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Vorlage - DrS/2020/222  

 
 
Betreff: Bereitstellung von investiven Mitteln für die Erstellung von Krippen- und Elementarplätzen durch das Zukunftsinvestitionsprogramm des Kreises Segeberg für die Jahre 2021 bis 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:1. Krützfeldt, Michael
2. McGregor, Traute
Federführend:Kita, Jugend, Schule, Kultur Bearbeiter/-in: Stankat, Manfred
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
27.10.2020 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
29.10.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
03.12.2020 
14. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Präsentation Investitionsprogramm Kita 2021 bis 2025 PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

 

Für die kommenden Jahre ist mit einem zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Kindertagesbetreuung für rund 1.600 Kinder im Kreis Segeberg (einschl. Norderstedt) zu rechnen.

 

Eine Abfrage bei Ämtern, Städten und Gemeinden des Kreises Segeberg hat ergeben, dass rund 600 Krippenplätze (U3) und 1.000 Plätze im Elementarbereich (Ü3) fehlen werden.

 

Die Aufwendungen des Kreises für ein in diesem Umfang neu aufzulegendes Kita-Investitions-Programm würden sich auf bis zu 20 Millionen EUR belaufen.

 

Es wird vorgeschlagen, das Förderprogramm haushalterisch über einen fünfjährigen Bewilligungszeitraum von 2021 bis 2025 zu strecken, wobei die letzten Mittelabflüsse voraussichtlich bis in das Jahr 2027 ragen werden.

 

Sachverhalt 

 

Im Kreis Segeberg wurden in den zurückliegenden Jahren bereits zahlreiche neue Betreuungsangebote vor allem im Krippen- aber auch im Elementarbereich geschaffen. Investitionsförderungen des Bundes und des Landes sowie das im Jahr 2017 aufgelegte 1. Investitionsprogramm des Kreises Segeberg („1.000-Plätze Programm“) haben dazu wesentlich beigetragen und die Kommunen des Kreises erheblich entlastet.

 

Der Rechtsanspruch von Personensorgeberechtigten auf eine Betreuung ab dem ersten Lebensjahr ist durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Kreis Segeberg) sicherzustellen. Seit August 2013 besteht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und unter Umständen auch schon davor gemäß Sozialgesetzbuch SGB VIII ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Das neue Kindertagesförderungsgesetz KiTaG (neu), welches am 01.01.2021 in Kraft tritt, konkretisiert den Anspruch für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (U1).

 

Obgleich die Kommunen unter Förderung durch den Kreis bereits ganz erhebliche Platzzahlen im Elementar (Ü3) - sowie im Krippenbereich (U3) geschaffen haben, sind die vorhanden Kapazitäten im Krippen- sowie im Elementarbereich nicht auskömmlich. Durch das neue KiTaG dürfen Elementargruppen (Ü3) nicht mehr auf 25 sondern lediglich auf maximal 22 Kinder vergrößert werden. Dies ist sachgerecht, verringert allerdings die Flexibilität der Einrichtungen und zieht die Notwendigkeit zur Einrichtung weiterer Gruppen nach sich.

 

Auch in den kommenden Jahren werden die Kommunen im Kreisgebiet Neubaugebiete ausweisen, was zu einem weiteren Bedarf an Kita-Plätzen führt. Die Prognose für Achsenräume und Zentralorte unterstützt diese Aussage. Der Kreis Segeberg hat steigende Geburtenzahlen und eine positive Wanderungs-bilanz, ebenfalls ist die steigende Nachfrage der Betreuung in einer Krippe/ Kita seitens der Eltern ein wichtiges Planungskriterium. Die Nachfrage im  Krippenbereich (U3) hat auch für den Elementarbereich (Ü3) eine erhebliche Bedeutung, da auch hier mit einem noch stärkeren als dem bereits prognostizierten Anstieg gerechnet werden muss.

 

Positive Arbeitsmarktbedingungen mit einhergehendem Fachkräftemangel tragen dazu bei, dass die Frauenerwerbsquote vielerorts weiter steigen wird und somit aufgrund gleichbleibender Männererwerbsquote mehr Kleinkinder betreut werden müssen.

 

Der Rechtsanspruch und die sich daraus ergebenden neuen Betreuungs-möglichkeiten beeinflussen zudem zunehmend die Lebensplanung von Familien. Weil mit dem voranschreitenden Ausbau auch mehr Sicherheit der Verfügbarkeit der Betreuungsangebote für Eltern existiert, entscheiden sich (vermutlich) immer mehr Lebenspartner*innen für Kinder. Und die bisherigen Erfahrungen beim Ausbau haben auch gezeigt, dass positiv erlebte Angebote im Umfeld bisher unentschlossene Eltern dazu motivierten, Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.

