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Vorlage - DrS/2008/005  

 
 
Betreff: Vertrag über die Übertragung der Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Stankat, Manfred
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Fait-Böhme, Sandra
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
06.02.2008 
28. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
Hauptausschuss Vorberatung
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anl1_Antrag VJKA  
Anl2_EinahmenVJKA  
Anl3_Vertragsentwurf  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Kreis Segeberg und der Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V.  (VJKA) arbeiten seit 10 Jahren auf Basis vertraglich geregelter Aufgabenübertragungen im Bereich der Jugend- und Kulturarbeit eng zusammen. Da die zweite fünfjährige Vertragsperiode mit dem VJKA zum 31.12.2008 ausläuft, bedarf es der Beratung und Beschlussfassung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem VJKA ab dem Jahre 2009.

 

Als Anlagen werden übersandt:

 

1.      Leistungsaufstellung und Finanzierungsantrag des VJKA in der Fassung vom 23.01.2008;

2.      Aufstellung von Mehreinnahmen und Minderausgaben des VJKA für die Jahre 2004 bis 2008;

3.      Erster Vertragsentwurf der Verwaltung für den Zeitraum ab 2009.

 

Der Kreis ist als öffentlicher Träger der Jugendhilfe nach dem SGB VIII und dem JuFöG zur Bereitstellung und Förderung von Angeboten der Jugendarbeit verpflichtet; darüber hinaus wird von der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein ein Auftrag zur Förderung von Kunst und Kultur dem Grunde nach gebildet. Art und insbesondere Umfang der Förderung von Jugend- und Kulturarbeit werden dagegen gesetzlich nicht genau definiert und obliegen dem Gestaltungswillen und der Entscheidung des Kreises. Dieser hat als Initiator zur Gründung und als Mitglied des gemeinnützigen VJKA bisher ein herausragendes Interesse an der Arbeit des Vereins formuliert.

 

Ausgangspunkt der Zusammenarbeit zwischen Kreis und Verein war die 1998 vollzogene Ausgründung der ehemals Kostenrechnenden Einrichtungen des Kreises „Jugendbildungsstätte Mühle“, „Kreismusikschule Segeberg“ und „Jugendzeltplatz Wittenborn“ in die Rechts-trägerschaft des Vereins. Im Jahre 2007 kam der Betrieb der Kultureinrichtung „Remise“ hinzu.

 

Unter Aufrechterhaltung der Einrichtungen und unter Weiterentwicklung ihrer Angebote wurde mit der Übertragung gleichzeitig das Ziel verfolgt, den Zuschussbetrag des Kreises für die eigenen Einrichtungen zu senken bzw. dessen Anstieg anhand der Kostenentwicklung zu begrenzen. Dies sollte insbesondere durch eine im Vergleich zur öffentlichen Körperschaft flexibleren Wirtschafts- und Geschäftstätigkeit des Vereins sowie durch die Einwerbung von Zuschüssen Dritter, die dem Kreis selbst verschlossen bleiben, erreicht werden.

 

Der jährliche Kreiszuschuss an den Verein beträgt seit dem Jahr 2003 für seine inhaltliche Vereinsarbeit 1.021.700 EUR zuzüglich einer Miete für das Gebäude „Mühle“ von 58.200 EUR zuzüglich eines jährlich neu zu berechenden Ausgleichs für tarifliche Mehrkosten des an den Verein abgeordneten Kreispersonals (Betrag in 2007: 104.422,22 EUR); mithin betrug die Gesamtförderung des VJKA aus Kreismitteln im Jahr 2007 1.184.322,22 EUR.

 

Anhand der Anlage 2 stellt der Verein dar, dass er in den zurückliegenden Jahren durch zusätzliche Einnahmen sowie durch Minderausgaben für Personal einen Vorteil gegenüber einer Bewirtschaftung der Einrichtungen durch den Kreis in Höhe von durchschnittlich 411.704 EUR pro Jahr erwirtschaftet hat.

