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Zusammenfassung: Mit Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 (DRS/2020/134) wurde beschlossen, die Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg bis Ende 2024 fortzuführen und weitere Mittel in Höhe von 8 Mio.€ zur Verfügung zu stellen. Daraus ergeben sich redaktionelle Änderungen. Des Weiteren schlägt die Klimaschutzleitstelle vor, inhaltliche Anpassungen zur Steigerung der Effektivität vorzunehmen.
Sachverhalt: Aus der Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinie ergeben sich redaktionellen Änderungen wie Datumsangaben und Jahreszahlen. Weiter hat die Praxis der letzten Jahre im Umgang mit dem Förderprogramm gezeigt, dass einige Punkte in der Richtlinie zum besseren Verständnis konkretisiert werden sollten. Dazu gehören Hinweise auf ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen im Zuwendungsbescheid oder Auszahlungsmodalitäten. Bisher war der Kreis der Zuwendungsempfänger auf kommunale Antragsteller beschränkt. Da jedoch auch ein erhebliches Ausbaupotential bei privaten Abstellanlagen z.B. bei größeren Arbeitgeber besteht, wird vorgeschlagen, den Kreis der Zuwendungsempfänger auf „natürliche und juristische Personen“ auszuweiten. Dies hat in der Vergangenheit bereits bei der Ladesäulenförderung für eine Verdoppelung der Nachfrage gesorgt. Die Förderung von überdachten Abstellanlagen privater Antragsteller findet mit einer reduzierten Förderquote und einer Beschränkung der Fördersumme pro Abstelleinrichtung Berücksichtigung.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt Natur und Klimaschutz beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg gemäß Anlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Je 2 Mio.€ für die Jahre 2021, 2022. 2023 und 2024
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n:
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