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Vorlage - DrS/2020/174-1  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion auf einen Zuschuss für das Schulungszentrum Norderstedt: Anschaffung von Geräten und Pflegematerialien
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht der Verwaltung
Verfasser/in:Herr KochBezüglich:
DrS/2020/174
Federführend:Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.09.2020 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen     
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Zusammenfassung

Zum Antrag der CDU-Fraktion weist die Verwaltung auf die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg hin

 

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion beantragt, dass das Institut für berufliche Bildung gGmbH Pflege - Schulungszentrum Norderstedt – einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro für die Anschaffung von Geräten und Pflegematerialien zur Einrichtung eines Skill-Labs vom Kreis Segeberg erhält. Die Verwaltung möge die notwendigen Mittel aus dem laufenden Haushalt bereitstellen.

 

Die Verwaltung weist hierzu auf die Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg vom 24.10 2016 hin. Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinien sind einmalige oder laufende Geldleistungen an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Stellen oder Personen zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Nach Nummer 2.7 dieser Richtlinie dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Maßnahmen bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Zeitungsberichten zufolge (Norderstedter Zeitung vom 12.06 2020) ist ein ist ein neu eingerichteter Demonstrationsraum vorhanden. Die Schule hat hier 80.000 Euro in digitale Lernpuppen, Intensivbetten und Schränke investiert. Nach der dem CDU-Antrag beigefügten Liste handelt es sich offenbar um zusätzliche Geräte zur Ausstattung des Demonstrationsraumes. Der Einrichtungsträger wurde gebeten zu dieser Maßnahme einen Gesamtkostenplan einzureichen. Dieser wird bei Vorliegen unverzüglich nachgereicht. Die notwendigen Gesamtkosten sind auch für die Höhe der Förderung maßgeblich. Denn nach 3.3 der genannten Richtlinien beträgt die Regelförderquote 20 vom Hundert der als förderungsfähig anerkannten Kosten, soweit nicht abweichend ist in dieser Richtlinie geregelt ist.

 

Um eine Doppelförderung auszuschließen (Nummer 2.4) wurde der Einrichtungsträger das Institut für berufliche Aus- und Fortbildung, IBAF gGmbH gebeten, einen Finanzierungsplan einzureichen.

 

Grundsätzlich ist für die Bewilligung der Zuwendung neben weiteren Voraussetzungen der Richtlinie ein auch entsprechender schriftlicher Antrag des Einrichtungsträgers erforderlich.

 

Haushaltsmittel für diese Projektförderung von Investitionsmaßnahmen sind im Haushalt des Fachbereichs III im Rahmen der Deckungsfähigkeit im Umfang des Antrages verfügbar

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
DrS/2020/174   Antrag der CDU-Fraktion auf einen Zuschuss für das Schulungszentrum Norderstedt: Anschaffung von Geräten und Pflegematerialien   Gremien, Kommunikation, Controlling   Drucksache
DrS/2020/174-1   Antrag der CDU-Fraktion auf einen Zuschuss für das Schulungszentrum Norderstedt: Anschaffung von Geräten und Pflegematerialien   Soziale Sicherung   Bericht der Verwaltung