träger der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und dem JuFöG zur
Bereitstellung und Förderung von Angeboten der Jugendarbeit verpflichtet;
darüber hinaus wird von der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ein
Auftrag zur Förderung von Kunst und Kultur dem Grunde nach gebildet. Art und
insbesondere Umfang der Förderung von Jugend- und Kulturarbeit werden dagegen
gesetzlich nicht genau definiert und obliegen dem Gestaltungswillen und der
Entscheidung des Kreises. Dieser hat als Initiator zur Gründung und als
Mitglied des gemeinnützigen VJKA bisher ein herausragendes Interesse an der
Arbeit des Vereins formuliert. Ausgangspunkt
der Zusammenarbeit zwischen Kreis und Verein war die 1998 vollzogene
Ausgründung der ehemals Kostenrechnenden Einrichtungen des Kreises
„Jugendbildungsstätte Mühle“, „Kreismusikschule Segeberg“ und „Jugendzeltplatz
Wittenborn“ in die Rechts-trägerschaft des Vereins. Im Jahre 2007 kam der
Betrieb der Kultureinrichtung „Remise“ hinzu. Unter
Aufrechterhaltung der Einrichtungen und unter Weiterentwicklung ihrer Angebote
wurde mit der Übertragung gleichzeitig das Ziel verfolgt, den Zuschussbetrag
des Kreises für die eigenen Einrichtungen zu senken bzw. dessen Anstieg anhand
der Kostenentwicklung zu begrenzen. Dies sollte insbesondere durch eine im
Vergleich zur öffentlichen Körperschaft flexibleren Wirtschafts- und
Geschäftstätigkeit des Vereins sowie durch die Einwerbung von Zuschüssen
Dritter, die dem Kreis selbst verschlossen bleiben, erreicht werden. Der
jährliche Kreiszuschuss an den Verein beträgt seit dem Jahr 2003 für seine
inhaltliche Vereinsarbeit 1.021.700 EUR zuzüglich einer Miete für das Gebäude
„Mühle“ von 58.200 EUR zuzüglich eines jährlich neu zu berechenden Ausgleichs
für tarifliche Mehrkosten des an den Verein abgeordneten Kreispersonals (Betrag
in 2007: 104.422,22 EUR); mithin betrug die Gesamtförderung des VJKA aus
Kreismitteln im Jahr 2007 1.184.322,22 EUR. Anhand der
Anlage 2 stellt der Verein dar, dass er in den zurückliegenden Jahren durch
zusätzliche Einnahmen sowie durch Minderausgaben für Personal einen Vorteil
gegenüber einer Bewirtschaftung der Einrichtungen durch den Kreis in Höhe von
durchschnittlich 411.704 EUR pro Jahr erwirtschaftet hat. Bei seiner
Planung für künftige Jahre geht der VJKA gemäß Anlage 1 davon aus, dass er auf
ein Ausgabevolumen für inhaltliche Vereinsarbeit in Höhe von künftig jährlich
rund 2,4 Mio. EUR (ohne Pachten für Gebäude und Grundstücke sowie ohne Mehrkosten
für tariflich Beschäftigte des Kreises) eine Gesamteinnahme von jährlich rund
1,19 Mio. EUR erzielt und damit nahezu eine hälftige Kostendeckung seiner
Leistungen erreicht. Der vom Verein beantragte Zuschuss erstreckt sich somit
auf das verbleibende Defizit aus der inhaltlichen Vereinsarbeit (1,21 Mio. EUR)
zzgl. der Aufwendungen für Pachten und zzgl. der Mehrkosten des an ihn
abgeordneten Kreispersonals. Aus dem
vorgelegten Zahlenmaterial wird deutlich, dass der VJKA einen erheblichen
Anteil des übertragenen Leistungs- und Ausgabenvolumens aus eigenen Einnahmen
bestreitet und damit den Kreis zumindest in den letzten fünf Jahren um mehr als
zwei Millionen Euro entlastet hat. Somit ist das mit der Übertragung der
Aufgaben verfolgte wirtschaftliche Ziel als erreicht anzusehen. Hinsichtlich
der sachlichen Aufgabenwahrnehmung ist festzustellen, dass der Verein in der
zurückliegenden Dekade aus der vorhandenen Substanz ein quantitativ und
qualitativ hoch-wertiges Angebot entwickelt hat, dem in Schleswig-Holstein auf
Kreisebene keine vergleichbare Angebotslage gegenübersteht. Da dieser Erfolg
kaum in Trägerschaft des Kreises hätte realisiert werden können, sind auch die
fachlichen Ziele der Aufgabenübertragung erreicht worden. Der als
Anlage 3 vorgelegte erste Vertragsentwurf der Verwaltung berücksichtigt
insofern die positive Gesamtbilanz der Zusammenarbeit mit dem VJKA ebenso wie
dessen Antragstellung vom 23.01.08, auch wenn dem Antrag aus wirtschaftlicher
Sicht nicht in vollem Umfang gefolgt werden kann. Es werden darüber hinaus von
dem vorgelegten Entwurf notwendige Struktur-anpassungen vorgenommen, die sich
aus den aktuellen Rahmenbedingungen für die Vereinsarbeit ergeben. Es handelt
es sich um folgende Veränderungen: ·
Im
Zuge der Übertragung aller kreiseigenen Liegenschaften an die GMSE und die
damit angestrebte Einführung von kostendeckenden Vermieter-Mieter-Modellen sind
auch die vom VJKA genutzten Gebäude und Grundstücke in dieses System zu
überführen. Demnach hat der VJKA künftig mit der Immobilenverwaltung des
