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Vorlage - DrS/2020/016  

 
 
Betreff: Autonomer E-Kleinbus Wahlstedt: Sachstand und weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Claudius Mozer (SVG)
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Hartmann, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
12.02.2020 
9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
27.02.2020 
19. Sitzung des Hauptausschusses - ACHTUNG SITZUNGSBEGINN AUF 17:00 UHR VORVERLEGT ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
DrS_2020-016 - Anlage 1 Umsetzungsplanung  
DrS_2020-016 - Anlage 1.1 Risikoanalyse zu Anlage 1  
DrS_2020-016 - Anlage 1.2 Kann/Muss-Kriterien zu Anlage 1  
DrS_2020-016 - Anlage 2 Umsetzungsplanung Vertiefung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg und die Stadt Wahlstedt haben im Jahr 2017 eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz autonomer E-Kleinbusse erarbeiten lassen (1. Schritt). Wie die Studie im Ergebnis zeigt, bestehen in Wahlstedt verschiedene sinnvolle Umsetzungsmöglichkeiten, aus denen eine Vorzugsvariante herausgearbeitet wurde (vgl. DrS/2017/176, UNK 27.09.2017). Dabei wurde darauf hingewiesen, dass im Vorfeld einer Umsetzung die erforderlichen technischen Maßnahmen sowie weitere Grundlagen im Rahmen einer entsprechenden Untersuchung (Umsetzungsplanung) zu klären sind.

Darauf aufbauend beschlossen beide kommunalen Partner, die Umsetzung der Vorzugsvariante weiterzuverfolgen und die zur Umsetzungsplanung (2. Schritt) notwendigen Mittel im Haushalt 2018 bereitzustellen (vgl. DrS/2017/215, UNK 15.11.2017). Zudem ergab sich die Gelegenheit, eine Masterarbeit (Fach Umweltmanagement, Uni Kiel) zu unterstützen und so weitere Erkenntnisse über Potenziale und Akzeptanz autonomer E-Kleinbusse zu gewinnen. Beide Untersuchungen werden nunmehr vorgelegt (Anlagen 1, 1.1, 1.2 und 2).

Im nächsten und damit 3. Schritt gilt es nun, zur relevanten Mitfinanzierung der Umsetzung ein geeignetes Förderprogramm zu identifizieren, geeignete Projektpartner zu finden, das Projekt förderfähig auszugestalten und im Ergebnis eine Förderzusage zu erwirken.

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der Umsetzungsplanung wurde geprüft, ob und in welcher Weise die Straßeninfrastruktur für den Betrieb autonomer E-Kleinbusse verändert werden muss bzw. wie die infrastrukturellen Anforderungen erfüllt werden können. Im Ergebnis wurden keine Probleme identifiziert, die gegen die Umsetzung sprechen.

Bis zur Umsetzung des Projektes bedarf es neben genehmigungsrechtlichen und finanziellen Klärungen auch einiger infrastruktureller Anpassungen und Vorkehrungen. Für einen reibungslosen Betrieb autonomer E-Kleinbusse in Wahlstedt sind beispielsweise ein dauerhafter GPS-Empfang und das Vorhandensein mobiler Daten (3G/4G) sicherzustellen sowie Ladestationen, eine Abstellmöglichkeit und Haltestellen einzurichten. Straßenseitig ist die Ausrüstung der Lichtsignalanlagen mit sog. Road-Side-Units (RSU) zur Übermittlung des jeweiligen Signalzustandes notwendig. Bei abschnittsweise ungenügendem GPS-Empfang kann ein Aufstellen von „Landmarkern“ die Orientierung des Fahrzeugs unterstützen.

