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Vorlage - DrS/2005/066  

 
 
Betreff: Weihnachtsbeihilfe für Heim- und Pflegekinder
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Dr. Hoffmann
Federführend:Büro FB II und III Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.10.2005 
17. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgestellt   
30.11.2005 
18. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Gemäß § 39 KJHG ist der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der gesamt regelmäßige Bedarf soll durch laufende Leistungen gedeckt werden. Einmalige Beihilfen können gewährt werden.

 

In den vergangenen Jahren wurden jeweils im November die Weihnachtsbeihilfen gezahlt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.09.2004 die Beibehaltung der Weihnachtsbeihilfe für 2004 beschlossen mit folgender Ergänzung: Dieser Beschluss bedeutet keine Präjudizierung für 2005 ff., vielmehr wird der Ausschuss nach entsprechendem Hinweis der Verwaltung im Herbst 2005 das Weitere entscheiden.

 

Die Höhe der Weihnachtsbeihilfe entsprach dem Satz, der für Personen in Heimen und Anstalten aus Sozialhilfemitteln gezahlt wurde. Im Jahre 2004 waren dies 34,- € pro Person.

 

Dieser Betrag sollte unverändert auch in diesem Jahr an Heim- und Pflegekinder gezahlt werden. Eine Orientierung an Sozialhilfemitteln ist seit diesem Jahr aufgrund der Einführung des SGB XII nicht mehr möglich.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Zahlung einer Weihnachtsbeihilfe gemäß nachstehender Begründung für 2005 zu.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Pflegekinder : 206           374 Personen x 34,-€      = 12.716,-€ Ausgabebetrag

Heimkinder :   168         120 Pflegekinder x 34,-€ = ./. 4.080,-€ Erstattungsbetrag*

insgesamt:      374                                                        8.636,-€ Aufwendungen

 

* Diese Kosten werden von auswärtigen Jugendämtern erstattet. Hier treten wir in Vorleistung nach den Bestimmungen des KJHG, da wir hier örtlich und nicht endgültig zuständig sind.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Im Verwaltungshaushalt 2005

Haushaltsstelle:

 

Im Vermögenshaushalt 2005

Haushaltsstelle:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Ausgabe

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderausgaben bei Haushaltsstelle:

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle: