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Vorlage - DrS/2020/225  

 
 
Betreff: Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2020/21
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Herr Kerder
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
27.10.2020 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kita-Bedarfsplan-SE_2020-21_  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung:

Die Verwaltung des Jugendamtes legt den aktuellen Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2020/21 vor.

 

Vorbemerkung: Die Aussagen dieses Berichts beruhen auf Daten, Erkenntnissen, Einschätzungen und Projektionen die bis August 2020 vorlagen. Die Corona-bedingten Entwicklungen sind, da deren konkreten längerfristigen Auswirkungen noch nicht absehbar sind, nicht berücksichtigt.

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 7 Kindertagesstättengesetz (KiTaG-SH) hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht einen Bedarfsplan zu erstellen. Hierzu sind jährlich der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu erheben sowie der Bedarf an Plätzen zu ermitteln.

 

Die Erhebung wird immer zum 01.03. eines Jahres durchgeführt, die Datenlieferung der Kindertagesstätten und Kommunen erfolgt in der Regel bis Juni.

Um einen aktuellen Stand, insbesondere bei der Berechnung der Quoten (und der sich daraus ableitenden tatsächlichen Platzbedarfe) herzustellen, wird auf die Bevölkerungszahlen des Statistikamts Nord zurückgegriffen. Diese liegen (mit Stand 31.12. des Vorjahres) in der Regel im August/September vor.

 

Anfang 2020 fanden mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg Gespräche zur Kindertagesbetreuung statt. Dabei wurde erneut festgestellt, dass die Platzkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr ausreichend sind. Die Kommunen sind stärker als bisher aufgefordert, vor allem bei der Planung von Neubaugebieten oder entsprechenden Veränderungen in den Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen, Kapazitätserweiterungen der Kindertagesbetreuung mit zu berücksichtigen. In diesen Gesprächen wurden auch die zu erwartenden Bedarfsquoten besprochen und jeweils einvernehmlich festgelegt.

 

Die wichtigsten Aussagen aus der Erhebung 2020 lauten:
 

  • Erneut ist die Zahl der Kinder unter 6 Jahren in Tagesbetreuung gestiegen.
  • Es besteht weiterhin starker Ausbaubedarf.
  • Die Zahl der Hortbetreuungen nimmt langsam ab. Grund sind die immer umfänglicher vorhandenen Offenen Ganztagsschulen. Bei diesen sind noch quantitative und qualitative Verbesserungen erforderlich.
  • Die Zahl der Tagespflegeplätze ist positiv stabil.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2020/21. Gleichzeitig wird der bis 2023 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:

 

 

Bedarf

Stadt Bad Bramstedt

60 %

Stadt Bad Segeberg

60 %

Stadt Kaltenkirchen

45 %

Stadt Norderstedt

47 %

Stadt Wahlstedt

50 %

Gemeinde Ellerau

45 %

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

60 %

Amt Bad Bramstedt-Land

55 %

Amt Boostedt-Rickling

40 %

Amt Bornhöved

40 %

Amt Itzstedt

55 %

Amt Kaltenkirchen-Land

50 %

Amt Kisdorf

50 %

Amt Leezen

50 %

Amt Trave-Land

40 %

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

       Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen
                  und ermöglichen ein lebenslanges Lernen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlage/n:

Bedarfsplan gemäß § 7 KiTaG für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen für die Jahre 2020/21

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kita-Bedarfsplan-SE_2020-21_ (6027 KB)