 

Die Tagesbetreuung von Kindern hat sich von 2015 bis 2020 wie folgt entwickelt:

 

 

Kreisweit inkl. Norderstedt besuchen insgesamt 13.094 Kinder unter 14 Jahren eine Kindetagesbetreuung; davon 817 in Kindertagespflege (KTP). Damit ist und bleibt die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein für die Kindertagesbetreuung. Im Kontext der Gesamtzahlen wird die KTP jedoch nicht die zusätzlichen Bedarfe abdecken können und ist somit auch nicht zum Gegenstand eines Kita-Investitions-Programms zu machen. Dennoch ist die KTP als pädagogische Wahlmöglichkeit wichtiger Bestandteil der kreisweiten Kindertagesbetreuung.

 

Vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsansprüche auf einen Kitaplatz für Kinder bis zur Einschulung stehen die örtlichen Jugendämter gemäß § 80 SGB VIII in der Planungs- und Gewährleistungspflicht, ein ausreichendes Angebot zu planen und zu gewährleisten.

 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe also der Kreis Segeberg selbst bzw. die Stadt Norderstedt für ihr Gebietsind verantwortlich für die Erfüllung von Betreuungsansprüchen sowie Adressaten möglicher Klagen auf Schadenersatz von Personensorgeberechtigten, falls diese keinen Betreuungsplatz für ihr Kind erhalten.

 

Die genauen Planungs- und Entwicklungsdaten zur Kindertagesbetreuung sind dem zeitgleich mit DrS/2020/225 im Jugendhilfeausschuss vorgelegten aktuellen Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertages-pflegestellen für die Jahre 2020/2021 zu entnehmen.

 

Nach alledem schlägt die Verwaltung die Fortsetzung bzw. Neuauflage des erfolgreichen ersten Kita-Investitions-Programms („1.000-Plätze-Programm“) für die Jahre 2021 bis 2025 vor, um den kreisangehörigen Kommunen finanziell die Schaffung von rund 1.600 benötigten Kita-Plätzen zu ermöglichen; und zwar von 600 Plätzen im U3- und 1.000 Plätzen im Ü3-Bereich. Die vom Kreis abgefragten Bedarfsmeldungen der Kommunen decken sich sachlich mit den Feststellungen der Kita-Bedarfsplanung und sind damit schlüssig.

 

Bei analoger Anwendung der bisherigen Förderungshöhen von durchschnittlich ca. 75 % der kommunalen Kita-Investitionen würden für den mittelfristigen Zeitraum von fünf Jahren voraussichtlich insgesamt 20,0 Mio. EUR an Kreis-mitteln für die Förderung dieser Ausbauziele bereitgestellt werden müssen.

 

Der Betrag aus Kreismitteln ist noch zu erhöhen um bereits zugesagte Landes- und Bundesmittel in Höhe von derzeit 3,26 Mio. EUR sowie ggfs. später noch zu verringern, wenn weitere, heute noch nicht avisierte oder absehbare Drittmittel für die Förderung der Ausbauziele eingesetzt werden können. Entsprechende Nachrangigkeiten für den Einsatz von Förderungsmitteln des Kreises waren stets vom Kreistag beschlossen worden.

 

Nach gegenwärtigem Planungsstand würden die Fördermittel wie folgt für die U3- und  Ü3-Bereiche benötigt und eingesetzt:

 

  • Förderung U3 Bereich:  13.244.000 EUR ( = 602 Plätze x 22.000 EUR)
  • Förderung Ü3 Bereich:  10.945.000 EUR ( = 995 Plätze x 11.000 EUR)
  • Förderung  insgesamt:  24.189.000 EUR
  • abzüglich zu erwartender Landes- und Bundesmittel für die Jahre

2020/21 *

  • :     - 3.262.877 EUR*
  • Differenz für Kreis: 20.926.123 EUR

 

* Diese Fördermittel sind zwar auch für Neubauten vorgesehen, aus praktischer Sicht (kurzer Abrechnungszeitraum) jedoch eher für Sanitär- und Umbauten/ Digitalisierung, etc. geeignet.

 

Mithin sind insgesamt über einen mittelfristigen Bewilligungszeitraum von fünf Jahren mindestens 20 Mio. EUR notwendig; bei einer weiterhin unveränderten Förderungsquote von durchschnittlich 75% der förderungsfähigen Gesamtkosten im U3-Bereich (pro Platz 22.000 EUR) und im Ü3-Bereich (pro Platz 11.000 EUR). Die Aufbringung der restlichen 25 % (plus X bei höheren Platzkosten) obliegt den Bauträgern bzw. Kommunen selbst. Sollten weitere Landes oder Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden, sind diese vorrangig zu verwenden. Die Kreis-mittel sind also weiterhin nachrangig einzusetzen.

 

Der Kreis würde mit einem solchen Kita-Investitionsprogramm landesweit eine Vorreiterrolle einnehmen und deutlich den Standort Kreis Segeberg als „familienfreundlicher Kreis“ untermauern.

