Home
 
Kreistag
Ausschüsse
Fraktionen
 
Kalender
Übersicht
 
Übersicht
 
Textrecherche


Bürgerinformationssystem

Vorlage - DrS/2020/231  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplan (SEP) der BBZ im Kreis Segeberg 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Drucksache
Verfasser/in:Frau Vernal
Federführend:Jugendamtsleitung Bearbeiter/-in: Zierke, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
10.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
01.12.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag des Kreises Segeberg Entscheidung
03.12.2020 
14. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
SchulentwicklungsplanBBZ Keis Segeberg-FINAL  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Entsprechend des Schulgesetzes hat der Kreis Segeberg in Zusammenarbeit mit der Schulleitung des BBZ Segeberg und dem Schulleitungsteam des BBZ Norderstedt erstmalig einen Schulentwicklungsplan für die BBZ erstellt. Basis der Darstellung sind die durch die BBZ zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Neben den Schüler*innenzahlen sind zur Darstellung der BBZ als starkes Glied der Bildungskette und als Schnittstelle zum Aus- und Arbeitsmarkt auch weitere Quellen zur besseren Einordnung genutzt worden.

Sachverhalt

Aufgaben des Kreises im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, gesetzliche Grundlage: § 51 SchulG - Schulentwicklungsplanung der Kreise:

 

Die Kreise sind verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen, wohnortnahen und alle Schularten umfassenden Angebots eine Schulentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung und der Schulen in freier Trägerschaft aufzustellen und fortzuschreiben. Dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen. Die Schulentwicklungsplanung ist mit den Schulträgern im Kreis und kreisübergreifend abzustimmen.“

(Quelle: Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein, Grundlage: Schulgesetz in der Fassung vom 09.02.2007; letzte Änderung vom 12.12.2018)

 

Die Schulentwicklungsplanung der Kreise zeigt Möglichkeiten und Tendenzen der regionalen Schulentwicklung auf. Sie ist eine Planungshilfe für die Kommunen und die Schulträger, welche in eigener Verantwortung  ihre detaillierte Schulentwicklungsplanung zu erstellen haben (siehe § 48 SchulG).

 

Der Kreis als Schulträger der BBZ hat die Aufgabe der Erstellung einer eigenen Schulentwicklungsplanung. Gesetzliche Grundlage: § 48 Schulgesetz SH.

Umfang der Aufgaben:

Die Schulträger haben die Aufgaben,

unter Berücksichtigung der Planungen umliegender Schulträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben und sich an der Abstimmung eines Schulentwicklungsplanes auf Kreisebene zu beteiligen; dabei sind insbesondere zur Sicherung ausreichender Oberstufenkapazitäten die Beruflichen Gymnasien einzubeziehen,

die Schulgebäude und -anlagen örtlich zu planen und bereitzustellen,

das Verwaltungs- und Hilfspersonal zu stellen,

den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Im Schulentwicklungsplan für die Berufsbildungszentren gilt es, neben der individuellen Standortentwicklung auf Basis der Schüler*innenzahlen, auch perspektivische Bedarfe an Räumen, Personal und technischer Ausstattung zu eruieren und durch die Geschäftsführer*innen der BBZ benennen zu lassen. Ferner ist festzustellen, ob und wann weitere bauliche Bedarfe gedeckt werden können und müssen. Deshalb ist der SEP für die BBZ auch durch eine enge Zusammenarbeit mit den Beteiligten Geschäftsführer*innen der beiden BBZ, den verantwortlichen Fachdiensten sowie Fachbereichen des Kreises Segeberg gekennzeichnet. Zudem ist es Aufgabe des SEP die Bildungsangebote der BBZ vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen des Kreises zu betrachten und gemeinsam mit den BBZ-Geschäftsführer*innen auf Veränderungen der Nachfrage mit Anpassungen des Angebotes zu reagieren.

Der Schulentwicklungsplan BBZ kann von interessierten Bürgern als Nachschlagewerk  über den allgemeinen Aufbau und Aufgaben der BBZ genutzt werden. Die kreisbezogenen Informationen zu den Angeboten der BBZ können zur Orientierung innerhalb des Vielfältigen Angebots der BBZ dienen.

Die Schulentwicklungsplanung der BBZ enthält darüber hinaus erste Informationen zur Digitalisierung. Beide BBZ haben das Sofortausstattungsprogramm genutzt und befinden sich im Antragsverfahren des DigitalPakts Schule.

 

Der Entwurf der des Schulentwicklungsplan hat den Schulleiter*innen der BBZ zur Stellungnahme vorgelegen. Deren Anregungen und Ergänzungen wurden aufgenommen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg – Schuljahr 2019/20 wird in der Fassung des Standes Oktober 2020 zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Sachständen auf Basis dieser Planung abzugeben.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Text des Planes und erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

x

Ja

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SchulentwicklungsplanBBZ Keis Segeberg-FINAL (5578 KB)