Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung:
1. Vorstellung des neuen Richtlinienentwurfes des Landes zur Förderung der Familienzentren 2020/2021 (Anlage 1) sowie Darstellung der Finanzierungsauf-teilung auf die vorhandenen Familienzentren.
2. Anpassung der zusätzlichen Kreisförderung an die Familienzentren von 2017 (DrS/2017/008), da der Kreistag am 05.12.2019 die Erhöhung der Kreismittel beschlossen hat.
Sachverhalt:
Der Landeserlass zur Förderung der Familienzentren 2018/2019 ist zum Ende des letzten Jahres abgelaufen. Die neue Landesrichtlinie zur Förderung der Familienzentren befindet sich aktuell noch in der Entwurfsfassung. Derzeit kann nicht abgesehen werden, wann die Richtlinie rückwirkend in Kraft tritt. Dem Kreis Segeberg liegt jedoch unter Vorbehalt der Richtliniengenehmigung eine Bewilligung der Fördergelder vor. Dies ist den Familienzentren mitgeteilt worden. Mittlerweile liegt dem Land ein Gesamtantrag des Kreises Segeberg mit allen Angebotsblättern der geförderten Familienzentren vor.
Die wichtigsten Änderungen der Richtlinie zu den Vorjahren sind:
Dem Kreis Segeberg werden in den Jahren 2020/2021 jeweils pro Jahr 374.565 EUR an Landesmitteln für die Familienzentren zur Verfügung gestellt. Davon sollen bzw. können 20.000 EUR für Verwaltungsaufgaben, Personal-ausgaben, Fachaustauschtreffen und Konzepttage durch den Kreis einbehalten werden. Somit stehen zur Verteilung 354.565 EUR an die Familienzentren zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies rund 50.000 EUR weniger. Die Verwaltung hat daraufhin folgende Verteilung pro Familienzentrum ermittelt:
Angesichts der verminderten Landesförderung sieht die Verwaltung von der Planung eines weiteren Familienzentrums in der Region Ost zunächst ab. In den Fachaustauschtreffen der Familienzentren wird das Thema „Erreichbarkeit von Familien“ für die Angebote der Familienzentren im ländlichen Raum stärker in den Fokus genommen.
Die o.g. Aufteilung konnte wegen der unvermeidbaren Mittelkürzung mit den Familienzentren nicht vollständig geeint werden. Die entsprechende Mittelverteilung ergibt sich aus Anlage 2. Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus, in Kooperation mit den Trägern der Familienzentren für das Jahr 2021 einen ggfs. nochmals modifizierten Verteilerschlüssel für die Familienzentren zu erarbeiten und den Jugendhilfeausschuss erneut damit zu befassen.
Der Kreis Segeberg stellt seit dem Jahr 2017 eine zusätzliche Förderung der Familienzentren, die im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes des Kreises Segeberg liegen, in Höhe von 5.000 EUR pro Familienzentren zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel sollen maßnahmenbezogene Sachkosten decken.
Mit Beschluss des Kreistages vom 05.12.2019 wurde die Kreisförderung pro Familienzentrum von 5.000 EUR auf 10.000 EUR jährlich erhöht mit der Maßgabe, davon 5.000 EUR ausschließlich für den Bereich der Integration zu verwenden. Daher sind die Kriterien zur Verwendung der Kreisförderung gemäß Anlage 3 mit Wirkung ab dem Jahr 2020 anzupassen.
Folgende Angebote wurden von den Trägern der Familienzentren im Jahr 2019 mit Hilfe der Kreisförderung z. B. gefördert: Eltern-Kind-Treffs, Still- und Babytreff, Kreativ- und Sportangebote, Erlebnispädagogik für Familien, Ferienmaßnahmen.
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verwendung der Landes- und Kreismittel zur Förderung der Familienzentren ab dem Jahr 2020 gemäß dem Verwaltungs-vorschlag laut Anlagen 2 und 3.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1 Richtlinien Entwurf Förderung von Familienzentren Anlage 2 Überblick zur aktuellen Finanzierung der Familienzentren Anlage 3 Kreisförderung der Familienzentren
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