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Vorlage - DrS/2020/215  

 
 
Betreff: Radwegweisung im Kreis Segeberg - Auftrag zur Aktualisierung und Sanierung aller Schilderstandorte
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Julia Maßow
Federführend:Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Bearbeiter/-in: Maßow, Julia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
04.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt-Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

In 2019 wurde im Rahmen des Radverkehrskonzeptes der Netzplan des Kreisradwegnetzes überarbeitet. Damit verbunden muss sowohl die Radwegweisung angepasst, als auch der Sanierungsstau in Bezug auf die Beschilderung bearbeitet werden. Weiterhin müssen alle Schilderstandorte im Schilderkataster angepasst oder aktualisiert werden. Ab 2022 soll die Beschilderung jährlich durch Befahrung überprüft werden.

 

Sachverhalt:

Im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes in 2018 wurde aufgrund neuer Quell-Ziel-Beziehungen der Netzplan des Radverkehrsnetzes im Kreis Segeberg überarbeitet. In 2019/2020 wurden daraufhin alle Schilderstandorte im Kreis Segeberg auf Aktualität, Vollständigkeit und einheitliche Gestaltung überprüft.

 

Die Ergebnisse liegen nun vor. Der nächste folgerichtige Schritt ist die Radwegweisung im Kreis Segeberg in 2021 auf den aktuellen Stand zu bringen, d. h. alle bestehenden Schilderstandorte zu aktualisieren und alle Neuen im Radwegweisungskataster zu erfassen. Ab 2022 soll dann eine regelmäßige Befahrung des Radverkehrsnetzes des Kreises erfolgen, so dass eine regelmäßige Pflege der Radwegweisung im Kreis Segeberg gewährleistet wird.

 

Die Kosten für die jährliche Befahrung und Pflege der Radwegweisung in Höhe von 23 TEuro wurden bereits für 2021 im Haushaltsentwurf dargestellt. Die Überprüfung aller Schilderstandorte hat zusätzlich zu dem im Haushaltsentwurf 2021 dargestellten Mitteln einen Mehraufwand von 51 TEuro zur einmaligen Anpassung und Sanierung in 2021 aufgezeigt. Dieser soll über die Änderungsliste im Haushaltsansatz für 2021 dargestellt werden.

 

Die jährliche Wartung und Pflege der kreisweiten Radwegweisung ab 2022 wird mit den bisher in der mittelfristigen Haushaltsplanung dargestellten 23 TEuro durchführbar sein.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz empfiehlt, dass in 2021 die Aktualisierung, Neuaufstellung und Sanierung des Radwegweisungssystems im Kreis Segeberg erfolgen soll. Der zusätzlich notwendige Planansatz von 51 T Euro wird über die Änderungsliste in der Haushaltsplanung für 2021 dargestellt. Ab 2022 wird die jährliche Kontrolle und Befahrung des Kreisradwegweisungsnetzes wie in der mittelfristigen Haushaltsplanung für 2022, 2023 und 2024 bereits dargestellt, durchgeführt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

In 2021 werden zusätzlich zum bestehenden Haushaltsansatz 51 TEuro benötigt.

 

X

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:575

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5317707000 Förderung Fremdenverkehr

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; das Vorhaben stützt Ziel 7 der strategischen Ziele des

Kreises Segeberg: „Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter.“ Hier: Rad- und fußverkehrsfreundliche Region entwickeln

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja; auch Menschen mit Behinderung profitieren von einer gut ausgeschilderten Radwegweisung.

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein; die Ausschilderung der Radwegweisung im Kreis Segeberg richtet sich nach dem Landeserlass zur Beschilderung von 2011. Die Beschilderung ist nicht speziell auf die Bedürfnisse von sehbehinderten Menschen ausgerichtet.

 

 

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

Stammbaum:
DrS/2020/215   Radwegweisung im Kreis Segeberg - Auftrag zur Aktualisierung und Sanierung aller Schilderstandorte   Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz   Drucksache
DrS/2020/215-1   Radwegweisung im Kreis Segeberg - Auftrag zur Aktualisierung und Sanierung aller Schilderstandorte   Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz   Bericht der Verwaltung