 

Bei seiner Planung für künftige Jahre geht der VJKA gemäß Anlage 1 davon aus, dass er auf ein Ausgabevolumen für inhaltliche Vereinsarbeit in Höhe von künftig jährlich rund 2,4 Mio. EUR (ohne Pachten für Gebäude und Grundstücke sowie ohne Mehrkosten für tariflich Beschäftigte des Kreises) eine Gesamteinnahme von jährlich rund 1,19 Mio. EUR erzielt und damit nahezu eine hälftige Kostendeckung seiner Leistungen erreicht. Der vom Verein beantragte Zuschuss erstreckt sich somit auf das verbleibende Defizit aus der inhaltlichen Vereinsarbeit (1,21 Mio. EUR) zzgl. der Aufwendungen für Pachten und zzgl. der Mehrkosten des an ihn abgeordneten Kreispersonals.

 

Aus dem vorgelegten Zahlenmaterial wird deutlich, dass der VJKA einen erheblichen Anteil des übertragenen Leistungs- und Ausgabenvolumens aus eigenen Einnahmen bestreitet und damit den Kreis zumindest in den letzten fünf Jahren um mehr als zwei Millionen Euro entlastet hat. Somit ist das mit der Übertragung der Aufgaben verfolgte wirtschaftliche Ziel als erreicht anzusehen.

 

Hinsichtlich der sachlichen Aufgabenwahrnehmung ist festzustellen, dass der Verein in der zurückliegenden Dekade aus der vorhandenen Substanz ein quantitativ und qualitativ hoch-wertiges Angebot entwickelt hat, dem in Schleswig-Holstein auf Kreisebene keine vergleichbare Angebotslage gegenübersteht. Da dieser Erfolg kaum in Trägerschaft des Kreises hätte realisiert werden können, sind auch die fachlichen Ziele der Aufgabenübertragung erreicht worden.

 

Der als Anlage 3 vorgelegte erste Vertragsentwurf der Verwaltung berücksichtigt insofern die positive Gesamtbilanz der Zusammenarbeit mit dem VJKA ebenso wie dessen Antragstellung vom 23.01.08, auch wenn dem Antrag aus wirtschaftlicher Sicht nicht in vollem Umfang gefolgt werden kann. Es werden darüber hinaus von dem vorgelegten Entwurf notwendige Struktur-anpassungen vorgenommen, die sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen für die Vereinsarbeit ergeben. Es handelt es sich um folgende Veränderungen:

 

·         Im Zuge der Übertragung aller kreiseigenen Liegenschaften an die GMSE und die damit angestrebte Einführung von kostendeckenden Vermieter-Mieter-Modellen sind auch die vom VJKA genutzten Gebäude und Grundstücke in dieses System zu überführen. Demnach hat der VJKA künftig mit der Immobilenverwaltung des Kreises gesonderte, nach Liegenschaften getrennte Pacht- oder Nutzungsverträge abzuschließen.

 

Dieses gilt sowohl für die Nutzung der bisherigen Bestandsimmobilien wie auch für die in der Planung befindlichen und notwendigen Investitionen auf dem Zeltplatz Wittenborn bzw. in der Jugendbildungsstätte Mühle. 

Für die „Mühle“ wird von der Bewirtschaftung des Bestandes und diversen An- und Umbau-maßnahmen im Rahmen einer vom VJKA geschätzten Investitionssumme von 347.000 EUR ausgegangen. Hierfür ist ein Pachtvertrag zu schließen.

Für den Zeltplatz Wittenborn geht es um den Neubau des Versorgungsgebäudes als Ersatz für das bestehende Gebäude im Rahmen des vom VJKA genannten Raumprogramms und der daraufhin von der Immobilienverwaltung durchgeführten Vorplanung und Kosten-schätzung über 1.821.000 EUR. Hierfür ist ein Pachtvertrag zu schließen.

Für die Remise besteht bereits seit 2007 ein weiterhin gültiger Nutzungsvertrag.

 

Die Vertragsverhältnisse zwischen Immobilienverwaltung und VJKA sollten 25 Jahre umfassen. Für kürzere Zeiträume sind Bauinvestitionen in der geplanten Größenordnung nicht zu rechtfertigen

 

·         Im bisherigen Kreiszuschuss an den VJKA ist die Zahlung kostendeckender Mieten und Pachten nicht berücksichtigt. Insofern ist der Zuschuss ab 2009 um entsprechende Beträge oder Regelungen anzupassen. In Abweichung von der Antragstellung des VJKA, der seinerseits die vollständige Kompensation von Mietzahlungen durch den Kreiszuschuss erwartet, schlägt die Verwaltung die Übernahme von 50 % der späteren Mieten aus Zuschussmitteln des Kreises / des Fachbereichs III vor. Dies folgt der übrigen Finanzierungsstruktur des Vereins, innerhalb derer er rund die Hälfte seiner Ausgaben eigenständig erwirtschaftet (vgl. oben). Außerdem veranlasst eine solche Regelung den VJKA dazu, die Position „Mieten“ in seine Entgelt-Kalkulationen und Refinanzierungen einzubeziehen und sie nicht als Durchlaufposten zu betrachten.