 

Die auf der Basis der Umsetzungsplanung im Rahmen der o. g. Masterarbeit durchgeführte Befragung zum Mobilitätsverhalten bestätigt, dass die entwickelte Linienführung sowie die Schaffung eines innerörtlichen ÖPNV-Angebots mit Anbindung des Bahnhofs der Bedarfslage entspricht und Lücken schließt. Hervorzuheben ist dabei, dass…

  • …die hohe Pkw-Verfügbarkeit in Verbindung mit dem ebenfalls relativ hohen Anteil von 50% innerstädtischer Wege auf ein relevantes Verlagerungspotenzial hinweist;
  • …die Befragten ganz überwiegend keine Vorbehalte gegen autonome Kleinbusse haben, sich die Nutzung vorstellen können und sich von einem solchen Angebot eine Verbesserung des ÖPNVs versprechen.

Im 3. Schritt geht es nun darum, sowohl hinsichtlich der Finanzierung als auch der technischen Umsetzung konkret zu werden. Dazu ist es erforderlich, ein geeignetes Förderprogramm zu identifizieren und erfolgreich zu aktivieren, um so einen möglichst großen Teil der Finanzierung gewährleisten und den Eigenanteil bestmöglich begrenzen zu können. Darüber hinaus ist es ebenso essenziell, geeignete Projektpartner für die Lösung technischer Herausforderungen wie etwa der Querung des Bahnübergangs zu finden. Dieser 3. Schritt soll im Jahr 2020 gegangen werden. Eine Umsetzung könnte ab 2021 erfolgen, was mit der in 2020 noch in der Sanierung befindlichen K 60/Kieler Straße korrespondiert.

Auch für diesen 3. Schritt ist fachspezifische externe Unterstützung erforderlich. Dazu liegt ein Angebot vom Büro autoBus zu einem Festpreis von 11.424 € (brutto) vor. Eine Beauftragung ist auf Grund der positiven Erfahrungen und im Sinne der Projektkontinuität sinnvoll. Analog zu den Schritten 1 und 2 soll die Finanzierung wieder zu gleichen Teilen vom Kreis Segeberg und der Stadt Wahlstedt getragen werden, der Kreis soll wieder als Auftraggeber fungieren. Die außerplanmäßige Finanzierung kann haushaltsneutral gewährleistet werden, da die Landes-ÖPNV-Mittel ab 2020 unvorhersehbar um 5 Mio. €/a erhöht werden, was für den Kreis Segeberg zusätzliche Mittel im unteren sechsstelligen Bereich bewirkt (genaue Verteilung unter den 15 ÖPNV-Aufgabenträgern noch offen)

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der HA beschließt: Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Die Einrichtung einer autonomen E-Kleinbuslinie in Wahlstedt mit Bahnhofsanbindung wird weiterverfolgt. Der dazu erforderliche 3. Schritt wird umgesetzt und die hierfür notwendigen Mittel bereitgestellt. Die Finanzierung ist zu gleichen Teilen vom Kreis Segeberg und der Stadt Wahlstedt zu tragen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

11.424

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

x

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: 547

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

x

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 7: Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent

qualitativ weiter.

 

ÖPNV fördern und verbessern

Fahrgastzahlen mittelfristig steigern

 

Ziel 1: Wir sind ein moderner öffentlicher Dienstleister und gestalten unseren

Kreis zukunftsorientiert für die Menschen, Kommunen und alle

anderen Partnerinnen und Partner.

 

Chancen der Digitalisierung konsequent nutzen

 

Ziel 4:

 

Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche

Entwicklung und Beschäftigung.

 

Kommunale Entwicklung unterstützen

Fahrgastzahlen mittelfristig steigern

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1:  Umsetzungsplanung für autonome E-Kleinbusse in Wahlstedt

Anlage 1.1:  Risikoanalyse zu Anlage 1

Anlage 1.2:  Kann/Muss-Kriterien zu Anlage 1

Anlage 2:  Umsetzungsplanung für autonome E-Kleinbusse in Wahlstedt - Vertiefung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich DrS_2020-016 - Anlage 1 Umsetzungsplanung (5087 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich DrS_2020-016 - Anlage 1.1 Risikoanalyse zu Anlage 1 (4165 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich DrS_2020-016 - Anlage 1.2 Kann/Muss-Kriterien zu Anlage 1 (154 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich DrS_2020-016 - Anlage 2 Umsetzungsplanung Vertiefung (862 KB)