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Zusammenfassung: Für die HanseBelt-Region ist erstmalig die Beantragung eines Regionalbudgets für drei Jahre möglich. Das Land stellt hierfür insgesamt 900.000 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung, die notwendigen Eigenmittel werden durch die IHK zu Lübeck erbracht. Die Verwaltung des Regionalbudgets wird durch das bestehende HanseBelt-Regionalmanagement erfolgen, so dass hierfür keine neuen oder zusätzlichen Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden müssen. Dem Kreis Segeberg und der WKS entstehen für das Regionalbudget keine Kosten. Die mit der geplanten Verlängerung des Regionalmanagements ab 2021 verbundenen Kosten werden im Wirtschaftsplan der WKS für das Jahr 2021 ausgewiesen.
Sachverhalt: Das Land Schleswig-Holstein unterstützt bereits seit mehreren Jahren regionale Kooperationen durch ein sog. Regionalbudget. Die Regionen entscheiden hierbei eigenständig über die Verwendung der Mittel, die oftmals für kreisübergreifende Projekte eingesetzt werden.
Für die HanseBelt-Region ist nun erstmalig die Beantragung eines Regionalbudgets für drei Jahre möglich. Das Land stellt hierfür 900.000 Euro aus Landesmitteln zur Verfügung (jeweils 300.000 € p.a.), die seitens der HanseBelt-Region bzw. der Projektträger um 225.000 Euro an Eigenmitteln aufgestockt werden müssen. Gegenüber dem Land garantiert die IHK zu Lübeck die Erbringung der Eigenmittel.
Die Verwaltung des Regionalbudgets wird durch das bestehende HanseBelt-Regionalmanagement erfolgen, so dass hierfür keine neuen oder zusätzlichen Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden müssen. Die Förderung des Regionalmanagements HanseBelt endet jedoch zum 31.12.2020. Für die Verwaltung des Regionalbudgets ist eine Verlängerung des Regionalmanagements erforderlich. Die Lenkungsgruppe hat in der letzten Sitzung im November 2019 eine Fortsetzung grundsätzlich befürwortet. Das erste Halbjahr 2020 soll dafür genutzt werden, die künftigen inhaltlichen Schwerpunkte zu erarbeiten und den finanziellen Rahmen zu vereinbaren.
Da es sich beim Regionalbudget um eine separate Fördermaßnahme handelt, ist der Abschluss einer spezifischen Kooperationsvereinbarung erforderlich. Diese ist der Anlage beigefügt. Diese Kooperationsvereinbarung ist Bestandteil der Antragsunterlagen und unterstreicht, dass sich alle 12 Träger des Regionalmanagements für eine zielgerichtete Verwendung des Regionalbudgets einsetzen.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt, dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zum Regionalbudget HanseBelt zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Kooperationsvereinbarung Hansebelt
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