Bürgerinformationssystem
Zusammenfassung: Mit Kreistagsbeschluss vom 25.06.2020 (DrS/2020/134) wurde beschlossen, die Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg bis Ende 2024 fortzuführen. Daraus ergeben sich redaktionelle Änderungen. Des Weiteren schlägt die Klimaschutzleitstelle vor, inhaltliche Anpassungen zur Steigerung der Effektivität vorzunehmen. Die Ergebnisse der Beratung der Vorlage DrS/2019/021-1 im UNK am 02.09.2020 wurden zur besseren Nachvollziehbarkeit in dieser Vorlage (DrS/2019/021-2) einschließlich der Anlage „Richtlinie Foerderung Radverkehrsinfrastruktur Kreis Segeberg_ENTWURF_2020-09-09_2“ berücksichtigt.
Sachverhalt: Der mit der DrS/2019/021-1 vorgelegte Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Ladeinfrastruktur im Kreis Segeberg wurde am 02.09.2020 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Klimaschutz beraten (Änderungen im Text gelb markiert). Aus der Beratung ergeben sich weitere Anpassungen (Änderungen im Text grün markiert). Hierbei handelt es sich um die Festlegung von Mindestinvestitionssummen für Maßnahmen privater Antragsteller, um nur große private Abstellanlagen (z. B. großer Betriebe) zu fördern und die sprachliche Unterscheidung von Fahrradabstellanlagen und Fahrradabstellplätzen. Daneben wurde das jährliche Förderbudget beraten, weil dieses aus dem Beschluss des Kreistages vom 25.06.2020 nicht hervorgeht. Sämtliche Änderungen sind in der Anlage „Richtlinie Foerderung Radverkehrsinfrastruktur Kreis Segeberg_ENTWURF_2020-09-09_2“ dargestellt.
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur im Kreis Segeberg gemäß Anlage „Richtlinie Foerderung Radverkehrsinfrastruktur Kreis Segeberg_ENTWURF_2020-09-09_2“ und bewilligt ein jährliches Budget von 2 Mio. Euro für den Zeitraum 2021 bis einschließlich 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Je 2 Mio.€ für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: Richtlinie Foerderung Radverkehrsinfrastruktur Kreis Segeberg_ENTWURF_2020-09-09_2
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||