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Vorläufige fachliche Bewertung des Entwurfs zum Regionalplan III für das Gebiet des Kreises Segeberg: Mit dem 4. Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land ergeben sich im Gebiet des Kreises Segeberg Änderungen für insgesamt 9 Flächen.
Für 8 Flächen, die schon im vorherigen Entwurf als Vorranggebiete ausgewiesen waren, wurden noch einmal kleinere Korrekturen in ihrer räumlichen Abgrenzung vorgenommen. Dies betrifft die Flächen: SEG_003 (Damsdorf, Schmalensee) (+1 ha) SEG_019 (Hardebek, Hasenkrug) (-2 ha) SEG_032 (Föhrden-Barl, Weddelbrook) (geringfügig) SEG_040 (Bebensee, Mözen) (-8 ha) SEG_042 (Neuengörs) (geringfügig) SEG_302 (Gönnebek) (+7 ha) SEG_327 (Heidmoor) (-4 ha) OHS_059 (Glasau) (geringfügig)
Als neunte Änderung wurde die Fläche SEG_052 (Schmalfeld, 18 ha) wieder als Vorranggebiet ausgewiesen. Sie war im 3. Entwurf aufgrund einer zu geringen Größe als Vorranggebiet zunächst gestrichen worden. Nach einer Überprüfung und Berichtigung der erforderlichen Abstände hat sich die Fläche auf 18 ha vergrößert und wurde wiederaufgenommen.
In Summe vergrößert sich die Gesamtfläche der im Kreis Segeberg ausgewiesenen Vorranggebiete von bislang 1.557 ha (1,16% des Kreisgebietes) auf nunmehr 1.569 ha (1,17% des Kreisgebietes). Die Zahl der Vorranggebiete erhöht sich von 25 auf 26.
Nach einer ersten fachlichen Prüfung der Änderungen durch die Verwaltung ergeben sich aus ortsplanerischer und naturschutzfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Änderungen. Für das neu ausgewiesene Gebiet SEG_052 sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG noch eine Reihe offener naturschutzfachlicher Detailfragen abschließend zu klären. Eine abschließende Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange wird innerhalb der Anhörungsfrist erarbeitet werden.
Stellungnahmen der Gemeinden liegen zu diesem Zeitpunkt naturgemäß noch nicht vor, da dies nach § 28 GO eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe ist.
Bereits zum 3. Entwurf wurden seitens des Kreistages keine Bedenken vorgetragen (DrS/2020/008). Für den vorliegenden 4. Entwurf wird folgende Beschlussfassung empfohlen: „Die Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land werden zur Kenntnis genommen. Grundsätzliche Bedenken bestehen zum 4. Entwurf des Regionalplans III nicht. Auf die Stellungnahme der Verwaltung des Kreises Segeberg als Träger öffentlicher Belange wird verwiesen.“
Beschlussvorschlag: Die Entwürfe der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zur Ausweisung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung an Land werden zur Kenntnis genommen. Grundsätzliche Bedenken bestehen zum 4. Entwurf des Regionalplans III nicht. Auf die Stellungnahme der Verwaltung des Kreises Segeberg als Träger öffentlicher Belange wird verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bezug zum strategischen Management:
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
Anlage/n: -
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