 

Unter Berücksichtigung der vorläufigen Berechnungen der GMSE ergeben sich damit voraussichtlich folgende Beträge bzw. Vergleichswerte:

 

 

Jährliche Mietzahlungen in EUR für..

…Altvertrag

…Bestand

nach Umbau

davon 50 %

Mühle

58.200

86.241

121.635

60.818

Zeltplatz

0

6.263

185.742

92.871

Remise

0

0

0

0

Gesamt

58.200

92.504

307.377

153.689

 

·         Der seit fünf Jahren unveränderte jährliche Kreiszuschuss für die inhaltliche Vereinsarbeit in Höhe von 1.021.700 EUR ist angesichts der steigenden Leistungs- und Kostenentwicklung zu erhöhen. Der VJKA beantragt eine Erhöhung um 18,5 % auf 1.210.000 EUR jährlich. Die Verwaltung empfiehlt eine Erhöhung um 17,5 % auf 1.200.000 EUR jährlich, dies entspricht einer Steigerung für die Jahre 2004 bis 2008 um 3,5 % pro Jahr.

 

·         Der Vertrag wurde insgesamt an die im Fachbereich III entwickelten Standards für Verträge mit Leistungserbringern aus der Sozialwirtschaft sowie an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Insbesondere werden die Leistungen in Art, Umfang und Qualität genauer beschrieben und es ist künftig eine engere fachliche Abstimmung von Schwer-punkten des VJKA mit der Kreisverwaltung vorgesehen.

 

·         Die Kämmerei weist darauf hin, dass der Vertragsentwurf als Ausnahme im Sinne der Ziffer 3.7 der ZRL durch den Hauptausschuss zu beschließen ist. Danach sind Ausnahmen zulässig, wenn hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht oder besondere Umstände des Einzelfalles eine abweichende Vorgehensweise rechtfertigen. Dies ist im vorliegenden Fall  gegeben

 

Unverändert gegenüber der bisherigen Regelung übernimmt der Verwaltungsentwurf den Mehrkostenausgleich für tariflich Beschäftigte des Kreises.

 

Insgesamt würde sich unter Anwendung der vorstehend erläuterten Zahlen, die in den Vertragsentwurf eingeflossen sind, der Zuschuss des Kreises an den VJKA in Euro voraussichtlich gemäß nachfolgender Übersicht verändern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl Mieten als auch Ausgleichszahlungen für Personal Positionen sind, die sich anhand tatsächlicher Spitzabrechnungen ändern können.

 

 

2007

2009 ff.

mehr

Vereinsarbeit

1.021.700

1.200.000

178.300

Mieten

58.200

ca. 153.700

95.500

TvöD-Personal

104.500

ca. 110.000

5.500

Gesamt

1.184.400

1.463.700

279.300

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, der Hauptausschuss empfehlen / der Kreistag beschließt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. mit Wirkung zum 01.01.2009 auf der Basis des von der Verwaltung vorgelegten Vertragentwurfes. Die endgültige Höhe der vom Verein an die Immobilienverwaltung zu zahlenden Pachten ist dem Kreistag vor Vertragsabschluss zur Kenntnis zu geben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von 1.463.700

 

 

Mittelbereitstellung ab 2009

 

Teilpläne:

252, Nichtwissenschaftliche Sammlungen und Museen :13.700 EUR

263, Musikschulen : 600.000 EUR

366, Einrichtungen der Jugendarbeit ; 800.000 EUR

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Maßnahme 2.1.2: Erziehungs-, Bildungseinrichtungen und Jugendhilfe stärker vernetzen durch ein flächendeckendes Angebot des Vereins für Jugend- und Kulturarbeit und des Projektes „Jugendarbeit auf dem Lande“

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage 1 Antrag VJKA

Anlage 2 Einnahmen VJKA

Anlage 3 Vertragsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl1_Antrag VJKA (32 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anl2_EinahmenVJKA (29 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anl3_Vertragsentwurf (63 KB)