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Sachverhalt: Zusammenfassung:
Eine neue Bestellung der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung steht nach 4 Jahren gem. § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg zum 01.06.2020 an. Nach § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung wurde das Wahlverfahren eingeleitet. Die Auswahl der/des Beauftragten erfolgt durch den Sozialausschuss. Die Bestellung durch den Kreistag erfolgt gem. § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung durch den Kreistag. Um einen/eine Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung auszuwählen, soll eine Vorstellung der 4 Bewerber*innen in der Sitzung des Sozialausschusses erfolgen.
Sachverhalt:
Seit 11.12.2003 besteht im Kreis Segeberg der Beschluss des Kreistages, eine/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung zu bestellen. Die Empfehlung an den Kreistag, Frau Jutta Altenhöner zur neuen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten ab dem 01.06.2016 zu bestellen, erfolgte durch den Sozialausschuss am 28.04.2016. Die Bestellung von Frau Altenhöner erfolgte durch den Beschluss im Kreistag am 30.06.2016. Die Ausgestaltung der Aufgaben und Rechte der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgt durch die Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg vom 30.11.2017.
Das Gremium hat in seiner Sitzung am 02.03.2020 einvernehmlich beschlossen, das Amt der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg durch eine redaktionelle Darstellung bekannt zu machen und in dem Zusammenhang für eine Bewerbung aufzurufen.
Veröffentlichungen in den Printmedien erfolgten in der 14. und 15. KW 2020. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist sind fristgerecht 4 Bewerbungen eingegangen. Die Unterlagen sind am 20.04.2020 den Mitgliedern des Gremiums via Mail verschlüsselt zur Verfügung gestellt worden. Auf Grund der überschaubaren Anzahl der Bewerbungen wurde per Mailumfrage bei den Mitgliedern vom Gremium vorgeschlagen, dass die sich die Bewerber*innen in der Sitzung des Sozialausschusses am 14.05.2020 vorstellen mögen. In der gleichen Sitzung soll dann die Auswahl der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderung erfolgen mit einem Vorschlag für die Bestellung durch den Kreistag am 28.05.2020.
Die Bewerbungen sind aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes im nichtöffentlichen Bereich von Allris abgelegt und dort einsehbar.
Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 gem. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg Herrn/Frau …………………………………… zum/zur Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg ausgewählt. Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt die Bestellung von Herrn/Frau …………………………………… zum/zur Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg gem. § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung für die/den Beauftragte/n für Menschen mit Behinderung des Kreises Segeberg.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Geschäftsordnung Beauftragte/r für Menschen mit Behinderung
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