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Vorlage - DrS/2019/080-2  

 
 
Betreff: Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung zur Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für die Linie U1 zwischen den Haltestellen Norderstedt-Garstedt und Norderstedt-Mitte auf die Stadt Norderstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:VGN GmbH
Federführend:Gremien, Kommunikation, Controlling Bearbeiter/-in: Schmitt, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
02.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
24.09.2020 
13. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Öff.-rechtl. Vereinbarung U1_Stadt_Kreis_final  
Anlage 2_Öff. Dienstleistungauftrag U1_Stadt_VGN_final  
Anlage 3_VGN_Umstrukturierung 2020  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt besteht Einigkeit, mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft auf der U1 auf dem Abschnitt Norderstedt-Garstedt bis Norderstedt-Mitte ab dem 01.01.2021 zu übertragen.

Als zuständige Behörde dieses Abschnitts vergibt die Stadt Norderstedt dann ab dem 01.01.2021 die ÖPNV-Leistungen direkt an die VGN.

 

 

Sachverhalt:

 

Einleitend wird zu weiteren Hintergründen auf die DrS/2019/080 bis 080-2 sowie Anlage 3 verwiesen.

 

Zu 1.:

Aufgabenträger für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Kreise und kreisfreien Städte nach § 2 Abs. 2 ÖPNVG. Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte ist es, für eine ausreichende Bedienung im übrigen ÖPNV zu sorgen. Der Kreis Segeberg ist derzeit Aufgabenträger für die Strecke der U1 von der Landesgrenze Schleswig-Holstein zu Hamburg bis zur Haltestelle Norderstedt Mitte.

Der Kreis und die Stadt sind Gesellschafter der Verkehrsgesellschaft Norderstedt mbH (VGN). Der Kreis Segeberg ist an der VGN zu 25% beteiligt, die Stadtwerke Norderstedt zu 75%. Die VGN erbringt Verkehrsleistungen im übrigen ÖPNV auf der Teilstrecke Garstedt – Norderstedt Mitte der Linie U1 auf dem Gebiet der Stadt Norderstedt.

 

Das Land Schleswig-Holstein, der Kreis und die Stadt haben 1987 eine „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) für den Schienenpersonennahverkehr (ÖSPNV) im Raum Norderstedt / Henstedt-Ulzburg / Kaltenkirchen“ geschlossen.

Die örV verfolgt das Ziel, auf der Strecke von Norderstedt-Garstedt bis Ulzburg-Süd den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in kommunaler Trägerschaft zu fördern und die Verkehrsleistungen in diesem Bereich zu verbessern.

Zur Erreichung dieses Ziels regelt die örV insbesondere die gemeinsame Finanzierung des ÖPNV und SPNV auf der Strecke von Norderstedt-Garstedt bis Ulzburg-Süd.

Der ÖPNV und der SPNV auf dieser Strecke werden bislang in Verantwortung der VGN durchgeführt. Die Erbringung der ÖPNV-Leistungen auf der Linie U1, Streckenabschnitt Garstedt bis Norderstedt-Mitte, erfolgt durch die Hamburger Hochbahn AG (HHA). Die SPNV-Leistungen auf der Linie A2, Norderstedt-Mitte bis Ulzburg-Süd/Kaltenkirchen, werden durch die AKN Eisenbahn GmbH erbracht. Grundlage hierfür sind die von der VGN mit HHA und mit AKN  geschlossenen Betriebsführungsverträge, welche die Erbringung der ÖPNV-Leistungen auf der Teilstrecke Garstedt bis Norderstedt Mitte der U1 durch die HHA sowie der SPNV-Leistungen auf der Eisenbahnstrecke A2 von Norderstedt-Mitte bis Ulzburg-Süd durch die AKN im Auftrag der VGN regeln.

Das Land Schleswig-Holstein als SPNV-Aufgabenträger beabsichtigt, die AKN nunmehr direkt mit der Erbringung der SPNV-Leistungen auf der Linie A2 Kaltenkirchen - Ulzburg-Süd - Norderstedt-Mitte zu beauftragen und deshalb die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis und der Stadt mit Ablauf des 31.12.2020 aufzuheben.

Der Kreis und die Stadt wollen ihre Kooperation zur Erbringung von ÖPNV-Leistungen ab dem 01.01.2021 fortsetzen und die VGN im Wege einer Direktvergabe (In-House-Vergabe) unmittelbar mit der Erbringung der ÖPNV-Leistungen auf der U1-Teilstrecke von Garstedt bis Norderstedt-Mitte beauftragen.

 

Mit der Neuregelung von vergabe- und beihilfenrechtlichen Anforderungen des ÖPNV- und SPNV-Marktes ist eine Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen für die Erbringung von ÖPNV-Leistungen durch die VGN erforderlich. Daher sollen durch die Übertragung der Aufgabenträgerschaft die ÖPNV-Leistungen auf der U1-Teilstrecke Garstedt – Norderstedt Mitte die nötigen rechtlichen Voraussetzungen für eine Direktvergabe (In-House-Vergabe) dieser Verkehrsleistungen von Kreis und Stadt an die VGN geschaffen werden.

 

Mit Ausscheiden des Landes werden die Verluste der VGN zukünftig durch Kreis und Stadt Norderstedt je zur Hälfte getragen. Allerdings wird sich aufgrund des Wegfalls des A2-Geschäfts der absolute Gesamtverlust der VGN verringern und nach Abzug der steuerlichen Verrechnung im Stadtwerke-Konzern weiterhin bei rd. 500 T€ p.a. liegen.

 

Zu 2.:

In der „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für die U-Bahnlinie U1 auf der Teilstrecke Garstedt - Norderstedt Mitte“ (örV-U1) will der Kreis Segeberg seine Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV auf der Teilstrecke der U1 von den Haltestellen Garstedt bis Norderstedt Mitte auf die Stadt Norderstedt übertragen. Mit der Übertragung wird die Stadt bezogen auf den ÖPNV auf dieser Teilstrecke zuständige örtliche Behörde.

 

Mit der Neuregelung von vergabe- und beihilfenrechtlichen Anforderungen des ÖPNV- und SPNV-Marktes ist eine Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen für die Erbringung von Verkehrsleistungen im ÖPNV durch die VGN erforderlich.

Die Stadt Norderstedt will vor diesem Hintergrund als zuständige Behörde aufgrund der ihr vom Kreis Segeberg übertragenen Aufgabe, den gemeinwirtschaftlichen ÖPNV auf der U1-Teilstrecke von Norderstedt-Garstedt nach Norderstedt Mitte zum 01.01.2021 direkt an die VGN vergeben.

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Dem Abschluss der beiliegenden öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung (Anlage 1) wird zugestimmt.
  2. Herr Landrat Schröder als Gesellschaftervertreter wird beauftragt, in einer Gesellschafterversammlung der VGN GmbH dem Abschluss des beiliegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Anlage 2) zuzustimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 7: ÖPNV fördern und verbessern

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Kreis Se – Stadt No

Anlage 2: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Stadt No – VGN

Anlage 3: Präsentation zur Umstrukturierung der VGN

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Öff.-rechtl. Vereinbarung U1_Stadt_Kreis_final (109 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Öff. Dienstleistungauftrag U1_Stadt_VGN_final (164 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_VGN_Umstrukturierung 2020 (284 KB)