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Vorlage - DrS/2020/105  

 
 
Betreff: Freigabe von einer im Stellenplan 2020 mit Sperrvermerk versehenen Stelle im Fachdienst 32.00 -Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Nr. 0.1221.0050) sowie Sachstandsbericht zur Organisationsentwicklung in der Heimaufsicht
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Schröder
Federführend:Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit Vorberatung
08.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Verkehr und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
23.06.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

-         Die Aufhebung des Sperrvermerks für die o. g. Stelle wird beantragt.

-         Über den aktuellen Sachstand zur Organisationsentwicklung in der Heimaufsicht wird berichtet.

 

Sachverhalt:

Die Aufgaben der Heimaufsicht ergeben sich aus dem Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz – SbStG).

Zweck des Gesetzes (§ 1 SbStG) ist die Verwirklichung der Rechte von volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung auf:
 

        Wahrung und Förderung ihrer Selbständigkeit, Selbstbestimmung, der Selbstverantwortung, der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,

        Schutz ihrer Würde und Privatheit sowie ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen,

        Sicherung einer Qualität des Wohnens, der Pflege und der Betreuung, die dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entspricht,

        Wahrung ihrer Interessen als Verbraucherinnen und Verbraucher,

        Einhaltung der den Trägern von Diensten und Einrichtungen ihnen gegenüber obliegenden Pflichten.

 

Die Aufgabe der Heimaufsicht liegt daher zum einen in der Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Betreuern sowie von Einrichtungsträgern, Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, Pflegekräften, Investoren und zukünftigen Betreibern in allen Belangen des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes.

Zum anderen besteht die Aufgabe der Heimaufsicht darin, die ihrer Aufsicht unterliegenden stationären Einrichtungen (§ 7 Abs.1 SbStG) regelmäßig zu kontrollieren und die Einrichtungen nach § 7 Abs.2 SbStG und § 8 SbStG anlassbezogen zu prüfen. Die Prüfungen werden überwiegend unangemeldet durchgeführt.

 

In den vergangenen Jahren ist es nicht gelungen, die Einrichtungen jährlich zu kontrollieren. Auf Grundlage durchgeführter Organisationsuntersuchungen wurde zur Verstärkung ab dem 1.10.2016 eine Pflegefachkraft, ab 1.2.2018 eine weitere Pflegefachkraft und ab 1.3.2018 eine Verwaltungskraft zusätzlich eingesetzt.

 

Ab 1.6.2019 ist die Stelle der Teamleitung besetzt worden.

Aktuell beträgt die Besetzung insgesamt 7,57 VZ-Kräfte, davon 4,97 VZ-Stellen Verwaltungskräfte und 2,6 VZ-Stellen Pflegefachkräfte.

 

Im Februar 2020 (Drs. 2020/031) wurde zuletzt über die Situation in der Heimaufsicht berichtet. Innerhalb des ersten Quartals 2020 konnten 19 von 76 Einrichtungen im Rahmen der Regelprüfungen kontrolliert werden, was exakt dem angestrebten SOLL von 25 % entspricht. Aufgrund der Einschränkungen wegen des Coronavirus wurden jedoch die Prüfungen seit Mitte März auf Anweisung des Sozialministeriums als Fachaufsicht zunächst bis ca. Ende Mai, nunmehr bis auf Weiteres, ausgesetzt. Anlassbezogene Prüfungen werden bei dringendem Bedarf selbstverständlich weiterhin vor Ort durchgeführt.

Wie die Situation sich in den kommenden Wochen und Monaten weiter entwickeln wird, ist angesichts der dynamischen Entwicklungen im Zuge der Coronavirus-Pandemie aktuell nicht seriös vorherzusehen. Die Heimaufsicht steht zur entsprechenden Abstimmung laufend in Kontakt mit dem Sozialministerium.

Im Fokus aller Bemühungen steht weiterhin das Ziel alle Voraussetzungen zu schaffen, um in den kommenden Jahren die hundertprozentige Erfüllung der Regelprüfquote sicherzustellen. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Umstrukturierungen angesichts der bis dahin guten Regelprüfquote bereits erste Wirkung gezeigt haben.

Stand personeller Maßnahmen

Im Rahmen der Stellenplanberatungen wurden neue Ressourcen in der Heimaufsicht geschaffen. Neben einer Stelle mit Sperrvermerk wurde eine zusätzliche Stelle (Verwaltungskraft) zur Verfügung gestellt und bereits ausgeschrieben. Das Ausschreibungsverfahren ist im Januar 2020 erfolgt und es wurde ein Kandidat ausgewählt. Das Arbeitsverhältnis kam bisher leider nicht zustande.

Nach Überprüfung durch den FD 11.00 – Organisation ist in der Heimaufsicht auf Dauer der Einsatz von drei Pflegefachkräften in Vollzeit zur sachgerechten Aufgabenwahrnehmung erforderlich. Derzeit sind wie oben bereits dargestellt 2,6 Vollzeitkräfte (Pflegefachkräfte) in der Heimaufsicht tätig.

Seit 2002 ist eine Pflegefachkraft nach dem Verkauf des Südholstein Klinikums aus der Trägerschaft des Kreises im Rahmen einer direkten Gestellung durch die DRK-Schwesternschaft Ostpreußen e.V. in der Heimaufsicht tätig. Die gestellte Pflegefachkraft wird jedoch voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres in den Ruhestand eintreten.