 

Ein Betrag von abgerundet 20.000.000 EUR an mittelfristig benötigten Kreismitteln wurde der Lenkungsgruppe für das Investitionsprogramm des Kreises Segeberg am 30.09.2020 vorgestellt. Die finanziellen Hilfen sollen zu einer Entlastung der Kommunen führen und würden den weiteren Ausbau von Plätzen im Krippen- (U3) und im Elementarbereich (Ü3) deutlich vorantreiben. Die Präsentation der Verwaltung für die Lenkungsgruppe ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Lenkungsgruppe hat vereinbart, dass die Verwaltung eine/diese Vorlage für die Kreisgremien fertigt, und zwar unter finanzplanerischer Streckung der benötigten Ansätze und ihrer voraussichtlichen Kassenwirksamkeit auf mindestens sieben Haushaltsjahre, beginnend mit dem Haushalt 2021. Die entsprechenden Bewilligungen sollen in den Jahren 2021 bis 2025 erfolgen, die Auszahlungen nach Fertigstellungen sollen kassenwirksam und realistischer Weise bis in das Jahr 2027 hineinragen.

 

Der Fachdienst Finanzen hat dafür folgende finanzwirtschaftliche Planung für die kommenden Haushalte entwickelt:

 

HH-Jahr

 

Ansatz

EUR

VE

EUR

zu Lasten

in Mio. EUR

2021

500.000

4.000.000

    2022 (1,0 Mio.) und 2023 (3,0 Mio.)

2022

2.000.000

3.000.000

2023 (1,5 Mio.) und 2024 (1,5 Mio.)

2023

4.500.000

3.000.000

2024 (1,5 Mio.) und 2025 (1,5 Mio.)

2024

3.000.000

4.000.000

2025 (1,5 Mio.) und 2026 (2,5 Mio.)

2025

3.000.000

4.500.000

2026 (1,5 Mio.) und 2027 (3,0 Mio.)

2026

4.000.000

0

 

2027

3.000.000

0

 

Summe

   20.000.000

 

 

               

Im Rahmen des bevorstehenden Beschlusses zum HH 2021 werden bereits der HH-Ansatz 2021 in Höhe von 500 TEUR, die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4 Mio. EUR sowie die Ansätze der Jahre 2022 bis 2024 benötigt. Die Jahre 2025 ff. liegen zurzeit noch außerhalb der förmlichen mittelfristigen Finanzplanung. Es ist dem Kreistag jedoch möglich, zur Umsetzung seiner Zielgrößen (1.600 Plätze und 20 Mio. Kreismittel binnen fünf Jahren Bewilligungszeitraum) entsprechende  Vorab-Bestimmungen vorzunehmen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit Blick auf die tatsächliche Antragslage sowie auf die tatsächlichen Mittelabflüsse Anpassungen der jeweiligen HH-Ansätze und/oder Verpflichtungsermächtigungen im Laufe der nächsten Jahre erforderlich werden können. Diese würden im Bedarfsfall von der Verwaltung angekündigt werden, um die erforderlichen Veränderungen sodann für die jeweiligen Haushalte beschließen und abbilden zu können.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Für den weiteren, bedarfsgerechten Ausbau der Kindertageseinrichtungen stellt der Kreis im Rahmen seines Zukunftsinvestitionsprogramms für den Bewilligungszeitraum von 2021 bis 2025 insgesamt bis zu 20,0 Mio. EUR an Investitionsfördermitteln bereit. Die Kreismittel sind gegenüber eventuellen Investitionsförderungen Dritter nachrangig einzusetzen und wie folgt mit HH-Ansätzen und Verpflichtungsermächtigungen auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2027 zu verteilen:

 

HH-Jahr

 

Ansatz

EUR

VE

EUR

2021

500.000

4.000.000

2022

2.000.000

3.000.000

2023

4.500.000

3.000.000

2024

3.000.000

4.000.000

2025

3.000.000

4.500.000

2026

4.000.000

0

2027

3.000.000

0

Summe

   20.000.000

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Richtlinie neu zu fassen und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist die zu erwartende neue Landesförderrichtlinie bezüglich der in Aussicht gestellten Bundesmittel zu berücksichtigen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Bis zu (einmalig) insgesamt 20.000.000 EUR für die HH-Jahre 2021 bis 2027, genaue Aufteilung siehe Sachverhaltsdarstellung. Folgekosten für Kommunen und Land wg. erhöhter Betriebskostenförderungen für neue Plätze im Rahmen des SQKM-Modells aus Kita-Reform; nur bedingt und insofern heute noch nicht bezifferbare Folgekosten für den Kreis aus Nachteilsausgleich an Kitas sowie aus Sozialermäßigungen für Kita-Beiträge bei erhöhter Platzzahl.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:365 Tageseinrichtungen für Kinder

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto: 3651000

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

  • Ziel 1: Wir sind ein moderner öffentlicher Dienstleister und gestalten unseren Kreis zukunftsorientiert für die Menschen, Kommunen und alle anderen Partner*innen. Wir stellen uns kreativ und positiv den anstehenden Herausforderungen. Ehrenamt und Hauptamt arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen, um diese Ziele zu erreichen.
  • Ziel 5: Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen
  • Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlage/n: Präsentation Investitionsprogramm Kita 2021-2025

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation Investitionsprogramm Kita 2021 bis 2025 (3563 KB) PDF-Dokument (3427 KB)