Kreises gesonderte, nach Liegenschaften getrennte Pacht- oder Nutzungsverträge
abzuschließen. Dieses gilt sowohl für die Nutzung der bisherigen
Bestandsimmobilien wie auch für die in der Planung befindlichen und notwendigen
Investitionen auf dem Zeltplatz Wittenborn bzw. in der Jugendbildungsstätte
Mühle. Für die „Mühle“ wird von der Bewirtschaftung des Bestandes
und diversen An- und Umbau-maßnahmen im Rahmen einer vom VJKA geschätzten
Investitionssumme von 347.000 EUR ausgegangen. Hierfür ist ein Pachtvertrag zu
schließen. Für den Zeltplatz Wittenborn geht es um den Neubau des
Versorgungsgebäudes als Ersatz für das bestehende Gebäude im Rahmen des vom
VJKA genannten Raumprogramms und der daraufhin von der Immobilienverwaltung
durchgeführten Vorplanung und Kosten-schätzung über 1.821.000 EUR. Hierfür ist
ein Pachtvertrag zu schließen. Für die Remise besteht bereits seit 2007 ein weiterhin
gültiger Nutzungsvertrag. Die Vertragsverhältnisse zwischen Immobilienverwaltung und
VJKA sollten 25 Jahre umfassen. Für kürzere Zeiträume sind Bauinvestitionen in
der geplanten Größenordnung nicht zu rechtfertigen ·
Im
bisherigen Kreiszuschuss an den VJKA ist die Zahlung kostendeckender Mieten und
Pachten nicht berücksichtigt. Insofern ist der Zuschuss ab 2009 um
entsprechende Beträge oder Regelungen anzupassen. In Abweichung von der
Antragstellung des VJKA, der seinerseits die vollständige Kompensation von
Mietzahlungen durch den Kreiszuschuss erwartet, schlägt die Verwaltung die
Übernahme von 50 % der späteren Mieten aus Zuschussmitteln des Kreises / des
Fachbereichs III vor. Dies folgt der übrigen Finanzierungsstruktur des Vereins,
innerhalb derer er rund die Hälfte seiner Ausgaben eigenständig erwirtschaftet
(vgl. oben). Außerdem veranlasst eine solche Regelung den VJKA dazu, die
Position „Mieten“ in seine Entgelt-Kalkulationen und Refinanzierungen
einzubeziehen und sie nicht als Durchlaufposten zu betrachten. Unter Berücksichtigung der vorläufigen Berechnungen der GMSE
ergeben sich damit voraussichtlich folgende Beträge bzw. Vergleichswerte:
·
Der
seit fünf Jahren unveränderte jährliche Kreiszuschuss für die inhaltliche
Vereinsarbeit in Höhe von 1.021.700 EUR ist angesichts der steigenden
Leistungs- und Kostenentwicklung zu erhöhen. Der VJKA beantragt eine Erhöhung
um 18,5 % auf 1.210.000 EUR jährlich. Die Verwaltung empfiehlt eine Erhöhung um
17,5 % auf 1.200.000 EUR jährlich, dies entspricht einer Steigerung für die
Jahre 2004 bis 2008 um 3,5 % pro Jahr. ·
Der
Vertrag wurde insgesamt an die im Fachbereich III entwickelten Standards für
Verträge mit Leistungserbringern aus der Sozialwirtschaft sowie an die
aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Insbesondere werden die
Leistungen in Art, Umfang und Qualität genauer beschrieben und es ist künftig
eine engere fachliche Abstimmung von Schwer-punkten des VJKA mit der
Kreisverwaltung vorgesehen. ·
Die
Kämmerei weist darauf hin, dass der Vertragsentwurf als Ausnahme im Sinne der
Ziffer 3.7 der ZRL durch den Hauptausschuss zu beschließen ist. Danach sind
Ausnahmen zulässig, wenn hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht
oder besondere Umstände des Einzelfalles eine abweichende Vorgehensweise
rechtfertigen. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben Unverändert
gegenüber der bisherigen Regelung übernimmt der Verwaltungsentwurf den
Mehrkostenausgleich für tariflich Beschäftigte des Kreises. Insgesamt
würde sich unter Anwendung der vorstehend erläuterten Zahlen, die in den
Vertragsentwurf eingeflossen sind, der Zuschuss des Kreises an den VJKA in Euro
voraussichtlich gemäß nachfolgender Übersicht verändern. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass sowohl Mieten als auch Ausgleichszahlungen für Personal
Positionen sind, die sich anhand tatsächlicher Spitzabrechnungen ändern können.
Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, der
Hauptausschuss empfehlen / der Kreistag beschließt den Abschluss eines
Vertrages über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung
des Kreises Segeberg mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis
Segeberg e.V. mit Wirkung zum 01.01.2009 auf der Basis des von der Verwaltung
vorgelegten Vertragentwurfes. Die endgültige Höhe der vom Verein an die
Immobilienverwaltung zu zahlenden Pachten ist dem Kreistag vor
Vertragsabschluss zur Kenntnis zu geben. Finanzielle
Auswirkungen:
Bezug
zum strategischen Management:
Anlage/n: Anlage 1
Antrag VJKA Anlage 2
Einnahmen VJKA Anlage 3
Vertragsentwurf
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