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Vorlage - DrS/2019/366  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Nebentätigkeit des Landrats im Vorstand der kommunalen
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein
e.V. (RAD.SH) II
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Schmitt, Frank
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Schmitt, Frank
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
30.01.2020 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Tätigkeit des Landrats im Vorstand des Vereins RAD.SH ist durch den Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem zu genehmigen.

 

Sachverhalt:

Zu 1.

Nebentätigkeiten des Landrats gem. Nebentätigkeitsverordnung sind solche

Gremientätigkeiten, die der Landrat ausübt, ohne dass er hierfür vom Kreis Segeberg entsendet wurde oder die Tätigkeit kraft Amtes ausübt.

Herr Landrat Schröder wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung des RAD.SH am 05.12.2019 erneut mit dem Mandat im Vorstand des RAD.SH – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Hauptausschuss - für die Dauer von zwei Jahren betraut. Gem. § 10 Abs. 2 der Satzung des RAD.SH wählt die Mitgliederversammlung die Vorstandsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren.

Gem. § 11 der Nebentätigkeitsverordnung SH ist die Genehmigung von Nebentätigkeiten durch den Hauptausschuss als Dienstvorgesetztem des Landrats erforderlich.

 

Zu 2.

Gem. Nebentätigkeitsverordnung SH kann der Hauptausschuss gem. den in der

Nebentätigkeitsverordnung § 12 (1) näher bezeichneten Ausnahmetatbeständen auf die Einforderung eines Nutzungsentgelts verzichten.

In der Vergangenheit hat der Kreis Segeberg Ausnahmetatbestände als gegeben angesehen und auf die Erhebung von Nutzungsentgelten von den jeweiligen Landräten verzichtet.

Entsprechend ist der obige Beschlussvorschlag ebenfalls formuliert, wobei bei der

genannten Nebentätigkeit folgender Ausnahmetatbestand zur Anwendung gelangt:

- Die Tätigkeit für den RAD.SH erfolgt unentgeltlich im Sinne von § 12 (1) Nr. 1 NtVO SH (vgl. auch Satzung RAD.SH e.V. § 10 Abs. 4).

 

Für einen Auszug aus der Nebentätigkeitsverordnung wird auf DrS/2016/103 verwiesen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss

 

1. genehmigt Herrn Landrat Jan Peter Schröder gem. NebentätigkeitsVO die Ausübung des Mandats im Vorstand der „kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein e.V. (RAD.SH)“ mit Wirkung ab 05.12.2019 für die Dauer von zwei Jahren.

Außerdem wird die Nutzung der zur Durchführung dieser Ämter notwendigen Mittel des Kreises genehmigt.

 

2. verzichtet zu der Nebentätigkeit gem. 1. auf die Erhebung eines

Nutzungsentgelts von Herrn Landrat Schröder.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 7: Den Kreis als rad- und fußgängerfreundliche Region entwickeln

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

Anlage/n: