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Zusammenfassung: Der derzeit gültige Betrauungsakt vom 30.06.2016 endet zum 31.12.2021. Die Gutachter der Organisationsuntersuchung der WKS geben die Empfehlung, den Betrauungsakt zu verlängern, um der WKS Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu verschaffen.
Sachverhalt: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 (DrS/2020/101) der grundsätzlichen Verlängerung des Betrauungsaktes zugestimmt. Zudem wurde vereinbart, vor einer Beschlussfassung zur Verlängerung des Betrauungsakts eine Nachschau zum Rechnungsprüfungsbericht vom 01.02.2016 in Auftrag zu geben. Diese Nachschau ist im Juli 2020 erfolgt und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Segeberg liegt vor (siehe DrS/2020/185). Veränderungsbedarf beim Betrauungsakt ergibt sich aus diesem Bericht nicht (vgl. S. 13 RPA-Bericht). Auch verwaltungsseitig wird empfohlen, den Betrauungsakt inhaltlich in der jetzigen Form zu belassen, da nur in diesem Fall die verbindliche Auskunft vom 29.06.2016 zur Umsatzsteuerfreiheit weiterhin Bestand hat. Die beihilferechtliche Konformität wurde zu diesem Zeitpunkt ebenfalls bestätigt.
Der Fachdienst Rechtsangelegenheiten des Kreises Segeberg hat den Betrauungsakt hinsichtlich der Rechtsgrundlagen in Ziffer I.1. geprüft; diese sind weiterhin gültig. Maßgebliche Änderung bleibt daher unter Ziffer 8 die Anpassung der Befristung bis zum 31.12.2026. Des Weiteren sind einige redaktionelle Änderungen erforderlich:
Alle in der Anlage 1 enthaltenen Anpassungen sind mit der WKS-Geschäftsführung abgestimmt.
Beschlussvorschlag: Der Kreis Segeberg verlängert gegenüber der WKS GmbH den beiliegenden Betrauungsakt (Anlage 2) um fünf Jahre bis zum 31.12.2026.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Anlage 1: WKS Betrauungsakt vom 22.07.2016 mit Änderungen Anlage 2: WKS Betrauungsakt Neufassung 2020
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