Bei der Gestellung durch die DRK-Schwesternschaft  handelt es sich um keine allgemeine Leiharbeit. Die DRK-Schwestern wählen ihren Arbeitsplatz selbst aus, lediglich die Bezahlung erfolgt nicht direkt an die Arbeitnehmer*innen, sondern über die Schwesternschaft. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, dass von der DRK-Schwesternschaft eine neue Pflegefachkraft als Ersatz gestellt wird. Zudem liegt es im Interesse der Heimaufsicht eine entsprechende Nachfolge im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens selbst auszuwählen.

 

Die gestellte Pflegefachkraft ist aktuell in Teilzeit (0,6 VZS) tätig. Daher ist es für die zukünftige Aufgabenerledigung in der Heimaufsicht erforderlich, die Personalressourcen um 0,4 VZStellen durch die Aufhebung des Sperrvermerks der 1,0 VZStelle zu erweitern. Ohne die Freigabe und eine zeitnahe Besetzung stünden ab dem nächsten Jahr nur noch zwei Pflegefachkräfte in der Heimaufsicht zur Verfügung.
 

Da es sich bislang also um keine regelhafte Personalstelle aus dem Stellenplan, sondern um eine Finanzierung der Personalkosten über Sachkostenerstattung handelt, soll nun der Sperrvermerk für die o. g. eingeworbene Stelle aufgehoben werden. Hierdurch lässt sich bereits jetzt eine entsprechende Ausschreibung in die Wege leiten und durch eine temporäre Doppelbesetzung bis zum Ausscheiden der gestellten Pflegefachkraft ein umfassender Wissenstransfer gewährleisten. Es handelt sich also lediglich teilweise um eine stellenplanrechtliche Absicherung des bisherigen IST-Bestandes und teilweise um eine Aufstockung zum Erreichen des ermittelten Personalbedarfs.

Zudem ist die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote mit aktuell 24 % im ersten Quartal (entsprechend 1,8 VZ-Stellen der bestehenden 7,57 VZ-Stellen) in der Heimaufsicht leider weiterhin überdurchschnittlich hoch. Die aktuelle monatliche Fehlzeitenquote liegt in diesem Jahr zwischen 18 und 36%. Daher ist eine zeitnahe Besetzung der Stelle sowohl hinsichtlich des Erreichens der Regelprüfquote als auch der gelingenden Einarbeitung eines/einer neuen Kollegen/Kollegin erforderlich.

 

Für eine Umsetzung zur Ausschreibung der Stelle bedarf es der Freigabe des Sperrvermerkes.

 

Stand organisatorischer Maßnahmen

Im Rahmen der Geschäftsprozessanalyse und -optimierung wurden alle relevanten Prozesse der Heimaufsicht modelliert und abgestimmt, sodass die Prozessbeschreibungen für die Durchführung von Regelprüfungen inkl. örtlicher Prüfung in der Altenpflege sowie anlassbezogener Prüfungen inkl. örtlicher Prüfungen der Ergebnisqualität und die Beschwerdebearbeitung vorliegen und umgesetzt werden. Hierdurch konnten die Abläufe und Schnittstellen optimiert werden. Auch der testweise Einsatz neuer IT-Ausstattung zur Reduzierung von Dokumentationsaufwänden wird noch erprobt und dahingehend analysiert, ob dadurch eine schnellere Bearbeitung ermöglicht wird. Aktuell werden noch abschließend die relevanten Unterschiede in den Prüfprozessen zwischen Altenpflegeeinrichtungen und solchen der Eingliederungshilfe geprüft und differenziert. Aufgrund der Unterbrechung des Prüfgeschehens durch die Coronavirus-Pandemie stehen hier die endgültigen Ergebnisse noch aus.

Zudem stehen Fachdienst- und Teamleitung im fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus Heimaufsichten anderer Kreise und Städte sowie der Pflegekasse und dem MDK, um die Arbeitsweisen und Verfahren anderer Behörden weiter zu vergleichen und sich weiter zu vernetzen. Des Weiteren konnten Coaching-Maßnahmen zur Unterstützung des Personalkörpers und der Führungskräfte in die Wege geleitet werden.

Aussicht

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Coronavirus-Pandemie sind die Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung und das Erreichen der Regelprüfquote der Heimaufsicht aktuell kaum abzuschätzen.

Dennoch werden die angestoßenen Prozesse der Organisationsentwicklung und personellen Aufstellung der Heimaufsicht weiter verfolgt, um diese für die Zukunft gut aufzustellen und die gesetzten Ziele zu erreichen. Hierzu ist aktuell insbesondere die Aufhebung des Sperrvermerks von besonderer Bedeutung.

 

Über den weiteren Verlauf und die Ergebnisse wird in der nächsten Sitzung des OVG-Ausschusses entsprechend berichtet werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss beschließt, die bisher mit Sperrvermerk im Stellenplan 2020 versehene Stelle Nr. 0.1221.0050 (1 VZ-Stelle in der Heimaufsicht) im Fachdienst 32.00 – Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten freizugeben.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Kosten sind im Stellenplan/Budget 2020 vorgeplant

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

           Ziel 3 der Strategischen Ziele vom 26.09.2019  

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: